Startseite › Verbandsgemeinde Alzey-Land › Dokument

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung 2025 (§ 114 GemO)

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Alzey-Land
Datum2026-11-04
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Ortsgemeinde Flonheim Beschlussvorlage 24-29/12/132 für die Sitzung am Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim 04.11.2026 öffentlicher Teil Tagesordnungspunkt Nr. 4 Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung 2025 (§ 114 GemO) Sachverhalt / Erläuterungen / Begründung / Rechtsgrundlage: Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.10.2026 den Jahresabschluss bestehend aus der Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang der Ortsgemeinde Flonheim für das Haushaltsjahr 2025 nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2025 der Ortsgemeinde Flonheim (§ 114 Abs. 1 S. 1 GemO). Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses, des Ortsbürgermeisters und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Flonheim, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Alzey-Land für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2025 Entlastung zu erteilen (§ 114 Abs. 1 S. 2 GemO). Seite 1 von 2 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Fachbereich: Fachbereich 4 - Finanzen Aktenzeichen: Sachbearbeiter/in: Hamscher, Anja Fachbereichsleiter/in: Bauer, Jens Vorsitzende des Rechnungsprüfungs- Wendel, Brigitte ausschusses: Seite 2 von 2

Text aus PDF extrahiert