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Beratung über die Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2027 und 2028
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Asbach |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
für die Ortsgemeinde Neustadt (Wied)
Vorlage Nummer OGN-2026-130
Abt. 2 Finanzen Datum 21.10.2026
Sandra Reuter Vorlagenstatus öffentlich
Tagesordnungspunkt:
Beratung über die Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre
2027 und 2028
Beratungsfolge Termin Status
Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde
09.11.2026 öffentlich
Neustadt (Wied)
Sachverhalt:
Der Haushaltsentwurf für die Jahre 2027 und 2028 wurde allen Ausschussmitgliedern zu-
sammen mit der Einladung zur heutigen Sitzung übersandt bzw. über das Ratsinformations-
system zur Verfügung gestellt.
Der Haushaltsentwurf sieht in Bezug auf die Ansätze folgende Festsetzungen vor:
Festgesetzt werden für die Haushaltsjahre 2027 2028
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 42.195.500 € 26.482.800 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 45.184.300 € 23.379.650 €
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag(-) auf -2.988.800 € 3.103.150 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -17.941.800 € 1.987.800 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 € 1.269.000 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.059.500 € 2.649.500 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstä- -7.059.500 € -1.380.500 €
tigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzie- -25.001.300 € 607.300 €
rungstätigkeit
Der Planentwurf sieht vor, die aktuellen Hebesätze für Grundsteuer A und B sowie für die
Gewerbesteuer unverändert beizubehalten.
Der Hebesatz der Grundsteuer A beträgt 315 v.H. bei einem vom Land festgesetzten sog.
Nivellierungssatz in Höhe von 345 v.H. Der einheitliche Hebesatz für alle Grundsteuer B
Pflichtigen beträgt 400 v.H. bei einem Nivellierungssatz von 465 v.H.
Für die Gewerbesteuer wird ein Hebesatz in Höhe von 374 v.H. festgesetzt. Der Nivellie-
rungssatz beträgt hier 380 v.H.
Durch die Beibehaltung der aktuellen Hebesätze verzichtet die Ortsgemeinde auf jährlich
insgesamt rund 397.300 €. Bei der Grundsteuer A sind es rund 2.200 €, bei der Grundsteuer
B sind es rund 133.600 € und b ei der Gewerbesteuer etwa 261.500 €.
Die genannten Beträge sind im Rahmen der Umlageverpflichtungen über den allgemeinen
Haushalt zu finanzieren.
Im Übrigen wird auf den als Anlage beigefügten Entwurf des Haushaltsplans verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat die Erteilung der Zustim-
mung zum vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes (ein-
schließlich des Stellenplanes) für die Haushaltsjahre 2027 und 2028.
Beratungsergebnis
Einstimmig Zustimmung Ablehnung Anzahl Stimmen Wie Beschluss- Abweichender
Ja Nein Enthaltung vorschlag Beschluss
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO lagen nicht vor.
Monitoring
Dieser Vorgang soll ins halbjährliche Monitoring für den Rat aufgenommen werden. (Bitte in Sitzung festlegen!)
Ja Nein
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Ja Nein
Haushaltsmittel vorhanden
Ja Nein bzw. nicht ausreichend, siehe Sachverhalt.
Text aus PDF extrahiert