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Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Arzfeld |
| Datum | 2026-11-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG ARZFELD
IM NATURPARK SÜDEIFEL
Beschlussvorlage
FB 1.2 - Finanzen
Bearbeiter: Bettina Breuer
2026/05DAS/013
54687 Arzfeld, 28.10.2026
Gremium Datum Beratungsstatus Öffentlichkeitsstatus
Ortsgemeinderat Dasburg 24.11.2026 beschließend öffentlich
Betreff:
Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde
gemäß § 94 Absatz 3 GemO
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Dasburg erhält Spenden in Höhe von insgesamt 1.950,00 € für die Anschaffung eines
weiteren Defibrillators.
Diese Spenden wurden zunächst als vorläufige Spenden gebucht, bis alle Formalitäten (Anzeige KV und
Beschluss) erledigt sind.
Nach einem Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 18.06.2008 ist unter
Ziffer 8 (Seite 11) ausgeführt, dass die einzelnen Spenden bis zum Zeitpunkt der Genehmigung durch
den Rat nur vorbehaltlich angenommen werden dürfen. Damit die Spenden noch in diesem
Haushaltsjahr angenommen werden können, ist es notwendig, dass ein entsprechender Beschluss
durch den Ortsgemeinderat Dasburg umgehend gefasst wird.
Die Spenden sind der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm mit Schreiben vom 28.10.2026
angezeigt worden.
Beschlussempfehlung:
Der Ortsgemeinderat Dasburg stimmt der Annahme der Spenden zu.
Anlagen:
Text aus PDF extrahiert