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Antrag an die Verbandsgemeinde Altenahr auf Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Windenergie Düsselsberg", Gemarkung Heckenbach
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Altenahr |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Abteilung Sachbearbeiter/in Vorlagen-Nr.
Bauabteilung Claudia Kolle 24-29/OGHEC/057
für die Sitzung: am: Beratungsstatus: TOP-Nr.:
Gemeinderat Heckenbach 04.11.2026 beschließend 5
Antrag an die Verbandsgemeinde Altenahr auf Änderung des
Flächennutzungsplans im Bereich "Windenergie Düsselsberg", Gemarkung
Heckenbach
Erläuterungen:
Die Ortsgemeinde Heckenbach bemüht sich seit mehreren Jahren das Thema
Windenergie/Windkraftnutzung und deren Machbarkeit innerhalb ihres Gemarkungsgebietes
zu klären. Im Mai 2024 hat der Ortsgemeinderat einstimmig einen Grundsatzbeschluss gefasst
und sich zur Nutzung von Windenergie bekannt. Im Vorfeld des Grundsatzbeschlusses war
das Für und Wider zu Windkraftanlagen in der Ortsgemeinde Heckenbach auf der Grundlage
von Unterlagen öffentlich diskutiert worden, welche auch die möglichen Umweltbelastungen
durch Windenergieanlagen aufzeigten.
Ebenfalls im Mai 2024 konnte die Ortsgemeinde Heckenbach zu diesem Thema mit der eegon
- Eifel Energiegenossenschaft eG einen kompetenten Partner für die weitere Fachplanung und
Projektierung gewinnen, zusätzlich unterstützt durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz.
Eine Bewertung möglicher Standorte im Gemarkungsgebiet der Ortsgemeinde ergab
geeignete Potenzial im Bereich des Düsselsbergs. Die Fläche war im Weiteren auch
gegenüber der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald für die 1. Teilfortschreibung des
Regionalen Raumordnungsplans 2017 (RROP) zur Steuerung von Windenergie und
Freiflächen-Photovoltaik gemeldet worden. Der potenzielle Standort „Düsselsberg“ wurde in
diesem Verfahren unter der Bezeichnung „Fläche 30 Heckenbach“ geführt.
Im Zuge der aktuellen RROP-Teilfortschreibung wurden Verbandsgemeinde und
Ortsgemeinde kürzlich darüber informiert, dass die Natura2000-Hauptprüfung nunmehr zum
Ausschluss der „Fläche 30 Heckenbach“ geführt hat, weshalb sie in der Teilfortschreibung
seitens der Planungsgemeinschaft nicht weiter berücksichtigt wird.
Die laufenden naturschutzfachlichen Standortuntersuchungen der eegon zeigten für die be-
trachtete Gebietskulisse im bisherigen Projektverlauf indes keine besonderen Auffälligkeiten
für die betrachtete Gebietskulisse.
Am 14.09.2926 fand hierzu ein Erörterungsgespräch mit den maßgeblichen Fachbehörden der
Kreisverwaltung und der SGD Nord in Koblenz statt. Hierbei wurden der Verbandsgemeinde
und der Ortsgemeinde Heckenbach empfohlen, ihrerseits mittels Bauleitplanung eine
Entwicklungsmöglichkeit des Areals auf dem Düsselsberg zur Nutzung von Windenergie
unabhängig vom RROP sicherzustellen.
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Hierfür wäre nach Einschätzung der anwesenden Fachbehördenvertreter die Ausweisung
einer „Sonderbaufläche für Windenergienutzung“ im Flächennutzungsplan ausreichend, ein
Bebauungsplan ist nicht zwingenderforderlich.
Die FNP-Änderung würde Teilbereich der Fluren 17, 30 und 32 in der Gemarkung Heckenbach
betreffen, aus den beigefügten Karten können die momentan in Rede stehenden Flächen
entnommen werden. Ob tatsächlich für das gesamte Areal eine Ausweisung als
„Sonderbauflächen für Windenergienutzung“ erforderlich sein wird, werden die laufenden
Fachplanungen ergeben.
1. Potenzialflächen „Düsselsberg“ und mögliche WKA-Standorte
Vor dem Hintergrund der aktuellen energiepolitischen Diskussion und der angespannten
kommunalen Haushaltslage liegt es aus Sicht der Ortsgemeinde Heckenbach auch im
Interesse der Verbandsgemeinde den Haushalt durch das Windkraftprojekt am Düsselsberg
nachhaltig zu stärken. Das Projekt ist zudem geeignet, einen wesentlichen Beitrag zur
kommunalen Daseinsvorsorge für künftige Generationen im gesamten Verbandsgemeinde-
gebiet zu leisten.
Die Ortsgemeinde Heckenbach beantragt deshalb des Weiten, dass sich die Verbands-
gemeinde an den Planungskosten für die Flächennutzungsplan-Änderung beteiligen möge
oder diese sogar vollständig übernimmt.
2. Auszug aus dem FNP und Kennzeichnung des Änderungsbereiches
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Beschlussempfehlung:
Die Ortsgemeinde Heckenbach beantragt bei der Verbandsgemeinde die
Änderung des Flächennutzungsplans für den in den anliegenden Karten
gekennzeichneten Bereich im Umfeld des Düsselsbergs, südlich der Ortslage
Blasweiler.
Die derzeit als „Wald“ und „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellten
gemeindeeigenen Flächen sollen zur Vorbereitung eines Windenergieprojektes
in „Sonderbauflächen für die Windenergie“ umgewandelt werden.
Die Ortsgemeinde Heckenbach beantragt des Weiten, dass sich die
Verbandsgemeinde an den Planungskosten für die Flächennutzungsplan-
Änderung beteiligen möge oder diese sogar vollständig übernimmt.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen
Ausschluss wegen Sonderinteresse
Die Übereinstimmung dieses Auszuges mit der Urschrift wird hiermit bescheinigt.
(Siegel)
Heckenbach,
Ort, Datum H. Groß, Ortsbürgermeister /
1. Beigeordnete/r Beigeordnete/r
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