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Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Bauvoranfragen bzw. Bauanträge

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Aar-Einrich
Datum2026-11-21
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Beschlussvorlage Verbandsgemeinde Nummer: 23/2026/010 Aar-Einrich Datum: 16.09.2026 Sachgebiet: Bauabteilung Sachbearbeitung: Kollwig, Janine Aktenzeichen: 4/611-12/38-13/26 Beratungsfolge: Gremium Sitzungstermin Status TOP Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederneisen 21.11.2026 öffentlich 8.1 Betreff: Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Bauvoranfragen bzw. Bauanträge Sachverhalt: Mit dem vorliegenden Bauantrag wird der Anbau eines Treppenhauses beantragt. Da sich das Baugrundstück im Innenbereich befindet, beurteilt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB. Die Prüfung etwaiger bauordnungsrechtlicher Abstandsflächen obliegt der zuständigen Kreisverwaltung Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der zu überbauenden Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Da die Erschließung gesichert ist und die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben, ist das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig. Das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB kann somit erteilt werden. Beschlussvorschlag: Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Niederneisen das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag über den Anbau von einem Treppenhaus auf dem Grundstück Flur 12 Flst. 173 zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen ☐ ja ☒ nein Mittel stehen zur Verfügung ☐ ja ☐ nein ☐ entfällt Deckungsvorschlag ☐ ja ☐ nein ☐ entfällt Haushaltsmittel Auswirkung Querschnittsaufgaben Anlagen: 2026-09-01_BA_Niederneisen_Flur12_Flst.173_Anbau_Treppenhaus 2026-09-16_Anschreiben_Einvernhemen_Flur12_Flst.173 Seite 1 von 2 Seite 2 von 2

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