Startseite › Verbandsgemeinde Arzfeld › Dokument
Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2025
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Arzfeld |
| Datum | 2026-11-24 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG ARZFELD
IM NATURPARK SÜDEIFEL
Beschlussvorlage
FB 1.2 - Finanzen
Bearbeiter: Karl-Heinz Kellen
2026/38RPD/010
54687 Arzfeld, 07.09.2026
Gremium Datum Beratungsstatus Öffentlichkeitsstatus
Ortsgemeinderat Reipeldingen beschließend öffentlich
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das
Haushaltsjahr 2025
Sachverhalt:
Der nach § 110 Absatz 1 GemO gebildete Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgaben und Befugnisse
der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 112 GemO wahrgenommen und insbesondere den
Jahresabschluss 2025 sowie die Anlagen dazu geprüft. Es gab keine Beanstandungen.
Beschlussempfehlung:
a) Feststellung Jahresabschluss 2025:
Der Ortsgemeinderat hat durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis über
das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2025 erhalten. Es gab keine
Beanstandungen.
Der geprüfte Jahresabschluss 2025 wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 1 GemO festgestellt.
Abstimmungsergebnis:
b) Entlastungserteilung:
Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der
Verbandsgemeindeverwaltung sowie dem Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten
der Verbandsgemeinde wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 2 GemO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben der Ortsbürgermeister
und der Beigeordnete nicht mitgewirkt. Den Vorsitz führte das an Jahren älteste Ratsmitglied.
Anlagen:
Text aus PDF extrahiert