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Beschluss der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der Kindertagesstätte Lützkampen vom 01.01.2027

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Arzfeld
Datum2026-11-26
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VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG ARZFELD IM NATURPARK SÜDEIFEL Beschlussvorlage FB 3 - Bürgerdienste Bearbeiter: Annalena Munkler 2026/26LTZ/015 54687 Arzfeld, 24.09.2026 Gremium Datum Beratungsstatus Öffentlichkeitsstatus Ortsgemeinderat Lützkampen - öffentlich Betreff: Beschluss der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der Kindertagesstätte Lützkampen vom 01.01.2027 Sachverhalt: Für Kinder unter 2 Jahren, die eine KiTa besuchen, werden Kostenbeiträge von den Eltern gestaffelt nach deren Einkommen erhoben. Die maßgebenden Tabellen werden vom Jugendamt der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm ermittelt und vom Jugendhilfeausschluss beschlossen. Bisher wurden die Berechnung der Elternbeiträge und die Bescheide über die Kostenbeiträge vom Jugendamt der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm erlassen und nur die reine Zahlungsabwicklung erfolgte zwischen den Eltern und der Verbandsgemeinde Arzfeld zu Gunsten der Trägergemeinde Lützkampen. Im Januar 2026 erging durch das Verwaltungsgericht Koblenz ein Urteil, wonach diese Verwaltungspraxis nicht zulässig ist. Die Träger einer KiTa sind demnach verpflichtet, die Bescheidung der Kostenbeiträge selbst durchzuführen und eine zugehörige Satzung erlassen. Die Kostenbeitragstabellen sollen verpflichtender Weise weiterhin vom Kreisjugendamt aufgestellt werden. Aufgrund rechtlicher Bedenken wäre nun eine Änderung im Verfahren zum neuen Jahr notwendig. Mit Mitteilung vom 21.09.2026 informiert die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm über folgende Verfahrensänderungen: 1. Das Jugendamt der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm erstellt weiterhin (gesetzlich verpflichtend) die Kostenbeitragstabellen zu der Höhe der Elternbeiträge 2. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes, welche auch bisher die detaillierte Berechnung für jeden Einzelfall vorgenommen hat, wird dies auch zukünftig tun 3. Die Anträge der Eltern zur Berechnung des jeweiligen Kostenbeitrages werden weiterhin über das Jugendamt der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm gestellt 4. Die Träger der jeweiligen KiTa der Verbandsgemeinde Arzfeld schaffen mit einer neuen Satzung eine rechtliche Grundlage, wonach sie berechtigt sind, diese Beiträge zu erheben 5. Die Trägergemeinde der KiTa, beziehungsweise die Verbandsgemeinde Arzfeld erhält vom Kreisjugendamt die detaillierte Berechnung und erstellt auf dieser Grundlage im eignen Namen die Bescheide zum Kostenbeitrag und verschickt diese Auf Grundlage der nötigen Änderungen wurde eine Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der in Trägerschaft der Gemeinde Lützkampen geführten Kindertagesstätte mit Gültigkeit zum 01.01.2027 erstellt. Beschlussempfehlung: „Der Rat stimmt der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der in Trägerschaft der Gemeinde Lützkampen geführten Kindertagesstätte vom 01.01.2027 zu.“ Anlagen: Kostenbeitragstabelle Kita ab 01.01.2027_2 Elternteile Satzung Elternbeiträge KiTa Lützkampen

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