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Bauantrag Nr. 2026 0162 Neubau einer Gerätehalle für den Friedhof
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Alzey-Land |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Ortsgemeinde Flomborn
Beschlussvorlage
24-29/11/096
für die Sitzung am
Gemeinderat der Ortsgemeinde Flomborn 05.11.2026 öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt Nr. 2
Bauantrag Nr. 2026 0162
Neubau einer Gerätehalle für den Friedhof
Sachverhalt / Erläuterungen / Begründung / Rechtsgrundlage:
Es liegt ein Bauantrag für die Errichtung einer Lager- und Gerätehalle auf dem Grundstück,
Langgasse 94, Flomborn, vor.
Mit dem Bauantrag wurde der Fachbeitrag Naturschutz, erstellt durch das Planungsbüro
Dörhöfer & Partner, eingereicht.
Die Ortsgemeinde Flomborn beabsichtigt die Errichtung einer Gerätehalle am östlichen
Ortsrand, unmittelbar angrenzend an den bestehenden Friedhof. Ziel des Vorhabens ist die
funktionale Unterbringung von Geräten und Fahrzeugen für die Pflege kommunaler
Einrichtungen. Der Vorhabenstandort umfasst eine Fläche von ca. 1.1175 qm und ist derzeit
überwiegend durch gehölzreiche Gartenbrachen sowie kleinteilige Nutzgartenstrukturen
geprägt. Eine bauliche Vornutzung besteht nicht. Die vorhandenen Strukturen werden im
Zuge der Maßnahme teilweise entfernt, wobei die nördlich angrenzende Gartenparzelle
gemäß der vorliegenden Planung erhalten bleibt und in die künftige Randgestaltung
eingebunden werden kann.
Das Vorhaben ist funktional auf die gemeindlichen Betriebsabläufe beschränkt und
begründet keine öffentlich zugängliche oder störintensive Nutzung. Eine Erhöhung des
Verkehrsaufkommens ist lediglich im Rahmen der innerbetrieblichen Geräte- und
Materialtransporte zu erwarten.
Mit der Realisierung des Vorhabens sind anlagenbedingte Flächeninanspruchnahmen in
Form von ca. 252 qm Vollversiegelung (Gerätehalle) sowie ca. 274 qm Teilversiegelung
(wasserdurchlässige Wege- und Hofflächen) verbunden. Damit liegt die gesamte
Neuversiegelung bei rund 526 qm.
Im Rahmen der schutzgutbezogenen Bewertungen wurden die Auswirkungen des
Vorhabens auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft sowie Landschaft
untersucht und gemäß dem Praxisleitfaden zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs in
Rheinland-Pfalz (MKUEM 2021) bewertet.
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Zusammenfassend wird dargelegt, dass die nördliche Nutzgartenfläche unverändert bleibt
und nicht als Ausgleich angerechnet wird. Der gesamte Kompensationsbedarf von 6.448
Wertpunkten wird stattdessen über zwei Ökokonten der Ortsgemeinde Flomborn gedeckt.
Nähere Informationen und Details können dem Fachbeitrag Naturschutz vom 03.09.2026
entnommen werden.
Das Grundstück, Flur 11 Nr. 11, liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich.
Die Beurteilung des Bauvorhabens richtet sich nach § 35 BauGB.
Für das Bauvorhaben liegt ein Bauvorbescheid vom 24.06.2025 vor.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB kann erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Flomborn beschließt, das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB zu dem Bauantrag Nr. 2026 0162 zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
Fachbereich 2 - Bauen und
Fachbereich: Aktenzeichen: 2026 0162
Umwelt
Sachbearbeiter/in: Rüttiger, Heike
Fachbereichsleiter/in: Qadiri, Maria
Ortsbürgermeisterin: Kröhle, Sabine
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