Startseite › Verbandsgemeinde Arzfeld › Dokument

24. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Teilbereich OG Lützkampen - Bebauungsplan Erweiterung Kindertagesstätte - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Arzfeld
Datum2026-11-26
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG ARZFELD IM NATURPARK SÜDEIFEL Beschlussvorlage FB 2 - Bauen und Umwelt Bearbeiter: Christoph Thommes 2026/22LEI/010 54687 Arzfeld, 24.04.2026 Gremium Datum Beratungsstatus Öffentlichkeitsstatus Ortsgemeinderat Leidenborn beschließend öffentlich Betreff: 24. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Teilbereich OG Lützkampen - Bebauungsplan Erweiterung Kindertagesstätte - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO - Sachverhalt: Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 20. Juli 2022 ist die 24. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden. Ziel der 24. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes: Anlass für die vorliegende Fortschreibung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Kindertagesstätte“ in der Ortsgemeinde Lützkampen. Aufgrund des zunehmenden Bevölkerungswachstums und des damit einhergehenden steigenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen beabsichtigt die Ortsgemeinde Lützkampen die Anzahl an benötigten Kinderbetreuungsplätzen zu erhöhen und die derzeitige kommunale Kindertagesstätte St. Martin in der Grenzstraße zu erweitern. Die Kindertagesstätten-Erweiterung ist im Bereich des Außengeländes direkt angrenzend an den ehemaligen Anbau vorgesehen. Durch die geplante KiTa-Erweiterung soll ein neuer Gruppenraum mit Nebenraum, ein Schlafraum, ein Elternraum, eine pädagogische Küche, ein Personalraum sowie Sanitärräume für das Personal und die Kinder realisiert werden. Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt wird. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots wurde daher eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes in „Gemeindebedarfsfläche – Zweckbestimmung Kindertagesstätte“ notwendig. Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erfolgte daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Kindertagesstätte“. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 15. April 2023 veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 25. April 2023 bis zum 26. Mai 2023 zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 25. April 2023 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 26. Mai 2023 Anregungen geltend machen. Mit Beschluss vom 13. Juli 2023 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 24. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen- nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen. Sofern Änderungen oder Ergänzungen des Flächennutzungsplanes die Grundzüge der Gesamtplanung nicht betreffen, bedürfen sie nur der Zustimmung derjenigen Ortsgemeinden, die selbst oder als Nachbargemeinden von den Änderungen oder Ergänzungen berührt werden. Beschlussempfehlung: „Der Ortsgemeinderat Leidenborn stimmt der 24. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“ Anlagen: 230705 24 FNP Teilfortschreibung Lützkamepn KiTa_Plan_Genehmigungsfassung

Text aus PDF extrahiert