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Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Bauvoranfragen bzw. Bauanträge
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Aar-Einrich |
| Datum | 2026-11-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Verbandsgemeinde Nummer: 23/2026/010
Aar-Einrich Datum: 16.09.2026
Sachgebiet: Bauabteilung
Sachbearbeitung: Kollwig, Janine
Aktenzeichen: 4/611-12/38-13/26
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungstermin Status TOP
Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederneisen 21.11.2026 öffentlich 8.1
Betreff:
Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Bauvoranfragen bzw. Bauanträge
Sachverhalt:
Mit dem vorliegenden Bauantrag wird der Anbau eines Treppenhauses beantragt. Da
sich das Baugrundstück im Innenbereich befindet, beurteilt sich die
bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB.
Die Prüfung etwaiger bauordnungsrechtlicher Abstandsflächen obliegt der
zuständigen Kreisverwaltung
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie
der zu überbauenden Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Da die Erschließung gesichert ist und die Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben, ist das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig.
Das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB kann somit erteilt
werden.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Niederneisen das gemeindliche
Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag über den Anbau von einem
Treppenhaus auf dem Grundstück Flur 12 Flst. 173 zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ☐ ja ☒ nein
Mittel stehen zur Verfügung ☐ ja ☐ nein ☐ entfällt
Deckungsvorschlag ☐ ja ☐ nein ☐ entfällt
Haushaltsmittel
Auswirkung Querschnittsaufgaben
Anlagen:
2026-09-01_BA_Niederneisen_Flur12_Flst.173_Anbau_Treppenhaus
2026-09-16_Anschreiben_Einvernhemen_Flur12_Flst.173
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