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24. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Teilbereich OG Lützkampen - Bebauungsplan Erweiterung Kindertagesstätte - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Arzfeld |
| Datum | 2026-11-26 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG ARZFELD
IM NATURPARK SÜDEIFEL
Beschlussvorlage
FB 2 - Bauen und Umwelt
Bearbeiter: Christoph Thommes
2026/22LEI/010
54687 Arzfeld, 24.04.2026
Gremium Datum Beratungsstatus Öffentlichkeitsstatus
Ortsgemeinderat Leidenborn beschließend öffentlich
Betreff:
24. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld
Teilbereich OG Lützkampen - Bebauungsplan Erweiterung Kindertagesstätte
- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -
Sachverhalt:
Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 20. Juli 2022 ist die 24. Fortschreibung des
seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
eingeleitet worden.
Ziel der 24. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes:
Anlass für die vorliegende Fortschreibung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung
Kindertagesstätte“ in der Ortsgemeinde Lützkampen.
Aufgrund des zunehmenden Bevölkerungswachstums und des damit einhergehenden steigenden
Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen beabsichtigt die Ortsgemeinde Lützkampen die Anzahl an
benötigten Kinderbetreuungsplätzen zu erhöhen und die derzeitige kommunale Kindertagesstätte St.
Martin in der Grenzstraße zu erweitern. Die Kindertagesstätten-Erweiterung ist im Bereich des
Außengeländes direkt angrenzend an den ehemaligen Anbau vorgesehen.
Durch die geplante KiTa-Erweiterung soll ein neuer Gruppenraum mit Nebenraum, ein Schlafraum, ein
Elternraum, eine pädagogische Küche, ein Personalraum sowie Sanitärräume für das Personal und die
Kinder realisiert werden.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen
Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt
wird.
Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund
des Entwicklungsgebots wurde daher eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes in
„Gemeindebedarfsfläche – Zweckbestimmung Kindertagesstätte“ notwendig.
Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erfolgte daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans
„Erweiterung Kindertagesstätte“.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung
im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 15. April 2023 veranlasst. Die Entwurfsplanung
hat vom 25. April 2023 bis zum 26. Mai 2023 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz
2 BauGB wurde mit Schreiben vom 25. April 2023 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 26. Mai
2023 Anregungen geltend machen.
Mit Beschluss vom 13. Juli 2023 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 24. Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den
durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-
nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt
haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde
Arzfeld wohnen. Sofern Änderungen oder Ergänzungen des Flächennutzungsplanes die Grundzüge der
Gesamtplanung nicht betreffen, bedürfen sie nur der Zustimmung derjenigen Ortsgemeinden, die
selbst oder als Nachbargemeinden von den Änderungen oder Ergänzungen berührt werden.
Beschlussempfehlung:
„Der Ortsgemeinderat Leidenborn stimmt der 24. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der
Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“
Anlagen:
230705 24 FNP Teilfortschreibung Lützkamepn KiTa_Plan_Genehmigungsfassung
Text aus PDF extrahiert