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Beschluss der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der Kindertagesstätte Lützkampen vom 01.01.2027
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Arzfeld |
| Datum | 2026-11-26 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG ARZFELD
IM NATURPARK SÜDEIFEL
Beschlussvorlage
FB 3 - Bürgerdienste
Bearbeiter: Annalena Munkler
2026/26LTZ/015
54687 Arzfeld, 24.09.2026
Gremium Datum Beratungsstatus Öffentlichkeitsstatus
Ortsgemeinderat Lützkampen - öffentlich
Betreff:
Beschluss der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der
Kindertagesstätte Lützkampen vom 01.01.2027
Sachverhalt:
Für Kinder unter 2 Jahren, die eine KiTa besuchen, werden Kostenbeiträge von den Eltern gestaffelt
nach deren Einkommen erhoben. Die maßgebenden Tabellen werden vom Jugendamt der
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm ermittelt und vom Jugendhilfeausschluss beschlossen.
Bisher wurden die Berechnung der Elternbeiträge und die Bescheide über die Kostenbeiträge vom
Jugendamt der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm erlassen und nur die reine Zahlungsabwicklung
erfolgte zwischen den Eltern und der Verbandsgemeinde Arzfeld zu Gunsten der Trägergemeinde
Lützkampen.
Im Januar 2026 erging durch das Verwaltungsgericht Koblenz ein Urteil, wonach diese
Verwaltungspraxis nicht zulässig ist. Die Träger einer KiTa sind demnach verpflichtet, die Bescheidung
der Kostenbeiträge selbst durchzuführen und eine zugehörige Satzung erlassen. Die
Kostenbeitragstabellen sollen verpflichtender Weise weiterhin vom Kreisjugendamt aufgestellt
werden.
Aufgrund rechtlicher Bedenken wäre nun eine Änderung im Verfahren zum neuen Jahr notwendig.
Mit Mitteilung vom 21.09.2026 informiert die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm über folgende
Verfahrensänderungen:
1. Das Jugendamt der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm erstellt weiterhin (gesetzlich
verpflichtend) die Kostenbeitragstabellen zu der Höhe der Elternbeiträge
2. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes, welche auch bisher die detaillierte Berechnung für jeden
Einzelfall vorgenommen hat, wird dies auch zukünftig tun
3. Die Anträge der Eltern zur Berechnung des jeweiligen Kostenbeitrages werden weiterhin
über das Jugendamt der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm gestellt
4. Die Träger der jeweiligen KiTa der Verbandsgemeinde Arzfeld schaffen mit einer neuen
Satzung eine rechtliche Grundlage, wonach sie berechtigt sind, diese Beiträge zu erheben
5. Die Trägergemeinde der KiTa, beziehungsweise die Verbandsgemeinde Arzfeld erhält vom
Kreisjugendamt die detaillierte Berechnung und erstellt auf dieser Grundlage im eignen
Namen die Bescheide zum Kostenbeitrag und verschickt diese
Auf Grundlage der nötigen Änderungen wurde eine Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
für die Benutzung der in Trägerschaft der Gemeinde Lützkampen geführten Kindertagesstätte mit
Gültigkeit zum 01.01.2027 erstellt.
Beschlussempfehlung:
„Der Rat stimmt der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der in
Trägerschaft der Gemeinde Lützkampen geführten Kindertagesstätte vom 01.01.2027 zu.“
Anlagen:
Kostenbeitragstabelle Kita ab 01.01.2027_2 Elternteile
Satzung Elternbeiträge KiTa Lützkampen
Text aus PDF extrahiert