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Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung 2025 (§ 114 GemO)
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Alzey-Land |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Ortsgemeinde Flonheim
Beschlussvorlage
24-29/12/132
für die Sitzung am
Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim 04.11.2026 öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt Nr. 4
Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung 2025 (§ 114 GemO)
Sachverhalt / Erläuterungen / Begründung / Rechtsgrundlage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.10.2026 den Jahresabschluss
bestehend aus der Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang
der Ortsgemeinde Flonheim für das Haushaltsjahr 2025 nach den Bestimmungen der §§ 112
und 113 GemO geprüft.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses die
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2025 der Ortsgemeinde Flonheim (§ 114
Abs. 1 S. 1 GemO).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses, des
Ortsbürgermeisters und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Flonheim, sowie dem
Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Alzey-Land für die
Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2025 Entlastung zu erteilen (§ 114 Abs. 1 S. 2 GemO).
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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
Fachbereich: Fachbereich 4 - Finanzen Aktenzeichen:
Sachbearbeiter/in: Hamscher, Anja
Fachbereichsleiter/in: Bauer, Jens
Vorsitzende des
Rechnungsprüfungs- Wendel, Brigitte
ausschusses:
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