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Antrag auf Genehmigung gemäß § 16 BImSchG iVm. § 8a BImSchG zur wesentlichen Änderung des Abfallwirtschaftszentrums hier: Errichtung und Betrieb einer Vergärungs- und Kompostierungsanlage
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Bad Breisig |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Breisig
Beschlussvorlage Nummer 0491/2026
Fachbereich 2 - Bauen, Wohnen & Infrastruktur Datum 22.10.2026
Schmitz, Andreas Wiedervorlage
AKTZ.
Bezug-Nr:
Beratungsfolge Termin Status Abstimmungs-
ergebnis
Bauausschuss Waldorf 04.11.2026 öffentlich
beschließend
TOP:
Antrag auf Genehmigung gemäß § 16 BImSchG iVm. § 8a BImSchG zur wesentlichen
Änderung des Abfallwirtschaftszentrums
hier: Errichtung und Betrieb einer Vergärungs- und Kompostierungsanlage
Sachdarstellung:
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises Ahrweiler AöR (AWB) beabsichtigt an dem
Standort des Abfallwirtschaftszentrums „Auf dem Scheid“ die Errichtung einer
Vergärungs- undKompostierungsanlage, den Neubau einer Verladehalle sowie die
Verlegung und Neuerrichtung einer Havariefläche u.a. als Lagerfläche für Abfälle aus
Unwetterereignisse o.ä..
Im Zuge dieser Baumaßnahme soll außerdem die vorhandene alte Verladehalle sowie
die Überdachungen des Tonnenlagers rückgebaut werden und ein Mittelspannungsnetz
für die Eigenstromversorgung aus PV und BHKW Betrieb inkl. Ladeinfrastruktur für die
Elektrifizierung des gesamten Fuhrparkes des AWB errichtet werden.
Die Umsetzung des Vorhabens ist teilweise auf der Bestandsfläche geplant, teilweise ist
auch die Erweiterung des Betriebsgeländes geplant. Näheres kann der folgenden
Abbildung entnommen werden.
Die geplante Erweiterungsfläche befindet sich in der Gemarkung Waldorf. In diesem
Bereich soll eine Verladehalle für Siedlungsabfälle sowie eine Havariefläche für
Container entstehen.
Nachfolgend ist die geplante Gesamtmaßnahme des AWB dargestellt.
Den Antragsunterlagen ist zu entnehmen, dass für die umliegenden Wohngebiete und
das Industriegebiet Scheid keine erheblichen Geruchsbelastungen aufgrund der
Anlieferung und Behandlung von Bioabfällen zu erwarten sind, da diese Prozesse in
geschlossenen Hallen stattfinden und schnell schließende Torsysteme das Austreten
von Abluft während der Anliefervorgänge minimieren.
Durch die Anlieferung und Verarbeitung der Bioabfälle in geschlossenen Hallen werden
zusätzliche Geräuschemissionen weitgehend minimiert. Ein entsprechendes Gutachten
zeigt, dass die Richtwerte der TA Lärm sowohl tagsüber als auch nachts deutlich
unterschritten werden.
Weitere mögliche Auswirkungen wurden durch verschiedene Gutachten untersucht, u.a.
die Umweltauswirkungen über einen Fachbeitrag Naturschutz und durch eine FFH-
Verträglichkeitsuntersuchung, Brand- und Explosionsschutzanforderungen oder die
Belange des Gewässerschutzes.
Zusammenfassend wird in den Antragsunterlagen folgendes erklärt:
„Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass durch die geplante Vergärungs-
und Kompostierungsanlage die Potentiale des Bioabfalls in einer sinnvollen
Kombination aus energetischer Verwertung (Biogas zu Strom) und stofflicher
Verwertung (Bioabfall zu hochwertigem Kompost) kaskadiert gemäß Maßgabe des
„Teilplans Siedlungsabfälle und andere nicht gefährliche Abfälle 2022“ des
Bundeslandes Rheinland-Pfalz genutzt werden. Durch konsequente Umsetzung des
Stands der Technik werden dabei schädliche Auswirkungen auf Boden, Gewässer,
Flora und Fauna sicher vermieden, eine dauerhafte und zuverlässige
Gebietsverträglichkeit sichergestellt und die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der
Umwelt sicher erfüllt. Dies wird durch die beigefügten Darlegungen und Gutachten
eindeutig belegt. Weiterhin wird das bestehende Abfallwirtschaftszentrum, unter
Berücksichtigung der neuen Vergärungs- und Kompostierungsanlage, in Teilbereichen
so umgestaltet, dass dieses dem Entsorgungsauftrag auch zukünftig weiterhin gerecht
wird.“
Weiteres kann den beigefügten Unterlagen entnommen werden. Aufgrund des
Gesamtumfangs der Antrasgunterlagen konnten nicht alle Unterlagen als Anlage
beigefügt werden. Die beigefügte Kurzbeschreibung stellt eine Zusammenfassung des
Vorhabens dar.
Das Vorhaben wir in der Sitzung durch Herrn Müllers (AWB) erläutert und Fragen
beantwortet.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss Waldorf erteilt sein Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu dem o.g.
Vorhaben.
Unterschriften:
Sachbearbeiter: Büroleitung:
Fachbereichsleiter: Bürgermeister:
Kopie an Ortsgemeinde mit Anlagen ohne Anlagen
per e-Mail versenden übersandt ________________
(Datum)
Kopie an alle Ratsmitglieder
Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt
Beschlussvorschlag diktiert vertagt
Raum für Notizen
Abstimmungsergebnis Sonderinteresse:
einstimmig Vorsitz: ______________________________________
Ja –Stimmen _____ Ratsmitglieder:
Nein Stimmen _____ ______________________ _____________________
Enthaltungen _____ ______________________ _____________________
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Text aus PDF extrahiert