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Bäder hier: Änderung Entgeltordnung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Kreisstadt Mettmann |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
KREISSTADT METTMANN
Der Bürgermeister Drucksachennummer
Beschlussvorlage
Dezernat 4 Bildung, Jugend
öffentlich x 377/2026
und Soziales
Luz, Claudia nicht öffentlich
Gremium: TOP-NR: Datum:
Ausschuss für Schule und Bildung 9 12.11.2026
Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2026
Rat der Kreisstadt Mettmann 15.12.2026
Bäder
hier: Änderung Entgeltordnung
Finanzielle Auswirkungen
Kosten (einschließl. MWSt.)
Produkt
Haushaltsjahr
Folgekosten
Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung ja nein
Deckungsvorschlag
Fördermittel:
Anmerkung der Stadtkämmerin:
Personelle Auswirkungen:
☐
Pflichtaufgabe ohne Gestaltungsspielraum (= A-Leistung)
☒
Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum (= B-Leistung)
☐
Freiwillige Aufgabe (= C-Leistung)
Klima / Umweltrelevanz
BESCHLUSSVORSCHLAG
Der Ausschuss für Schule und Bildung der Stadt Mettmann empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss
folgende Änderung der Satzung über die Entgeltordnung der Bäder der Kreisstadt Mettmann:
377/2026
Satzung
zur Änderung der Entgeltordnung der Bäder
der Kreisstadt Mettmann
vom 15.10.2021
§ 1
Die Entgeltordnung wird wie folgt verändert:
Entgeltordnung der Bäder der Kreisstadt Mettmann Änderung
vom 01.07.2026
(Ratsbeschluss)
Nr. 7 der Entgeltordnung enthält folgende Fassung:
Tarife ab
01.01.2027
Hallenbad Naturfreibad
1. Einzelkarten
a. Erwachsene 05,00 € 06,50 €
b. Jugendliche 03,00 € 03,00 €
2. Frühschwimmer
a. Erwachsene 04,50 €
b. Jugendliche 02,50 €
3. Abendtarif
a. Erwachsene 04,50 €
b. Jugendliche 02,50 €
Tarif Wert
4a. Familientageskarte
Hallenbad
2 Erwachsene + 2 Kinder 14,50 € 16,00 €
2 Erwachsene + 1 Kind 12,00 € 13,00 €
1 Erwachsener + 2 Kinder 10,00 € 11,00 €
Zusatz Kind 01,50 € 03,00 €
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377/2026
4b Familientageskarte
Naturfreibad
2 Erwachsene + 2 Kinder 18,00 € 19,00 €
2 Erwachsene + 1 Kind 14,50 € 16,00 €
1 Erwachsener + 2 Kinder 11,00 € 13,00 €
Zusatz Kind 01,50 € 03,00 €
5. Geldwertkarten Hallenbad
a. 20 % 50,00 € 60,00 €
b. 25 % 100,00 € 125,00 €
6. Zehnerkarte Naturbad
a. Erwachsene 58,50 € 65,00 €
b. Jugendlich 27,00 € 30,00 €
7. Saisonkarte Naturbad bis 30.06 ab 01.07
a. Erwachsene 162,50 € 114,00 €
b. Jugendlich 91,00 € 60,00 €
c. Familienkarte 374,00 € 244,00 €
8. Abendtarif Naturbad
a. Erwachsene 05,00 €
b. Jugendlich 02,50 €
9. Verleih
a. Strandkorb 08,00 €
b. Sauna
a. Einzelkarte 15,50 €
d. Schulschwimmen pro Schüler 01,95 €
e. Vereinsschwimmen pro Std. 26,00 €
Variobecken
f. Vereinsschwimmen pro Bahn 05,20 €
Im Variobecken bei öffentlichem Betrieb
g. Vereinsschwimmen pro Std. 07,80 €
Im Lehrschwimmbecken
h. Vereinsschwimmen pro Std. 11,70 €
Im Lehrschwimmbecken im öffentlichen. Betrieb
mit kommerzieller Nutzung
i. Vereinsschwimmen pro Std. 39,00 €
Im Variobecken im Öffentlichen Betrieb mit
kommerzieller Nutzung
j. Vereinsschwimmen pro Bahn 07,80 €
Im Variobecken im öffentlichen Badebetrieb mit
Kommerzieller Nutzung
k. Schwimmschule pro Bahn 24,00 €
l. Schwimmschule pro ½ Becken 12,00 €
Lehrschwimmbecken
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377/2026
(9) Für alle nachweislich im Katastrophenschutz im Sinne des
Katastrophenschutzgesetzes tätigen Vereine wird auf die Tarife E und G eine
Ermäßigung von 100% eingeräumt.
(10) Diese Entgeltordnung tritt zum 01.01.2027 in Kraft. Die bisherige Tarifordnung tritt zu diesem
Zeitpunkt außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja Nein Enthaltungen
CDU
FDP
M.U.T
Die Grünen
SPD
AfD
Zur Sache!ME
Trox (fraktionslos)
Frau Dr. Lenz (fraktionslos)
Schuh (fraktionslos)
Bürgermeister
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377/2026
Verwaltungserläuterung:
Sachverhalt und Zielsetzung
Die aktuelle Tarifstruktur der städtischen Bäder bedarf einer grundlegenden Überarbeitung.
Während das Hallenbad seit 2017 und die Vereine und Schwimmschulen seit 2011 keine
Anpassung erfuhren, steht im Naturfreibad – trotz einer punktuellen Änderung 2022 – eine
umfassende Prozessoptimierung im Vordergrund. Ziel ist eine wirtschaftlich tragfähige, technisch
effiziente und sozial ausgewogene Entgeltordnung.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich drastisch verändert. Um den Betrieb der
Bäder langfristig zu sichern und das Defizit im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu
begrenzen, ist eine moderate Anpassung der Tarife unumgänglich.
Historie der Tarifentwicklung (Übersicht)
Die folgende Tabelle verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf aufgrund der langjährigen
Preisstagnation:
Letzte
Nutzergruppe Zeitraum ohne Erhöhung
Anpassung
Allgemeinheit (Hallenbad) 2017 7 Jahre
Vereine / Schwimmschulen 2011 13 Jahre
Naturfreibad (Einzeltarif) 2022 2 Jahre
Begründung der Notwendigkeit
• Kostenentwicklung: Seit 2017 sind die Betriebskosten massiv gestiegen. Dies betrifft
insbesondere die Energiekosten (Strom und Gas), die Personalkosten durch
Tarifsteigerungen im ÖD sowie die Materialkosten für die Wasseraufbereitung.
• Investitionsstau vermeiden: Um die Attraktivität und Sicherheit der Anlagen zu
gewährleisten, wurden kontinuierlich Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt, deren
Kosten durch die aktuellen Tarife nicht mehr ansatzweise gedeckt werden.
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Besondere Berücksichtigung der Vereine
Die seit 2011 stabilen Vereinstarife bedürfen einer besonderen Betrachtung. Während die Stadt
die wichtige Arbeit der Vereine (Schwimmausbildung, Leistungssport) weiterhin fördern möchte.
Eine harmonische Anpassung wird hier empfohlen, um die Vereinsstrukturen nicht abrupt zu
überfordern.
Kommerzielle Anbieter und Sozialtarif-Harmonisierung
Kommerzielle Schwimmschulen
Ein wesentlicher Punkt der Neufassung ist die stärkere finanzielle Beteiligung kommerzieller
Schwimmschulen.
• Wirtschaftliche Diskrepanz: Während die Stadt die Bahnmieten seit 2011 (Vereine und
Schwimmschulen) bzw. 2017 (Allgemeinheit) nahezu konstant gehalten hat, haben
gewerbliche Anbieter ihre Kursgebühren regelmäßig an den Markt angepasst. Es ist nicht
vermittelbar, warum wir kommerziellen Schwimmschulen, die marktgerechte Preise
verlangen, unsere Bahnen zu Preisen aus dem Jahr 2011 überlassen. Dies führt dazu, dass
öffentliche Infrastruktur hochgradig subventioniert wird, um private Gewinne zu
ermöglichen.
• Verursacherprinzip: Kommerzielle Kurse beanspruchen wertvolle Wasserflächen und
verursachen durch die hohe Nutzerfrequenz einen gesteigerten Reinigungs- und
Instandhaltungsaufwand.
• Vorschlag: Erhöhung des Tarifes für gewerbliche Nutzung, der sich deutlich von den
Tarifen für gemeinnützige Vereine abhebt. Damit wird sichergestellt, dass die
Allgemeinheit nicht indirekt die Gewinnmargen privater Unternehmen finanziert.
Anpassung des Sozialtarifs für Kinder (Streichung der 100 % Ermäßigung)
Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Vollbefreiung (100 % Ermäßigung) für Kinder in
bestimmten Sozialkategorien zu beenden und durch eine moderate, zeitgemäße Eigenbeteiligung
zu ersetzen.
• Interkommunaler Vergleich: Unser Bad ist derzeit die einzige Einrichtung im weiten
Umkreis, die eine vollständige Kostenbefreiung gewährt. In den Nachbarkommunen sind
Eigenanteile längst Standard.
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• Soziale Abfederung: Auch nach der Anpassung wird der Tarif für Kinder aus
einkommensschwachen Haushalten weiterhin der am stärksten subventionierten Tarif im
gesamten Portfolio bleiben.
Familientarif Naturbad Optimierung
Neuregelung des Familientarifs im Naturbad (Zusatzkinder)
Im Jahr 2022 wurde von der Politik beschlossen, Zusatzkinder vom Eintritt zu befreien. Die
Verwaltung schlägt vor, für jedes weitere Kind einen reduzierten, festen Tarif zu erheben. Dies
auch für beide Bäder umzusetzen. Zusätzlich soll im Naturbad auch die gestrichene Familienkarte
mit 2 Erw. + 1 Kind wieder eingeführt werden.
• Kostengerechtigkeit: Auch zusätzliche Kinder verursachen Betriebskosten
(Wasseraufbereitung, Aufsicht, Energie). Eine vollständige Kostenfreiheit ist angesichts der
Haushaltslage nicht mehr darstellbar.
• Systematik: Durch einen moderaten Festpreis pro Zusatzkind bleibt der Familiencharakter
des Tarifs gewahrt, während gleichzeitig ein fairer Deckungsbeitrag geleistet wird.
• Eindeutigkeit statt Kulanzfragen: Die bisherige Regelung (insbesondere die 100 %
Ermäßigung für bestimmte Gruppen und komplexe Familienkonstellationen) führte an der
Kasse regelmäßig zu zeitintensiven Prüfungen und Diskussionen über die
Anspruchsberechtigung.
• Beschleunigung der Abläufe: Durch den Wegfall von Vollbefreiungen und die Einführung
klarer, pauschaler Aufpreise für Zusatzkinder werden die Verkaufsvorgänge
standardisiert. Das Personal muss weniger "Einzelfallentscheidungen" treffen, was die
Fehleranfälligkeit senkt und die Wartezeiten für alle Badegäste verkürzt.
Herabsetzung der Altersgrenze:
Der Jugendtarif gilt künftig bereits ab 5 Jahren (vorher ab 7 Jahren). Mit dieser Maßnahme
passen wir uns der gängigen Praxis in den Umlandkommunen an. Dies spiegelt zudem den
Umstand wider, dass Kinder in diesem Alter bereits intensiv die Infrastruktur
(Nichtschwimmerbecken/Attraktionen) nutzen.
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Prozessoptimierung durch Tarifrundung (Hallen- & Naturbad)
Die Verwaltung schlägt vor, alle Einzeltarife und Familientarife konsequent auf glatte Beträge oder
0,50-Euro-Schritte zu runden.
• Vermeidung von Investitionskosten: Eine kleinteilige Preisgestaltung im Hallenbad, würde
die Anschaffung von drei neuen Münzbehältern für den Kassenautomaten
(Wechselgeldbevorratung) erfordern. Dies würde unmittelbare Kosten von ca. 3.000 bis
5.000 Euro verursachen.
• Effizientes Bargeldmanagement: Im Freibadbetrieb steht die Reduzierung der
Bargeldlogistik im Fokus. Glatte Beträge beschleunigen den Kassier Vorgang an
besucherstarken Tagen massiv und reduzieren den Aufwand für die Bereitstellung,
Zählung und den Transport von Kleingeld-Wechselbeständen.
• Beschleunigung des Einlasses: Durch die Vereinfachung der Zahlvorgänge werden
Warteschlangen minimiert und das Personal an der Kasse entlastet.
Tarifstreichung und Änderung:
Tarif C. Schwimmunterricht 15 Std.
Durch die reduzierte Personallage können keine Schwimmkurse vom Betrieb
eigenständig durchgeführt werden. Durch Vor und Nachbereitung der
Freibadsaison könnten nur wenige Monate effektiv genutzt werden. Eine Vergabe
der Zeiten bringt mehr finanziellen Ertrag.
Der Abendtarif im Naturbad soll nicht mehr auf eine feste Uhrzeit festgesetzt werden,
sondern soll 60 Minuten vor Ende der Wasserzeit beginnen. Somit kann auch im
Parallelbetrieb bei gekürzten Öffnungszeiten ein Spättarif angeboten werden.
Mit Ratsbeschluss vom 01.07.2026 wurde das Nutzungsentgelt für die Sauna bereits um 30
Prozent angehoben. Die Verwaltung schlägt daher eine analoge Anhebung der Nutzungsentgelte
um 30 Prozent vor.
Durch die Anhebung der Nutzungsentgelte um 30 Prozent rechnet die Verwaltung mit
Mehreinnahmen in Höhe von ca. 84.000 Euro.
Gez. Sucic
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