Startseite › Verbandsgemeinde Alzey-Land › Dokument

Bebauungsplan "Sommerstück II" der Ortsgemeinde Flonheim; - Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Alzey-Land
Datum2026-11-04
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Ortsgemeinde Flonheim Beschlussvorlage 24-29/12/148 für die Sitzung am Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim 04.11.2026 öffentlicher Teil Tagesordnungspunkt Nr. 2 Bebauungsplan "Sommerstück II" der Ortsgemeinde Flonheim; - Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Sachverhalt / Erläuterungen / Begründung / Rechtsgrundlage: Die Ortsgemeinde Flonheim stellt zurzeit die beiden Bebauungspläne „Sommerstück II“ und „Gewerbegebiet östlich der L 408“ auf. Die beiden aufeinander abgestimmten Bauleitpläne benötigen eine gemeinsame verkehrstechnische Anbindung durch einen neu zu errichten Kreisverkehrsplatz an der L 408/Bornheimer Landstraße. Der Planbereich für diese Verkehrsanlage ist im Bebauungsplan „Gewerbegebiet östlich der L408“ dargestellt. Ursprünglich sollten die beiden Pläne gleichzeitig offengelegt werden, damit für die Öffentlichkeit und die beteiligten Träger öffentlicher Belange der Zusammenhang erkennbar wird. Zur Fertigstellung des Entwurfs für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet östlich der L 408“ fehlt aktuell noch die Darstellung des ökologischen Ausgleichs. Die Verwaltung und der Erschließungsträger haben sich mit den Vertretern der Ortsgemeinde darauf verständigt, dem Gemeinderat vorzuschlagen die förmliche Offenlage für den Bebauungsplan „Sommerstück II“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorzuziehen und den entsprechenden Offenlegungsbeschluss zu fassen. Die Verwaltung weist im Hinblick auf die Anregungen der privaten Einwender aus der frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplan „Sommerstück II“ daraufhin, dass die Erstellung des Kreisverkehrsplatzes weiterhin Planungsziel und Erschließungsgegenstand ist. Dies ist insbesondere an der Darstellung des Straßenverlaufs an der Bornheimer Landstraße zu erkennen. Der vom Planungsbüro Butsch + Faber, Flonheim erstellte Entwurf des o. g. Bebauungsplanes “Sommerstück II“ ist nun im Zuge des weiteren Verfahrens auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen. Hierzu ist ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut an der Planaufstellung beteiligt. Der Bebauungsplanentwurf ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Seite 1 von 2 Auf § 22 GemO –Ausschließungsgründe wird hingewiesen. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Flonheim beschließt gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Sommerstück II“ für die Dauer von einem Monat, mindestens jedoch für 30 Tage. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Fachbereich 2 - Bauen und Fachbereich: Aktenzeichen: 610-13-27/12-Br Umwelt Sachbearbeiter: Baro, Axel Stellvertretende Qadiri, Maria Büroleiterin: Ortsbürgermeister: Thumann, Jörg Seite 2 von 2

Text aus PDF extrahiert