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Bebauungsplan "Sommerstück II" der Ortsgemeinde Flonheim; - Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Alzey-Land |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Ortsgemeinde Flonheim
Beschlussvorlage
24-29/12/148
für die Sitzung am
Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim 04.11.2026 öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt Nr. 2
Bebauungsplan "Sommerstück II" der Ortsgemeinde Flonheim;
- Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt / Erläuterungen / Begründung / Rechtsgrundlage:
Die Ortsgemeinde Flonheim stellt zurzeit die beiden Bebauungspläne „Sommerstück II“ und
„Gewerbegebiet östlich der L 408“ auf. Die beiden aufeinander abgestimmten Bauleitpläne
benötigen eine gemeinsame verkehrstechnische Anbindung durch einen neu zu errichten
Kreisverkehrsplatz an der L 408/Bornheimer Landstraße. Der Planbereich für diese
Verkehrsanlage ist im Bebauungsplan „Gewerbegebiet östlich der L408“ dargestellt.
Ursprünglich sollten die beiden Pläne gleichzeitig offengelegt werden, damit für die
Öffentlichkeit und die beteiligten Träger öffentlicher Belange der Zusammenhang erkennbar
wird. Zur Fertigstellung des Entwurfs für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet östlich der L
408“ fehlt aktuell noch die Darstellung des ökologischen Ausgleichs.
Die Verwaltung und der Erschließungsträger haben sich mit den Vertretern der Ortsgemeinde
darauf verständigt, dem Gemeinderat vorzuschlagen die förmliche Offenlage für den
Bebauungsplan „Sommerstück II“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorzuziehen und den
entsprechenden Offenlegungsbeschluss zu fassen.
Die Verwaltung weist im Hinblick auf die Anregungen der privaten Einwender aus der
frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplan „Sommerstück II“ daraufhin, dass die Erstellung
des Kreisverkehrsplatzes weiterhin Planungsziel und Erschließungsgegenstand ist. Dies ist
insbesondere an der Darstellung des Straßenverlaufs an der Bornheimer Landstraße zu
erkennen.
Der vom Planungsbüro Butsch + Faber, Flonheim erstellte Entwurf des o. g. Bebauungsplanes
“Sommerstück II“ ist nun im Zuge des weiteren Verfahrens auf die Dauer eines Monats,
mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen. Hierzu ist ein Beschluss
des Gemeinderates erforderlich.
Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB erneut an der Planaufstellung beteiligt.
Der Bebauungsplanentwurf ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
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Auf § 22 GemO –Ausschließungsgründe wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim beschließt gem. § 3 Abs. 2 BauGB die
Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Sommerstück II“ für die Dauer von einem
Monat, mindestens jedoch für 30 Tage.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
Fachbereich 2 - Bauen und
Fachbereich: Aktenzeichen: 610-13-27/12-Br
Umwelt
Sachbearbeiter: Baro, Axel
Stellvertretende
Qadiri, Maria
Büroleiterin:
Ortsbürgermeister: Thumann, Jörg
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