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Antrag auf Genehmigung gemäß § 16 BImSchG iVm. § 8a BImSchG zur wesentlichen Änderung des Abfallwirtschaftszentrums hier: Errichtung und Betrieb einer Vergärungs- und Kompostierungsanlage

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Bad Breisig
Datum2026-11-04
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Dokument

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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Beschlussvorlage Nummer 0491/2026 Fachbereich 2 - Bauen, Wohnen & Infrastruktur Datum 22.10.2026 Schmitz, Andreas Wiedervorlage AKTZ. Bezug-Nr: Beratungsfolge Termin Status Abstimmungs- ergebnis Bauausschuss Waldorf 04.11.2026 öffentlich beschließend TOP: Antrag auf Genehmigung gemäß § 16 BImSchG iVm. § 8a BImSchG zur wesentlichen Änderung des Abfallwirtschaftszentrums hier: Errichtung und Betrieb einer Vergärungs- und Kompostierungsanlage Sachdarstellung: Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises Ahrweiler AöR (AWB) beabsichtigt an dem Standort des Abfallwirtschaftszentrums „Auf dem Scheid“ die Errichtung einer Vergärungs- undKompostierungsanlage, den Neubau einer Verladehalle sowie die Verlegung und Neuerrichtung einer Havariefläche u.a. als Lagerfläche für Abfälle aus Unwetterereignisse o.ä.. Im Zuge dieser Baumaßnahme soll außerdem die vorhandene alte Verladehalle sowie die Überdachungen des Tonnenlagers rückgebaut werden und ein Mittelspannungsnetz für die Eigenstromversorgung aus PV und BHKW Betrieb inkl. Ladeinfrastruktur für die Elektrifizierung des gesamten Fuhrparkes des AWB errichtet werden. Die Umsetzung des Vorhabens ist teilweise auf der Bestandsfläche geplant, teilweise ist auch die Erweiterung des Betriebsgeländes geplant. Näheres kann der folgenden Abbildung entnommen werden. Die geplante Erweiterungsfläche befindet sich in der Gemarkung Waldorf. In diesem Bereich soll eine Verladehalle für Siedlungsabfälle sowie eine Havariefläche für Container entstehen. Nachfolgend ist die geplante Gesamtmaßnahme des AWB dargestellt. Den Antragsunterlagen ist zu entnehmen, dass für die umliegenden Wohngebiete und das Industriegebiet Scheid keine erheblichen Geruchsbelastungen aufgrund der Anlieferung und Behandlung von Bioabfällen zu erwarten sind, da diese Prozesse in geschlossenen Hallen stattfinden und schnell schließende Torsysteme das Austreten von Abluft während der Anliefervorgänge minimieren. Durch die Anlieferung und Verarbeitung der Bioabfälle in geschlossenen Hallen werden zusätzliche Geräuschemissionen weitgehend minimiert. Ein entsprechendes Gutachten zeigt, dass die Richtwerte der TA Lärm sowohl tagsüber als auch nachts deutlich unterschritten werden. Weitere mögliche Auswirkungen wurden durch verschiedene Gutachten untersucht, u.a. die Umweltauswirkungen über einen Fachbeitrag Naturschutz und durch eine FFH- Verträglichkeitsuntersuchung, Brand- und Explosionsschutzanforderungen oder die Belange des Gewässerschutzes. Zusammenfassend wird in den Antragsunterlagen folgendes erklärt: „Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass durch die geplante Vergärungs- und Kompostierungsanlage die Potentiale des Bioabfalls in einer sinnvollen Kombination aus energetischer Verwertung (Biogas zu Strom) und stofflicher Verwertung (Bioabfall zu hochwertigem Kompost) kaskadiert gemäß Maßgabe des „Teilplans Siedlungsabfälle und andere nicht gefährliche Abfälle 2022“ des Bundeslandes Rheinland-Pfalz genutzt werden. Durch konsequente Umsetzung des Stands der Technik werden dabei schädliche Auswirkungen auf Boden, Gewässer, Flora und Fauna sicher vermieden, eine dauerhafte und zuverlässige Gebietsverträglichkeit sichergestellt und die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Umwelt sicher erfüllt. Dies wird durch die beigefügten Darlegungen und Gutachten eindeutig belegt. Weiterhin wird das bestehende Abfallwirtschaftszentrum, unter Berücksichtigung der neuen Vergärungs- und Kompostierungsanlage, in Teilbereichen so umgestaltet, dass dieses dem Entsorgungsauftrag auch zukünftig weiterhin gerecht wird.“ Weiteres kann den beigefügten Unterlagen entnommen werden. Aufgrund des Gesamtumfangs der Antrasgunterlagen konnten nicht alle Unterlagen als Anlage beigefügt werden. Die beigefügte Kurzbeschreibung stellt eine Zusammenfassung des Vorhabens dar. Das Vorhaben wir in der Sitzung durch Herrn Müllers (AWB) erläutert und Fragen beantwortet. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss Waldorf erteilt sein Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu dem o.g. Vorhaben. Unterschriften: Sachbearbeiter: Büroleitung: Fachbereichsleiter: Bürgermeister: Kopie an Ortsgemeinde mit Anlagen ohne Anlagen per e-Mail versenden übersandt ________________ (Datum) Kopie an alle Ratsmitglieder Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt Beschlussvorschlag diktiert vertagt Raum für Notizen Abstimmungsergebnis Sonderinteresse: einstimmig Vorsitz: ______________________________________ Ja –Stimmen _____ Ratsmitglieder: Nein Stimmen _____ ______________________ _____________________ Enthaltungen _____ ______________________ _____________________ ______________________ _____________________ ______________________ _____________________

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