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Beitritt der Stadt Steinheim zum Verein "Klaus Töpfer Hochschulgesellschaft Höxter - Verein zur Förderung von Lehre, Forschung und Transfer am Hochschulstandort Höxter"
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Steinheim |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Steinheim Vorlage Nr.: 2026/086
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
Gremium Termin Beratungsstatus
Stadtrat 10.11.2026 beschließend
x Öffentlich Nichtöffentlich Berichterstatter: Herr Scholle
Haushaltsrelevanz: x ja nein Vorlagedatum: 15.10.2026
xx Anlage
Betreff: Beitritt der Stadt Steinheim zum Verein "Klaus Töpfer
Hochschulgesellschaft Höxter - Verein zur Förderung von Lehre,
Forschung und Transfer am Hochschulstandort Höxter"
Sachverhalt:
Der Campus Höxter der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) ist ein
unverzichtbarer Bildungs- und Innovationsmotor für den gesamten Kreis Höxter. Durch
aktuelle Diskussionen über die Verlagerung von Studiengängen und eine Neustrukturierung
steht der Standort unter erheblichem Druck. Der Erhalt dieses wohnortnahen Studienangebots
liegt auch im großen Interesse der Stadt Steinheim, um der Abwanderung junger Menschen
entgegenzuwirken und die Attraktivität des ländlichen Raums zu sichern.
Die in Höxter verankerten Fachbereiche bilden genau die Fachkräfte aus, die von den
Unternehmen und Handwerksbetrieben benötigt werden.
Am 22.06.2026 fand die Gründungsversammlung des Vereins „Klaus Töpfer
Hochschulgesellschaft Höxter - Verein zur Förderung von Lehre, Forschung und Transfer am
Hochschulstandort Höxter“, kurz „Klaus Töpfer Hochschulgesellschaft Höxter“, statt.
Der Verein verfolgt das Ziel, Wissenschaft, Forschung und Lehre gemäß dem
Hochschulgesetz Nordrhein‑Westfalen zu stärken. Dazu gehört ausdrücklich auch der
Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in Wirtschaft, Gesellschaft und praktische
Anwendungen. Weitere Details ergeben sich aus § 2 der beigefügten Satzung.
Der Verein arbeitet ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig im Sinne der
Abgabenordnung. Eine Mitgliedschaft steht natürlichen Personen, juristischen Personen sowie
Personenvereinigungen offen.
Die Vereinsorgane sind:
• die Mitgliederversammlung
• der Vorstand
• der Fachbeirat
Die entsprechenden Regelungen ergeben sich aus der beigefügten Satzung.
Zu den Gründungsmitgliedern gehören - neben Stadt und Kreis Höxter - zahlreiche
Unterstützerinnen und Unterstützer sowie Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft und
Gesellschaft, die sich bereits im Prozess zum Erhalt des Hochschulstandorts Höxter engagiert
haben.
Mit der Vereinsgründung soll eine strukturierte und organisierte Vernetzung zwischen
Hochschule, Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Gesellschaft geschaffen werden.
Der jährliche Mindestmitgliedsbeitrag für den Kreis Höxter beträgt 90 € (siehe
Beitragsordnung).
Mit Beschluss vom 22.07.2026 stimmte der Kreistag dem Beitritt des Kreises Höxter zum
Verein „Klaus Töpfer Hochschulgesellschaft Höxter“ zu.
In der Bürgermeisterkonferenz vom 09.09.2026 führte der Landrat aus, dass ein
geschlossener Beitritt aller Städte ein wichtiges Zeichen für den Hochschulstandort sei.
Angesichts der aktuellen Pläne der TH-Hochschulleitung zur Umstrukturierung des Campus
Höxter droht unserer Region der Verlust der studentischen Lehre. Auch für die Stadt Steinheim
könnte dies spürbare Folgen für die mittelständische Wirtschaft und die Gewinnung von
Fachkräften haben.
Gleichzeitig steht die städtische Verwaltung vor immensen Aufgaben in der Klima- und
Wärmeplanung. Die Mitgliedschaft könnte uns, weiterhin einen Wissenstransfer
gewährleisten. Die Stadt könnte eigene Problemstellungen direkt als Forschungs- oder
Projektantrag in die Hochschule einspeisen, anstatt teure, externe Gutachten in Auftrag geben
zu müssen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Steinheim beschließt den Beitritt der Stadt Steinheim zum Verein „Klaus
Töpfer Hochschulgesellschaft Höxter - Verein zur Förderung von Lehre, Forschung und
Transfer am Hochschulstandort Höxter“ mit Wirkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten. Der jährliche
Mitgliedsbeitrag wird über den städtischen Haushalt bereitgestellt.
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