Startseite › Verbandsgemeinde Arzfeld › Dokument

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2025

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Arzfeld
Datum2026-11-24
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG ARZFELD IM NATURPARK SÜDEIFEL Beschlussvorlage FB 1.2 - Finanzen Bearbeiter: Karl-Heinz Kellen 2026/38RPD/010 54687 Arzfeld, 07.09.2026 Gremium Datum Beratungsstatus Öffentlichkeitsstatus Ortsgemeinderat Reipeldingen beschließend öffentlich Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2025 Sachverhalt: Der nach § 110 Absatz 1 GemO gebildete Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 112 GemO wahrgenommen und insbesondere den Jahresabschluss 2025 sowie die Anlagen dazu geprüft. Es gab keine Beanstandungen. Beschlussempfehlung: a) Feststellung Jahresabschluss 2025: Der Ortsgemeinderat hat durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2025 erhalten. Es gab keine Beanstandungen. Der geprüfte Jahresabschluss 2025 wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 1 GemO festgestellt. Abstimmungsergebnis: b) Entlastungserteilung: Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie dem Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 2 GemO Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben der Ortsbürgermeister und der Beigeordnete nicht mitgewirkt. Den Vorsitz führte das an Jahren älteste Ratsmitglied. Anlagen:

Text aus PDF extrahiert