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Bauantrag Nr. 2026 0152 Nachträgliche Genehmigung eines Lagerplatzes

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Alzey-Land
Datum2026-11-04
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Ortsgemeinde Flonheim Beschlussvorlage 24-29/12/146 für die Sitzung am Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim 04.11.2026 öffentlicher Teil Tagesordnungspunkt Nr. 3 Bauantrag Nr. 2026 0152 Nachträgliche Genehmigung eines Lagerplatzes Sachverhalt / Erläuterungen / Begründung / Rechtsgrundlage: Es liegt ein Bauantrag für die nachträgliche Genehmigung der Errichtung eines gewerblichen Lagerplatzes im rückwärtigen Bereich der Bahnhofstraße vor. Die Grundstücke, Flur 21 Nr. 16/4, 26/1, 27/3, 104/2, sind umrahmt von der Kindertagesstätte und der Adelberghalle, dem Tennisplatz und dem Sportplatz (Fußballstadion) sowie im Osten an die Gärten der Wohnbaugrundstücke in der Bahnhofstraße. Die Zuwegung erfolgt über den gemeindlichen Fahrweg, Flur 21 Nr. 104/1. Die Fläche war bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Bebauungsplanes "Kultur- und Sportzentrum" innerhalb der Festsetzungen für eine Sandgrube, von Tennisplätzen und teilweise innerhalb des Sondergebietes für eine Mehrzweckhalle. Nach der Aufhebung des Bebauungsplanes am 22.03.2007 ist die Fläche dem bauplanungsrechtlichen Innenbereich zuzuordnen. Die Beurteilung des Bauvorhabens richtet sich nach § 34 BauGB. In der näheren Umgebung des gewerblichen Lagerplatzes für einen Baubetrieb sind neben kulturellen, sportlichen und sozialen Nutzungen, Wohngebäude vorhanden. In der Betriebsbeschreibung wird die Lagerung von Schüttgütern sowie das Zwischenlagern von Containern und Baukränen für einen Baubetrieb beantragt. Bei den Schüttgütern handelt es sich um Naturschotter, Pflastersplitt, RC-Schotter, RC-Sand und Bruchsteine. Ein Bauschutt-Zwischenlager ist auf der südlichen Fläche vorhanden. Das Gelände ist komplett eingezäunt, in Richtung Sport- und Tennisplatz ist eine dichte Bepflanzung mit Bäumen, Hecken und Sträuchern vorhanden. Nach Westen und Norden sind Wiesenflächen im Bestand. Seite 1 von 2 Bau—und Betriebsbeschreibung Die Grundstücksfläche wird in erster Linie zur Zwischenlagerung von Sand, Schotter und geringen Mengen an Bauschutt genutzt. An einigen Stellen des Grundstücks werden vorübergehend Container und Baukräne zwischengelagert, die dann ihren eigentlichen Bestimmungsort an der jeweiligen Baustelle finden. 1971 bzw. 1980 wurde die Fläche zum Sandabbau erworben. Diese Fläche wird seit jeher neben dem Sandabbau auch als Lagerfläche für Schüttgüter und als Abstellfläche genutzt und ist für den Baubetrieb essentiell wichtig. Der Lagerplatz werde gelegentlich, werktags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr, von LKW´s angefahren. Auf dem Platz wird mit Bagger und Radlader im Mittel ca. 1 Stunde pro Tag gearbeitet. Es sei kein regelmäßiger Verkehr oder Betrieb zu dem oder auf dem Grundstück zu erwarten. An manchen Tagen werde der Platz 3 bis 5 Mal angefahren. Auf dem Platz werden Schüttgüter verladen und zwischengelagert. Hierzu sei ein Bagger/Radlader kurzzeitig in Betrieb. Bei trockener Witterung sei mit leichter Staubentwicklung beim Verladen der Schüttgüter auf den Bagger oder Lkw zu rechnen. Der Betrieb der Siebanlage wurde von der Unteren Bauaufsicht bis zur endgültigen Genehmigung der Anlage untersagt. Erschließung Die Zuwegung ist, abgehend von der Bahnhofstraße, zwischen den Wohnbaugrundstücken, Bahnhofstraße 27 und Bahnhofstraße 29, über den Fahrweg 104/1 der Ortsgemeinde Flonheim möglich. Der Weg hat im Einfahrtsbereich eine Breite von ca. 8,0 m und im weiteren Verlauf ca. 5,0 m Durchfahrtsbreite. Für die Zuwegung zu dem gewerblichen Lagerplatz ist ein Gestattungsvertrag notwendig. Die Kreisverwaltung hat ein Lärmgutachten angefordert. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag Nr. 2026 0152 zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Fachbereich 2 - Bauen und Fachbereich: Aktenzeichen: 2026 0152 Umwelt Sachbearbeiter/in: Rüttiger, Heike Fachbereichsleiter/in: Qadiri, Maria Ortsbürgermeister: Thumann, Jörg Seite 2 von 2

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