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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Köngernheim; Bebauungsplan: Jordan's Untermühle - Nordteil Frist: 18.12.2026 Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Hahnheim |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlagen-Nummer: 025/2026/0040
Beschlussvorlage Oppenheim, den 07.10.2026
Thema: Bauleitplanung der Ortsgemeinde Köngernheim; Bebauungsplan:
Jordan's Untermühle - Nordteil
Frist: 18.12.2026
Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Aktenzeichen: 033/610-13/JU-Nord_025
Gremium Sitzungstag Status
Haupt-, Finanz-, Bau- und 05.11.2026 öffentlich
Friedhofausschuss Hahnheim
Gemeinderat Hahnheim 11.11.2026 öffentlich
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat die Planunterlagen zum Bebauungsplan „Jordan’s Untermühle
- Nordteil“ im Verfahren der Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2BauGB) zur Kenntnis
genommen, sie beraten und fasst folgenden Beschluss.
A)
Der Gemeinderat beschließt die Billigung des Bauleitplanentwurfes und seiner
Anlagen in der vorliegenden Fassung.
oder
B)
Der Gemeinderat beschließt, folgende Anregungen, Hinweise und Bedenken
vorzutragen.
(Diese sind in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen).
Keine Haushaltsrelevanz.
Buchungsstelle Höhe Haushaltsansatz Verfügbare
einschl. Überträge Haushaltsmittel
Buchungsstelle eintragen. Wert eintragen. Wert eintragen
Sachdarstellung der Verwaltung:
An FB Abstimmungsergebnis F.d.R. Datum:
BV Ja Nein Enthaltungen
angenommen
Abweic hender
abgelehnt Beschluss
(Unterschrift)
(siehe Rückseite)
Seite 2
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Köngernheim hat in seiner Sitzung am 26.11.2025
den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan: „Jordan’s Untermühle - Nordteil“ mit
Begründung und Umweltbericht gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde 28.01.2026
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB der Behörden und
Nachbargemeinden hat in der Zeit vom 09.02.2026 bis 13.03.2026 stattgefunden.
Im Außenbereich des Ortsteils Köngernheim der Verbandsgemeinde Rhein-Selz,
zwischen Köngernheim und Selzen befindet sich das Wellness-Hotel „Jordan’s
Untermühle“ mit aktuell 45 Zimmern.
Mit der Bauleitplanung sollen die Zukunftsfähigkeit des bestehenden Betriebes
gewährleistet, bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue Arbeitsplätze geschaffen
sowie die touristische Attraktivität in der Verbandsgemeinde gesteigert werden.
Ein Teil des Hotels ist bisher nicht mit einem Bebauungsplan planungsrechtlich
gesichert. Es ist eine Erweiterung des Hotelgeländes um Ferienhäuser, eine
Wasserfläche und ein Lagergebäude geplant.
Mit der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird Ihnen als Nachbargemeinde die
Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zum Planverfahren
des Bebauungsplanes „Jordan’s Untermühle – Nordteil“ gegeben. Zweck der
Stellungnahme ist es, der Ortsgemeinde Köngernheim die notwendigen
Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu
verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen; die Rechtsgrundlagen sind
anzugeben, damit die Ortsgemeinde den Inhalt nachvollziehen kann.
Die Frist für die Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB endet am 18.12.2026.
Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
zur Einholung der Stellungnahmen wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit
der Auslegung durchgeführt.
Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren mit der 3. Änderung des
Flächennutzungsplan 2030 durchgeführt.
Anlage: Planzeichnung mit Textl. Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht,
Faunistischer Untersuchung – Artenschutz und Zusammenstellung des
Abwägungsmaterials aus der frühzeitigen Beteiligung
Text aus PDF extrahiert