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Antrag an die Verbandsgemeinde Altenahr auf Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Windenergie Düsselsberg", Gemarkung Heckenbach

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Altenahr
Datum2026-11-04
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Beschlussvorlage Abteilung Sachbearbeiter/in Vorlagen-Nr. Bauabteilung Claudia Kolle 24-29/OGHEC/057 für die Sitzung: am: Beratungsstatus: TOP-Nr.: Gemeinderat Heckenbach 04.11.2026 beschließend 5 Antrag an die Verbandsgemeinde Altenahr auf Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Windenergie Düsselsberg", Gemarkung Heckenbach Erläuterungen: Die Ortsgemeinde Heckenbach bemüht sich seit mehreren Jahren das Thema Windenergie/Windkraftnutzung und deren Machbarkeit innerhalb ihres Gemarkungsgebietes zu klären. Im Mai 2024 hat der Ortsgemeinderat einstimmig einen Grundsatzbeschluss gefasst und sich zur Nutzung von Windenergie bekannt. Im Vorfeld des Grundsatzbeschlusses war das Für und Wider zu Windkraftanlagen in der Ortsgemeinde Heckenbach auf der Grundlage von Unterlagen öffentlich diskutiert worden, welche auch die möglichen Umweltbelastungen durch Windenergieanlagen aufzeigten. Ebenfalls im Mai 2024 konnte die Ortsgemeinde Heckenbach zu diesem Thema mit der eegon - Eifel Energiegenossenschaft eG einen kompetenten Partner für die weitere Fachplanung und Projektierung gewinnen, zusätzlich unterstützt durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz. Eine Bewertung möglicher Standorte im Gemarkungsgebiet der Ortsgemeinde ergab geeignete Potenzial im Bereich des Düsselsbergs. Die Fläche war im Weiteren auch gegenüber der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald für die 1. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans 2017 (RROP) zur Steuerung von Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik gemeldet worden. Der potenzielle Standort „Düsselsberg“ wurde in diesem Verfahren unter der Bezeichnung „Fläche 30 Heckenbach“ geführt. Im Zuge der aktuellen RROP-Teilfortschreibung wurden Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde kürzlich darüber informiert, dass die Natura2000-Hauptprüfung nunmehr zum Ausschluss der „Fläche 30 Heckenbach“ geführt hat, weshalb sie in der Teilfortschreibung seitens der Planungsgemeinschaft nicht weiter berücksichtigt wird. Die laufenden naturschutzfachlichen Standortuntersuchungen der eegon zeigten für die be- trachtete Gebietskulisse im bisherigen Projektverlauf indes keine besonderen Auffälligkeiten für die betrachtete Gebietskulisse. Am 14.09.2926 fand hierzu ein Erörterungsgespräch mit den maßgeblichen Fachbehörden der Kreisverwaltung und der SGD Nord in Koblenz statt. Hierbei wurden der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Heckenbach empfohlen, ihrerseits mittels Bauleitplanung eine Entwicklungsmöglichkeit des Areals auf dem Düsselsberg zur Nutzung von Windenergie unabhängig vom RROP sicherzustellen. 2 Hierfür wäre nach Einschätzung der anwesenden Fachbehördenvertreter die Ausweisung einer „Sonderbaufläche für Windenergienutzung“ im Flächennutzungsplan ausreichend, ein Bebauungsplan ist nicht zwingenderforderlich. Die FNP-Änderung würde Teilbereich der Fluren 17, 30 und 32 in der Gemarkung Heckenbach betreffen, aus den beigefügten Karten können die momentan in Rede stehenden Flächen entnommen werden. Ob tatsächlich für das gesamte Areal eine Ausweisung als „Sonderbauflächen für Windenergienutzung“ erforderlich sein wird, werden die laufenden Fachplanungen ergeben. 1. Potenzialflächen „Düsselsberg“ und mögliche WKA-Standorte Vor dem Hintergrund der aktuellen energiepolitischen Diskussion und der angespannten kommunalen Haushaltslage liegt es aus Sicht der Ortsgemeinde Heckenbach auch im Interesse der Verbandsgemeinde den Haushalt durch das Windkraftprojekt am Düsselsberg nachhaltig zu stärken. Das Projekt ist zudem geeignet, einen wesentlichen Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge für künftige Generationen im gesamten Verbandsgemeinde- gebiet zu leisten. Die Ortsgemeinde Heckenbach beantragt deshalb des Weiten, dass sich die Verbands- gemeinde an den Planungskosten für die Flächennutzungsplan-Änderung beteiligen möge oder diese sogar vollständig übernimmt. 2. Auszug aus dem FNP und Kennzeichnung des Änderungsbereiches 3 Beschlussempfehlung: Die Ortsgemeinde Heckenbach beantragt bei der Verbandsgemeinde die Änderung des Flächennutzungsplans für den in den anliegenden Karten gekennzeichneten Bereich im Umfeld des Düsselsbergs, südlich der Ortslage Blasweiler. Die derzeit als „Wald“ und „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellten gemeindeeigenen Flächen sollen zur Vorbereitung eines Windenergieprojektes in „Sonderbauflächen für die Windenergie“ umgewandelt werden. Die Ortsgemeinde Heckenbach beantragt des Weiten, dass sich die Verbandsgemeinde an den Planungskosten für die Flächennutzungsplan- Änderung beteiligen möge oder diese sogar vollständig übernimmt. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Stimmenthaltungen Ausschluss wegen Sonderinteresse Die Übereinstimmung dieses Auszuges mit der Urschrift wird hiermit bescheinigt. (Siegel) Heckenbach, Ort, Datum H. Groß, Ortsbürgermeister / 1. Beigeordnete/r Beigeordnete/r

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