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Bäder hier: Änderung Entgeltordnung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeKreisstadt Mettmann
Datum2026-11-12
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KREISSTADT METTMANN Der Bürgermeister Drucksachennummer Beschlussvorlage Dezernat 4 Bildung, Jugend öffentlich x 377/2026 und Soziales Luz, Claudia nicht öffentlich Gremium: TOP-NR: Datum: Ausschuss für Schule und Bildung 9 12.11.2026 Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2026 Rat der Kreisstadt Mettmann 15.12.2026 Bäder hier: Änderung Entgeltordnung Finanzielle Auswirkungen Kosten (einschließl. MWSt.) Produkt Haushaltsjahr Folgekosten Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung ja nein Deckungsvorschlag Fördermittel: Anmerkung der Stadtkämmerin: Personelle Auswirkungen: ☐ Pflichtaufgabe ohne Gestaltungsspielraum (= A-Leistung) ☒ Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum (= B-Leistung) ☐ Freiwillige Aufgabe (= C-Leistung) Klima / Umweltrelevanz BESCHLUSSVORSCHLAG Der Ausschuss für Schule und Bildung der Stadt Mettmann empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Änderung der Satzung über die Entgeltordnung der Bäder der Kreisstadt Mettmann: 377/2026 Satzung zur Änderung der Entgeltordnung der Bäder der Kreisstadt Mettmann vom 15.10.2021 § 1 Die Entgeltordnung wird wie folgt verändert: Entgeltordnung der Bäder der Kreisstadt Mettmann Änderung vom 01.07.2026 (Ratsbeschluss) Nr. 7 der Entgeltordnung enthält folgende Fassung: Tarife ab 01.01.2027 Hallenbad Naturfreibad 1. Einzelkarten a. Erwachsene 05,00 € 06,50 € b. Jugendliche 03,00 € 03,00 € 2. Frühschwimmer a. Erwachsene 04,50 € b. Jugendliche 02,50 € 3. Abendtarif a. Erwachsene 04,50 € b. Jugendliche 02,50 € Tarif Wert 4a. Familientageskarte Hallenbad 2 Erwachsene + 2 Kinder 14,50 € 16,00 € 2 Erwachsene + 1 Kind 12,00 € 13,00 € 1 Erwachsener + 2 Kinder 10,00 € 11,00 € Zusatz Kind 01,50 € 03,00 € - 2 - 377/2026 4b Familientageskarte Naturfreibad 2 Erwachsene + 2 Kinder 18,00 € 19,00 € 2 Erwachsene + 1 Kind 14,50 € 16,00 € 1 Erwachsener + 2 Kinder 11,00 € 13,00 € Zusatz Kind 01,50 € 03,00 € 5. Geldwertkarten Hallenbad a. 20 % 50,00 € 60,00 € b. 25 % 100,00 € 125,00 € 6. Zehnerkarte Naturbad a. Erwachsene 58,50 € 65,00 € b. Jugendlich 27,00 € 30,00 € 7. Saisonkarte Naturbad bis 30.06 ab 01.07 a. Erwachsene 162,50 € 114,00 € b. Jugendlich 91,00 € 60,00 € c. Familienkarte 374,00 € 244,00 € 8. Abendtarif Naturbad a. Erwachsene 05,00 € b. Jugendlich 02,50 € 9. Verleih a. Strandkorb 08,00 € b. Sauna a. Einzelkarte 15,50 € d. Schulschwimmen pro Schüler 01,95 € e. Vereinsschwimmen pro Std. 26,00 € Variobecken f. Vereinsschwimmen pro Bahn 05,20 € Im Variobecken bei öffentlichem Betrieb g. Vereinsschwimmen pro Std. 07,80 € Im Lehrschwimmbecken h. Vereinsschwimmen pro Std. 11,70 € Im Lehrschwimmbecken im öffentlichen. Betrieb mit kommerzieller Nutzung i. Vereinsschwimmen pro Std. 39,00 € Im Variobecken im Öffentlichen Betrieb mit kommerzieller Nutzung j. Vereinsschwimmen pro Bahn 07,80 € Im Variobecken im öffentlichen Badebetrieb mit Kommerzieller Nutzung k. Schwimmschule pro Bahn 24,00 € l. Schwimmschule pro ½ Becken 12,00 € Lehrschwimmbecken - 3 - 377/2026 (9) Für alle nachweislich im Katastrophenschutz im Sinne des Katastrophenschutzgesetzes tätigen Vereine wird auf die Tarife E und G eine Ermäßigung von 100% eingeräumt. (10) Diese Entgeltordnung tritt zum 01.01.2027 in Kraft. Die bisherige Tarifordnung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Abstimmungsergebnis: Ja Nein Enthaltungen CDU FDP M.U.T Die Grünen SPD AfD Zur Sache!ME Trox (fraktionslos) Frau Dr. Lenz (fraktionslos) Schuh (fraktionslos) Bürgermeister - 4 - 377/2026 Verwaltungserläuterung: Sachverhalt und Zielsetzung Die aktuelle Tarifstruktur der städtischen Bäder bedarf einer grundlegenden Überarbeitung. Während das Hallenbad seit 2017 und die Vereine und Schwimmschulen seit 2011 keine Anpassung erfuhren, steht im Naturfreibad – trotz einer punktuellen Änderung 2022 – eine umfassende Prozessoptimierung im Vordergrund. Ziel ist eine wirtschaftlich tragfähige, technisch effiziente und sozial ausgewogene Entgeltordnung. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich drastisch verändert. Um den Betrieb der Bäder langfristig zu sichern und das Defizit im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu begrenzen, ist eine moderate Anpassung der Tarife unumgänglich. Historie der Tarifentwicklung (Übersicht) Die folgende Tabelle verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf aufgrund der langjährigen Preisstagnation: Letzte Nutzergruppe Zeitraum ohne Erhöhung Anpassung Allgemeinheit (Hallenbad) 2017 7 Jahre Vereine / Schwimmschulen 2011 13 Jahre Naturfreibad (Einzeltarif) 2022 2 Jahre Begründung der Notwendigkeit • Kostenentwicklung: Seit 2017 sind die Betriebskosten massiv gestiegen. Dies betrifft insbesondere die Energiekosten (Strom und Gas), die Personalkosten durch Tarifsteigerungen im ÖD sowie die Materialkosten für die Wasseraufbereitung. • Investitionsstau vermeiden: Um die Attraktivität und Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten, wurden kontinuierlich Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt, deren Kosten durch die aktuellen Tarife nicht mehr ansatzweise gedeckt werden. - 5 - 377/2026 Besondere Berücksichtigung der Vereine Die seit 2011 stabilen Vereinstarife bedürfen einer besonderen Betrachtung. Während die Stadt die wichtige Arbeit der Vereine (Schwimmausbildung, Leistungssport) weiterhin fördern möchte. Eine harmonische Anpassung wird hier empfohlen, um die Vereinsstrukturen nicht abrupt zu überfordern. Kommerzielle Anbieter und Sozialtarif-Harmonisierung Kommerzielle Schwimmschulen Ein wesentlicher Punkt der Neufassung ist die stärkere finanzielle Beteiligung kommerzieller Schwimmschulen. • Wirtschaftliche Diskrepanz: Während die Stadt die Bahnmieten seit 2011 (Vereine und Schwimmschulen) bzw. 2017 (Allgemeinheit) nahezu konstant gehalten hat, haben gewerbliche Anbieter ihre Kursgebühren regelmäßig an den Markt angepasst. Es ist nicht vermittelbar, warum wir kommerziellen Schwimmschulen, die marktgerechte Preise verlangen, unsere Bahnen zu Preisen aus dem Jahr 2011 überlassen. Dies führt dazu, dass öffentliche Infrastruktur hochgradig subventioniert wird, um private Gewinne zu ermöglichen. • Verursacherprinzip: Kommerzielle Kurse beanspruchen wertvolle Wasserflächen und verursachen durch die hohe Nutzerfrequenz einen gesteigerten Reinigungs- und Instandhaltungsaufwand. • Vorschlag: Erhöhung des Tarifes für gewerbliche Nutzung, der sich deutlich von den Tarifen für gemeinnützige Vereine abhebt. Damit wird sichergestellt, dass die Allgemeinheit nicht indirekt die Gewinnmargen privater Unternehmen finanziert. Anpassung des Sozialtarifs für Kinder (Streichung der 100 % Ermäßigung) Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Vollbefreiung (100 % Ermäßigung) für Kinder in bestimmten Sozialkategorien zu beenden und durch eine moderate, zeitgemäße Eigenbeteiligung zu ersetzen. • Interkommunaler Vergleich: Unser Bad ist derzeit die einzige Einrichtung im weiten Umkreis, die eine vollständige Kostenbefreiung gewährt. In den Nachbarkommunen sind Eigenanteile längst Standard. - 6 - 377/2026 • Soziale Abfederung: Auch nach der Anpassung wird der Tarif für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten weiterhin der am stärksten subventionierten Tarif im gesamten Portfolio bleiben. Familientarif Naturbad Optimierung Neuregelung des Familientarifs im Naturbad (Zusatzkinder) Im Jahr 2022 wurde von der Politik beschlossen, Zusatzkinder vom Eintritt zu befreien. Die Verwaltung schlägt vor, für jedes weitere Kind einen reduzierten, festen Tarif zu erheben. Dies auch für beide Bäder umzusetzen. Zusätzlich soll im Naturbad auch die gestrichene Familienkarte mit 2 Erw. + 1 Kind wieder eingeführt werden. • Kostengerechtigkeit: Auch zusätzliche Kinder verursachen Betriebskosten (Wasseraufbereitung, Aufsicht, Energie). Eine vollständige Kostenfreiheit ist angesichts der Haushaltslage nicht mehr darstellbar. • Systematik: Durch einen moderaten Festpreis pro Zusatzkind bleibt der Familiencharakter des Tarifs gewahrt, während gleichzeitig ein fairer Deckungsbeitrag geleistet wird. • Eindeutigkeit statt Kulanzfragen: Die bisherige Regelung (insbesondere die 100 % Ermäßigung für bestimmte Gruppen und komplexe Familienkonstellationen) führte an der Kasse regelmäßig zu zeitintensiven Prüfungen und Diskussionen über die Anspruchsberechtigung. • Beschleunigung der Abläufe: Durch den Wegfall von Vollbefreiungen und die Einführung klarer, pauschaler Aufpreise für Zusatzkinder werden die Verkaufsvorgänge standardisiert. Das Personal muss weniger "Einzelfallentscheidungen" treffen, was die Fehleranfälligkeit senkt und die Wartezeiten für alle Badegäste verkürzt. Herabsetzung der Altersgrenze: Der Jugendtarif gilt künftig bereits ab 5 Jahren (vorher ab 7 Jahren). Mit dieser Maßnahme passen wir uns der gängigen Praxis in den Umlandkommunen an. Dies spiegelt zudem den Umstand wider, dass Kinder in diesem Alter bereits intensiv die Infrastruktur (Nichtschwimmerbecken/Attraktionen) nutzen. - 7 - 377/2026 Prozessoptimierung durch Tarifrundung (Hallen- & Naturbad) Die Verwaltung schlägt vor, alle Einzeltarife und Familientarife konsequent auf glatte Beträge oder 0,50-Euro-Schritte zu runden. • Vermeidung von Investitionskosten: Eine kleinteilige Preisgestaltung im Hallenbad, würde die Anschaffung von drei neuen Münzbehältern für den Kassenautomaten (Wechselgeldbevorratung) erfordern. Dies würde unmittelbare Kosten von ca. 3.000 bis 5.000 Euro verursachen. • Effizientes Bargeldmanagement: Im Freibadbetrieb steht die Reduzierung der Bargeldlogistik im Fokus. Glatte Beträge beschleunigen den Kassier Vorgang an besucherstarken Tagen massiv und reduzieren den Aufwand für die Bereitstellung, Zählung und den Transport von Kleingeld-Wechselbeständen. • Beschleunigung des Einlasses: Durch die Vereinfachung der Zahlvorgänge werden Warteschlangen minimiert und das Personal an der Kasse entlastet. Tarifstreichung und Änderung: Tarif C. Schwimmunterricht 15 Std. Durch die reduzierte Personallage können keine Schwimmkurse vom Betrieb eigenständig durchgeführt werden. Durch Vor und Nachbereitung der Freibadsaison könnten nur wenige Monate effektiv genutzt werden. Eine Vergabe der Zeiten bringt mehr finanziellen Ertrag. Der Abendtarif im Naturbad soll nicht mehr auf eine feste Uhrzeit festgesetzt werden, sondern soll 60 Minuten vor Ende der Wasserzeit beginnen. Somit kann auch im Parallelbetrieb bei gekürzten Öffnungszeiten ein Spättarif angeboten werden. Mit Ratsbeschluss vom 01.07.2026 wurde das Nutzungsentgelt für die Sauna bereits um 30 Prozent angehoben. Die Verwaltung schlägt daher eine analoge Anhebung der Nutzungsentgelte um 30 Prozent vor. Durch die Anhebung der Nutzungsentgelte um 30 Prozent rechnet die Verwaltung mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 84.000 Euro. Gez. Sucic - 8 -

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