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Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz / 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 (Gewerbegebiet in Mommenheim) Frist: 18.12.2026 Hier: Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Hahnheim |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlagen-Nummer: 025/2026/0034
Beschlussvorlage Oppenheim, den 14.09.2026
Thema: Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz / 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2030 (Gewerbegebiet in Mommenheim)
Frist: 18.12.2026
Hier: Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Aktenzeichen: 025/611-12/5.ÄndFNP2030
Gremium Sitzungstag Status
Haupt-, Finanz-, Bau- und 05.11.2026 Öff.
Friedhofausschuss Hahnheim
Gemeinderat Hahnheim 11.11.2026 Öff.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat die Planunterlagen zur „5. Änderung des Flächennutzungsplanes
2030 (Gewerbegebiet in Mommenheim)“ im Verfahren der Behördenbeteiligung (§ 4
Abs. 2 BauGB) zur Kenntnis genommen, sie beraten und fasst folgenden Beschluss:
A) Der Gemeinderat beschließt die Billigung des Bauleitplanentwurfs und seinen
Anlagen in der vorliegenden Fassung.
oder
B) Der Gemeinderat beschließt folgende Anregungen, Hinweise und/oder
Bedenken vorzutragen. (Diese sind in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen)
Keine Haushaltsrelevanz.
Buchungsstelle Höhe Haushaltsansatz Verfügbare
einschl. Überträge Haushaltsmittel
Buchungsstelle eintragen. Wert eintragen. Wert eintragen
Sachdarstellung der Verwaltung:
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Selz hat in seiner Sitzung
am 22.06.2022 die Aufstellung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 für
den Bereich Gewerbegebiet in Mommenheim“ gefasst.
An FB Abstimmungsergebnis F.d.R. Datum:
BV Ja Nein Enthaltungen
angenommen
Abweic hender
abgelehnt Beschluss
(Unterschrift)
(siehe Rückseite)
Seite 2
Die frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB der Behörden und
Nachbargemeinden hat in der Zeit vom 05.11.2025 bis 19.12.2025 stattgefunden.
Anlass der Planung ist die Notwendigkeit, den Flächenbedarf für gewerbliche
Erweiterungs- und Ansiedlungsinteressen zu decken, da die bisherige Planung
diesen Bedarf nicht abdecken kann. Die Ortsgemeinde Mommenheim möchte ihre
wirtschaftliche Entwicklung fördern und den Bedarf an Gewerbeflächen für
mittelständische Unternehmen decken, indem im Außenbereich neue Flächen für
gewerbliche Nutzung ausgewiesen werden.
Ziel der Planung ist es, die spezifische Anforderungen von Unternehmen zu erfüllen,
die sich in der Ortsgemeinde Mommenheim ansiedeln oder erweitern möchten. Auf
diese Weise soll die wirtschaftliche Entwicklung vorangetrieben und gleichzeitig die
Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region gefördert werden.
Der Zweck ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewerbliche
Nutzung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche vorzubereiten.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden Sie als Ortsgemeinde/Stadt an dem Verfahren
beteiligt.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung (Planzeichnung und Begründung)
kann in der Zeit vom 02.11.2026 bis einschließlich 18.12.2026 auf der Internetseite
der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz mit der Adresse https://www.vg-rhein-
selz.de unter der Rubrik 'Bürger und Service' und den nachfolgenden Unterrubriken -
Bauen in der Verbandsgemeinde/Offenlage- der Verbandsgemeinde Rhein-Selz
eingesehen werden.
Als Träger öffentlicher Belange wird die Ortsgemeinde/Stadt gem. § 4 Abs. 2 mit
Abgabe ihrer Äußerung bis spätestens 18.12.2026 beteiligt.
Anlagen:
01_FNP2030_5.Änd._Umweltrelevante Abwägungsergebnisse
02_FNP2030_5.Änd._Zeichnerischer Teil
03_FNP2030_5.Änd._Begründung mit UB
Text aus PDF extrahiert