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Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz / 7. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 " (7.1 Natur-Kita Nierstein, 7.2 Christusplatz Guntersblum, 7.3 Radfahrplatz Guntersblum, 7.4 Bauschuttanlage Selzen, 7.5 Landwirt. Fläche Oppenheim) Frist: 18.12.2026 Hier: Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Hahnheim |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlagen-Nummer: 025/2026/0037
Beschlussvorlage Oppenheim, den 17.09.2026
Thema: Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz / 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2030 " (7.1 Natur-Kita Nierstein, 7.2
Christusplatz Guntersblum, 7.3 Radfahrplatz Guntersblum, 7.4
Bauschuttanlage Selzen, 7.5 Landwirt. Fläche Oppenheim)
Frist: 18.12.2026
Hier: Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Aktenzeichen: 001/610-12_7.Änd Div._025
Gremium Sitzungstag Status
Haupt-, Finanz-, Bau- und 05.11.2026 Öff.
Friedhofausschuss Hahnheim
Gemeinderat Hahnheim 11.11.2026 Öff.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat die Planunterlagen zur „7. Änderung des Flächennutzungsplanes
2030 “ (7.1 Natur-Kita Nierstein, 7.2 Christusplatz Guntersblum, 7.3 Radfahrplatz
Guntersblum, 7.4 Bauschuttanlage Selzen, 7.5 Landwirt. Fläche Oppenheim)“ im
Verfahren der Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) zur Kenntnis genommen, sie
beraten und fasst folgenden Beschluss:
A) Der Gemeinderat beschließt die Billigung des Bauleitplanentwurfs und seinen
Anlagen in der vorliegenden Fassung.
oder
B) Der Gemeinderat beschließt folgende Anregungen, Hinweise und/oder
Bedenken vorzutragen. (Diese sind in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen)
Keine Haushaltsrelevanz.
Buchungsstelle Höhe Haushaltsansatz Verfügbare
einschl. Überträge Haushaltsmittel
Buchungsstelle eintragen. Wert eintragen. Wert eintragen
Sachdarstellung der Verwaltung:
An FB Abstimmungsergebnis F.d.R. Datum:
BV Ja Nein Enthaltungen
angenommen
Abweic hender
abgelehnt Beschluss
(Unterschrift)
(siehe Rückseite)
Seite 2
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Selz hat in seiner Sitzung
am 15.02.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2030 für den Teilbereich 7.1 Natur-Kita in der Stadt Nierstein
Stadtteil Schwabsburg, für den Teilbereich 7.2 Soziale und christliche Zwecke als
Sondergebiet in der Gemeinde Guntersblum, für den Teilbereich 7.3 Grünfläche mit
Zweckbestimmung Radfahrplatz in der Gemeinde Guntersblum und Teilbereich 7.4
als Sondergebiet Bauschuttanlage in der Gemeinde Selzen gefasst. Der
Aufstellungsbeschluss für den Teilbereich 7.5 Grünfläche in landwirtschaftliche
Fläche der Stadt Oppenheim wurde in Sitzung des Verbandsgemeinderates der
Verbandsgemeinde Rhein-Selz am 04.12.2025 gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB der Behörden und
Nachbargemeinden hat in der Zeit vom 17.11.2025 bis 19.12.2025 stattgefunden.
Ziel und Zweck der Planung:
7.1 Grünfläche in Gemeinbedarf in Nierstein (Natur-Kita)
Ziel und Zweck der beantragten Änderung des Flächennutzungsplanes für die Stadt
Nierstein ist die Entwicklung eines naturnahen Landkindergartens auf einer Teilfläche
des Sportplatzgeländes in Schwabsburg.
7.2 Soziale und christliche Zwecke als Sondergebiet in Guntersblum
Ziel und Zweck der beantragten Änderung des Flächennutzungsplanes für die
Gemeinde Guntersblum ist die Entwicklung einer Grün- und Sonderbaufläche mit
jeweiliger Zweckbestimmung Soziale und christliche Zwecke zur Nutzung der
christlichen Pfadfinder (Royal Rangers).
7.3 Radfahrplatz in Guntersblum
Ziel und Zweck der beantragten Änderung des Flächennutzungsplanes für die
Gemeinde Guntersblum ist die Entwicklung einer Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Radfahrplatz als Dirtbahn/BMX/Mountainbike.
7.4 Bauschuttanlage in Selzen
Ziel und Zweck der beantragten Änderung des Flächennutzungsplanes für die
Gemeinde Selzen ist die redaktionelle Klarstellung der Berichtigung einer nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigten und vorhanden Nutzung im
Außenbereich der Gemarkung Selzen als Bauschuttanlage.
7.5 Grünfläche in landwirtschaftliche Fläche in Oppenheim
Ziel und Zweck der beantragten Änderung des Flächennutzungsplanes für die Stadt
Oppenheim ist die Übernahme der Teilaufhebung eines Bebauungsplanes mit dem
städtebaulichen Ziel der planungsrechtlichen Rückführung in die ursprüngliche
Nutzung. Die festgesetzte Nutzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Kleingarten“ im Außenbereich wurde nicht umgesetzt und ist langfristig nicht
vorgesehen, weshalb die Fläche wieder als landwirtschaftliche Fläche genutzt
werden soll.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden Sie als Ortsgemeinde/Stadt an dem Verfahren
beteiligt.
Seite 3
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung (Planzeichnung und Begründung)
kann in der Zeit vom 02.11.2026 bis einschließlich 18.12.2026 auf der Internetseite
der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz mit der Adresse https://www.vg-rhein-
selz.de unter der Rubrik 'Bürger und Service' und den nachfolgenden Unterrubriken -
Bauen in der Verbandsgemeinde/Offenlage- der Verbandsgemeinde Rhein-Selz
eingesehen werden.
Als Träger öffentlicher Belange wird die Ortsgemeinde/Stadt gem. § 4 Abs. 2
mit Abgabe ihrer Äußerung bis spätestens 18.12.2026 beteiligt.
Anlagen:
01_FNP2030_7.Änd._Zeichnerischer Teil
02_FNP2030_7.Änd._Begründung mit UB
03_FNP2030_7.Änd._Umweltrelevante Stellungnahmen
Text aus PDF extrahiert