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Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Arzfeld
Datum2026-11-24
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VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG ARZFELD IM NATURPARK SÜDEIFEL Beschlussvorlage FB 1.2 - Finanzen Bearbeiter: Bettina Breuer 2026/05DAS/013 54687 Arzfeld, 28.10.2026 Gremium Datum Beratungsstatus Öffentlichkeitsstatus Ortsgemeinderat Dasburg 24.11.2026 beschließend öffentlich Betreff: Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO Sachverhalt: Die Ortsgemeinde Dasburg erhält Spenden in Höhe von insgesamt 1.950,00 € für die Anschaffung eines weiteren Defibrillators. Diese Spenden wurden zunächst als vorläufige Spenden gebucht, bis alle Formalitäten (Anzeige KV und Beschluss) erledigt sind. Nach einem Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 18.06.2008 ist unter Ziffer 8 (Seite 11) ausgeführt, dass die einzelnen Spenden bis zum Zeitpunkt der Genehmigung durch den Rat nur vorbehaltlich angenommen werden dürfen. Damit die Spenden noch in diesem Haushaltsjahr angenommen werden können, ist es notwendig, dass ein entsprechender Beschluss durch den Ortsgemeinderat Dasburg umgehend gefasst wird. Die Spenden sind der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm mit Schreiben vom 28.10.2026 angezeigt worden. Beschlussempfehlung: Der Ortsgemeinderat Dasburg stimmt der Annahme der Spenden zu. Anlagen:

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