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Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz / 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 (Gewerbegebiet in Mommenheim) Frist: 18.12.2026 Hier: Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeOrtsgemeinde Hahnheim
Datum2026-11-05
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Vorlagen-Nummer: 025/2026/0034 Beschlussvorlage Oppenheim, den 14.09.2026 Thema: Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz / 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 (Gewerbegebiet in Mommenheim) Frist: 18.12.2026 Hier: Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 Fachbereich: Bauen und Umwelt Aktenzeichen: 025/611-12/5.ÄndFNP2030 Gremium Sitzungstag Status Haupt-, Finanz-, Bau- und 05.11.2026 Öff. Friedhofausschuss Hahnheim Gemeinderat Hahnheim 11.11.2026 Öff. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat hat die Planunterlagen zur „5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 (Gewerbegebiet in Mommenheim)“ im Verfahren der Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) zur Kenntnis genommen, sie beraten und fasst folgenden Beschluss: A) Der Gemeinderat beschließt die Billigung des Bauleitplanentwurfs und seinen Anlagen in der vorliegenden Fassung. oder B) Der Gemeinderat beschließt folgende Anregungen, Hinweise und/oder Bedenken vorzutragen. (Diese sind in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen) Keine Haushaltsrelevanz. Buchungsstelle Höhe Haushaltsansatz Verfügbare einschl. Überträge Haushaltsmittel Buchungsstelle eintragen. Wert eintragen. Wert eintragen Sachdarstellung der Verwaltung: Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Selz hat in seiner Sitzung am 22.06.2022 die Aufstellung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 für den Bereich Gewerbegebiet in Mommenheim“ gefasst. An FB Abstimmungsergebnis F.d.R. Datum: BV Ja Nein Enthaltungen angenommen Abweic hender abgelehnt Beschluss (Unterschrift) (siehe Rückseite) Seite 2 Die frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB der Behörden und Nachbargemeinden hat in der Zeit vom 05.11.2025 bis 19.12.2025 stattgefunden. Anlass der Planung ist die Notwendigkeit, den Flächenbedarf für gewerbliche Erweiterungs- und Ansiedlungsinteressen zu decken, da die bisherige Planung diesen Bedarf nicht abdecken kann. Die Ortsgemeinde Mommenheim möchte ihre wirtschaftliche Entwicklung fördern und den Bedarf an Gewerbeflächen für mittelständische Unternehmen decken, indem im Außenbereich neue Flächen für gewerbliche Nutzung ausgewiesen werden. Ziel der Planung ist es, die spezifische Anforderungen von Unternehmen zu erfüllen, die sich in der Ortsgemeinde Mommenheim ansiedeln oder erweitern möchten. Auf diese Weise soll die wirtschaftliche Entwicklung vorangetrieben und gleichzeitig die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region gefördert werden. Der Zweck ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche vorzubereiten. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden Sie als Ortsgemeinde/Stadt an dem Verfahren beteiligt. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung (Planzeichnung und Begründung) kann in der Zeit vom 02.11.2026 bis einschließlich 18.12.2026 auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz mit der Adresse https://www.vg-rhein- selz.de unter der Rubrik 'Bürger und Service' und den nachfolgenden Unterrubriken - Bauen in der Verbandsgemeinde/Offenlage- der Verbandsgemeinde Rhein-Selz eingesehen werden. Als Träger öffentlicher Belange wird die Ortsgemeinde/Stadt gem. § 4 Abs. 2 mit Abgabe ihrer Äußerung bis spätestens 18.12.2026 beteiligt. Anlagen: 01_FNP2030_5.Änd._Umweltrelevante Abwägungsergebnisse 02_FNP2030_5.Änd._Zeichnerischer Teil 03_FNP2030_5.Änd._Begründung mit UB

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