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Bauantrag Nr. 2026 0162 Neubau einer Gerätehalle für den Friedhof

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Alzey-Land
Datum2026-11-05
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Ortsgemeinde Flomborn Beschlussvorlage 24-29/11/096 für die Sitzung am Gemeinderat der Ortsgemeinde Flomborn 05.11.2026 öffentlicher Teil Tagesordnungspunkt Nr. 2 Bauantrag Nr. 2026 0162 Neubau einer Gerätehalle für den Friedhof Sachverhalt / Erläuterungen / Begründung / Rechtsgrundlage: Es liegt ein Bauantrag für die Errichtung einer Lager- und Gerätehalle auf dem Grundstück, Langgasse 94, Flomborn, vor. Mit dem Bauantrag wurde der Fachbeitrag Naturschutz, erstellt durch das Planungsbüro Dörhöfer & Partner, eingereicht. Die Ortsgemeinde Flomborn beabsichtigt die Errichtung einer Gerätehalle am östlichen Ortsrand, unmittelbar angrenzend an den bestehenden Friedhof. Ziel des Vorhabens ist die funktionale Unterbringung von Geräten und Fahrzeugen für die Pflege kommunaler Einrichtungen. Der Vorhabenstandort umfasst eine Fläche von ca. 1.1175 qm und ist derzeit überwiegend durch gehölzreiche Gartenbrachen sowie kleinteilige Nutzgartenstrukturen geprägt. Eine bauliche Vornutzung besteht nicht. Die vorhandenen Strukturen werden im Zuge der Maßnahme teilweise entfernt, wobei die nördlich angrenzende Gartenparzelle gemäß der vorliegenden Planung erhalten bleibt und in die künftige Randgestaltung eingebunden werden kann. Das Vorhaben ist funktional auf die gemeindlichen Betriebsabläufe beschränkt und begründet keine öffentlich zugängliche oder störintensive Nutzung. Eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens ist lediglich im Rahmen der innerbetrieblichen Geräte- und Materialtransporte zu erwarten. Mit der Realisierung des Vorhabens sind anlagenbedingte Flächeninanspruchnahmen in Form von ca. 252 qm Vollversiegelung (Gerätehalle) sowie ca. 274 qm Teilversiegelung (wasserdurchlässige Wege- und Hofflächen) verbunden. Damit liegt die gesamte Neuversiegelung bei rund 526 qm. Im Rahmen der schutzgutbezogenen Bewertungen wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft sowie Landschaft untersucht und gemäß dem Praxisleitfaden zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs in Rheinland-Pfalz (MKUEM 2021) bewertet. Seite 1 von 2 Zusammenfassend wird dargelegt, dass die nördliche Nutzgartenfläche unverändert bleibt und nicht als Ausgleich angerechnet wird. Der gesamte Kompensationsbedarf von 6.448 Wertpunkten wird stattdessen über zwei Ökokonten der Ortsgemeinde Flomborn gedeckt. Nähere Informationen und Details können dem Fachbeitrag Naturschutz vom 03.09.2026 entnommen werden. Das Grundstück, Flur 11 Nr. 11, liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Die Beurteilung des Bauvorhabens richtet sich nach § 35 BauGB. Für das Bauvorhaben liegt ein Bauvorbescheid vom 24.06.2025 vor. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB kann erteilt werden. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Flomborn beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dem Bauantrag Nr. 2026 0162 zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Fachbereich 2 - Bauen und Fachbereich: Aktenzeichen: 2026 0162 Umwelt Sachbearbeiter/in: Rüttiger, Heike Fachbereichsleiter/in: Qadiri, Maria Ortsbürgermeisterin: Kröhle, Sabine Seite 2 von 2

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