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Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlage "Engelsgraben" als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeVerbandsgemeinde Aar-Einrich
Datum2026-11-21
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Beschlussvorlage Verbandsgemeinde Nummer: 23/2026/009 Aar-Einrich Datum: 10.09.2026 Sachgebiet: Bauabteilung Sachbearbeitung: Schlau, Talea Aktenzeichen: 4/650-03/38 Beratungsfolge: Gremium Sitzungstermin Status TOP Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederneisen 21.11.2026 öffentlich 7.1 Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlage "Engelsgraben" als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr Sachverhalt: § 22 GemO – Ausschließungsgründe prüfen und beachten! Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LStrGRP) sind Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Über die Widmung zur Gemeindestraße hat der Ortsgemeinderat Niederneisen einen Widmungsbeschluss zu fassen. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederneisen beschließt die Flurstücke 76/4 - teilweise-, 85 -teilweise-, 89, 88/2 -teilweise- und 51/10 (Flur 25) „Engelsgraben“ als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Die gewidmete Strecke ist im beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Niederschrift ist, markiert. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen ☐ ja ☐ nein Mittel stehen zur Verfügung ☐ ja ☐ nein ☐ entfällt Deckungsvorschlag ☐ ja ☐ nein ☐ entfällt Haushaltsmittel Auswirkung Querschnittsaufgaben Anlagen: 2026-09-10 Widmungsplan Seite 1 von 1

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