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Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlage "Engelsgraben" als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Aar-Einrich |
| Datum | 2026-11-21 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Verbandsgemeinde Nummer: 23/2026/009
Aar-Einrich Datum: 10.09.2026
Sachgebiet: Bauabteilung
Sachbearbeitung: Schlau, Talea
Aktenzeichen: 4/650-03/38
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungstermin Status TOP
Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederneisen 21.11.2026 öffentlich 7.1
Betreff:
Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlage
"Engelsgraben" als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Sachverhalt:
§ 22 GemO – Ausschließungsgründe prüfen und beachten!
Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LStrGRP)
sind Verkehrsanlagen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Über die Widmung zur
Gemeindestraße hat der Ortsgemeinderat Niederneisen einen Widmungsbeschluss zu
fassen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederneisen beschließt die Flurstücke 76/4 -
teilweise-, 85 -teilweise-, 89, 88/2 -teilweise- und 51/10 (Flur 25) „Engelsgraben“ als
Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Die gewidmete Strecke ist
im beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Niederschrift ist, markiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ☐ ja ☐ nein
Mittel stehen zur Verfügung ☐ ja ☐ nein ☐ entfällt
Deckungsvorschlag ☐ ja ☐ nein ☐ entfällt
Haushaltsmittel
Auswirkung Querschnittsaufgaben
Anlagen:
2026-09-10 Widmungsplan
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