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Konrad-Heresbach-Gymnasium hier: Sachstand Umsetzung gebundener Ganztag am Konrad-Heresbach-Gymnasium
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Kreisstadt Mettmann |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
KREISSTADT METTMANN
Der Bürgermeister Drucksachennummer
Informationsvorlage
Dezernat 4 Bildung, Jugend
öffentlich x 373/2026
und Soziales
Luz, Claudia nicht öffentlich
Gremium: TOP-NR: Datum:
Ausschuss für Schule und Bildung 5 12.11.2026
Konrad-Heresbach-Gymnasium
hier: Sachstand Umsetzung gebundener Ganztag am Konrad-Heresbach-Gymnasium
Finanzielle Auswirkungen
Kosten
Produkt
Haushaltsjahr
Folgekosten
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung ja nein
Deckungsvorschlag
Fördermittel:
Anmerkung der Stadtkämmerin:
Personelle Auswirkungen:
☐
Pflichtaufgabe ohne Gestaltungsspielraum (= A-Leistung)
☐
Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum (= B-Leistung)
☐
Freiwillige Aufgabe (= C-Leistung)
Klima / Umweltrelevanz
373/2026
Verwaltungserläuterung:
Allgemeines
Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 hat das Konrad-Heresbach-Gymnasium auf den gebundenen
Ganztag umgestellt. Dieser Umstellung ist ein umfangreiches Genehmigungsverfahren
vorausgegangen (Beschluss der Schulkonferenz vom 11.06.2024, Beschlussfassung des Rates
vom 10.12.2024 und Zustimmung der Bezirksregierung vom 25.11.2025). Die Verwaltung hat
hierzu bereits mehrfach berichtet, zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung
am 27.05.2026 (Drucksachennr. 144/2026).
Der gebundene Ganztag soll sukzessive an der Schule eingeführt werden, beginnend mit dem
fünften Jahrgang. Die anderen Jahrgänge verbleiben demnach im Halbtagsbetrieb.
Zeitrahmen und pädagogische Schwerpunkte am Konrad-Heresbach-Gymnasium
Gemäß Punkt 6.5 der Verordnung „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“
(BASS 12-63 Nr. 2) muss jede Schule ein Ganztagskonzept entwickeln, das regelmäßig
fortgeschrieben wird. Die finale Fassung (Stand: 02.02.2026) ist als Anlage 1 beigefügt.
Das Konzept sieht u.a. vor, dass an drei Tagen in der Woche (Montag, Mittwoch und Donnerstag)
am Konrad Heresbach Gymnasium bis 15:05 Lern- bzw. Unterrichtszeiten stattfinden. Um 13:20
Uhr ist eine einstündige Mittagspause beabsichtigt. Die Organisation und Ausgabe des
Mittagessens obliegt dem externen Träger. An den weiteren Tagen ist eine optionale
Übermittagsbetreuung geplant, die der außerschulische Träger sicherstellen soll. Ein Mittagessen
kann hinzugebucht werden.
Nach der Mittagspause findet montags zwischen 14:20 Uhr bis 15:05 Uhr die Lernzeit statt. Diese
soll der Vertiefung des im Unterricht erarbeiteten Stoffes und der Vorbereitung dienen. In den
Jahrgangsstufen fünf und sechs sollen Schwerpunkt der Lernzeiten das soziale Lernen und der
Aufbau methodischer Kompetenzen bilden, da ab dem siebten Jahrgang ein möglichst
eigenständiges Lernen angestrebt wird. Mittwochs und donnerstags schließen sich an die
Mittagspause weitere Unterrichtszeiten an.
An allen Wochentagen sollen bis ca. 16:00 Uhr AGs angeboten werden. Diese sollen mit der
sukzessiven Einführung des Ganztages ab Jahrgang fünf entsprechend mit aufgebaut bzw.
eingeführt werden.
In diesem Zusammenhang ist die Erweiterung des bereits bestehenden optionalen AG Angebots
geplant, welches sich im Grundsatz an dem im Halbtag entstandenen Konzept der Extra-
Lernangebote (KHG-XL) orientiert. Ebenfalls sollen sukzessive über die bereits bestehenden
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Angebote hinaus Kooperationen zu außerschulischen Partnern ausgebaut werden, z.B. in den
Bereichen Sport, Kunst und Literatur. In diesem Bereich sind nach Wunsch der Schulleitung auch
die Schüler und Schülerinnen durch die Schülervertretung (SV) in die Diskussions- und
Entscheidungsprozesse einzubinden, da sich die Schule als partizipative Schule begreift.
Weiteres, wie z.B. eine genauere Darstellung der geplanten Struktur des Ganztags, kann dem der
Leistungsbeschreibung angefügten pädagogischen Konzept der Schule entnommen werden.
Personal zur Sicherstellung des Ganztagsbetriebs
Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen musste ein externer außerschulischer Träger
gefunden werden.
Auf Wunsch der Schule soll ein einziger Träger sowohl für den sukzessiv aufbauenden Ganztag,
als auch für die sukzessive auslaufende Nachmittagsbetreuung verantwortlich sein.
Das Land NRW fördert im Rahmen des Programms „Geld oder Stelle“ (BASS 11-02 Nr. 24)
Halbtags- und Ganztagsschulen der SEK I.
Die Schulen können sich im Rahmen der Bemessungsgrundlage anteilig für finanzielle
Zuwendungen oder für Lehrerstellen entscheiden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung,
unter Berücksichtigung der inhaltlichen Beschlüsse der Schulkonferenz.
Gefördert werden Personalmaßnahmen zur pädagogischen Betreuung mit Nachmittagsunterricht
sowie zur Durchführung von außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten durch Träger aus
Jugendhilfe, Kultur, Sport und weiteren außerschulischen Partnern. Die Förderung gilt für
Unterrichtstage, an unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien, soweit hierfür keine Lehrerstellen in
Anspruch genommen werden.
Eigenanteile des Schulträgers sind hierbei nicht erforderlich.
Das Konrad-Heresbach-Gymnasium hat sich für den monetären Zuschlag entschieden.
Um einen außerschulischen Träger zu finden, musste eine europaweite Ausschreibung erfolgen.
Diese ist in einem offenen Verfahren im Frühjahr 2026 erfolgt. Es gab zwei Bewerber, wobei nach
Auswertung der eingegangenen Angebote der Interaktiv gGmbH am 05.07.2026 der finale
Zuschlag erteilt werden konnte, nach vorheriger Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes
(Zustimmung erfolgt am 24.06.2026).
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Der Vertrag mit Interaktiv wurde für den Zeitraum von vier Jahren geschlossen, mit der jeweils
zweimaligen Option zur Verlängerung um je ein Jahr, sodass durch den Gesamtzeitraum von
sechs Jahren die Sekundarstufe I voll in dem Ganztagsbetrieb aufgebaut sein könnte.
Wie von der Schule gewünscht, ist Interaktiv sowohl für den sukzessive aufzubauenden Ganztag
verantwortlich, als auch für den sukzessive auslaufenden Halbtagsbetrieb der Schule.
Der zwischen Schulleitung, Schulträger und außerschulischem Träger vereinbarte
Kooperationsvertrag stellt klar, dass der außerschulische Träger ebenso für die Sicherstellung der
Mittagsverpflegung verantwortlich ist.
Hierfür kann er sich gemäß Punkt 6.3 Satz 3 des Erlasses „Gebundene und offene
Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in
Primarbereich und Sekundarstufe I“ im Einvernehmen mit der Schulleitung auch eines Dritten
bedienen. Dies ist am Konrad-Heresbach-Gymnasium der Fall.
Die Sicherstellung der Mittagsverpflegung wird durch den bisher auch am Schulstandort tätigen
Caterer weiterhin durchgeführt. Dies ist nach Rücksprache und auf Wunsch der Schulleitung
geschehen. Der aktuell an der Schule tätige Caterer soll somit vorerst für das Schuljahr 2026/27
weiterhin mit der Aufgabe betraut bleiben. Ein potentieller Wechsel des Caterers (auch aus
Kostengründen) zum anschließenden Schuljahr ist nicht ausgeschlossen, obliegt jedoch in der
Entscheidungsbefugnis der Schulleitung im Einvernehmen mit dem außerschulischen Träger, der
gemäß 7.5. des Erlasses „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche
Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ die Dienst- und
Fachaufsicht über das Personal als Anstellungsträger hat. Der Schulträger hat demnach keinen
Einfluss auf die Preisgestaltung bzw. auf die Personalkosten. Der Schulträger muss lediglich die
betrieblichen Sachkosten (z.B. Mensaausstattung) tragen (Vgl. Punkt 6.3 Satz 4 des oben
erwähnten Erlasses).
Infrastrukturelle Voraussetzungen
Der Schulträger stellt die erforderliche Infrastruktur bereit (Punkt 6.1 BASS 12-63 Nr. 2).
Folgende Prioritätenreihenfolge wurde gemeinsam mit der Schulleitung festgesetzt:
1. Mensa (Überprüfung der Größe und ggf. Anpassungen sowie Optimierung der Bestuhlung)
2. Schaffung eines Multifunktionsraums/-bereichs
3. Sportkapazitäten
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Mensa:
Bei dem Konrad-Heresbach-Gymnasium handelt es sich um ein vierzügiges Gymnasium, sodass
maximal 120 Kinder pro Jahrgang aufgenommen werden können. Dies entspricht auch der
aktuellen Mensakapazität.
Der Mensabetrieb soll im gebundenen Ganztag im Dreischichtbetrieb durchgeführt werden,
sodass die Mensagröße für drei Schuljahre rechnerisch ausreichend ist.
Im aktuellen Jahrgang fünf haben sich 92 Kinder für ein Mittagessen angemeldet. Zusätzlich
kommen 33 Kinder aus dem Halbtagsbetrieb, die im Rahmen des KHG-Clubs weiterhin in der
Schule nach der regulären Unterrichtszeit verbleiben.
Die vom Rat der Stadt Mettmann beschlossenen schulischen Baumaßnahmen sehen eine
Mensaerweiterung vor. Gemäß aktuell gültiger Beschlusslage ist der Maßnahmenbeginn für
Anfang 2027 vorgesehen und eine Fertigstellung für das erste Quartal 2028 anvisiert.
Eine parallele Nutzung des Mensabetriebs während der Baumaßnahmen ist möglich.
Bereits jetzt (Lieferung nach den Herbstferien 2026) wurden neue Tische und Stühle bestellt.
Multifunktionsraum/-bereich
Die Schaffung bzw. Fertigstellung des Multifunktionsraums ist für das Frühjahr 2027 geplant und
damit ein Jahr früher als ursprünglich vorgesehen.
Sportkapazitäten
Aus den beschlossenen schulischen Baumaßnahmen ergibt sich, dass das Konrad-Heresbach-
Gymnasium eine neue Sporthalle mit zwei Einheiten auf dem eigenen Schulgelände erhalten wird.
Die Fertigstellung dieses Bauprojekts ist für das zweite Quartal 2029 vorgesehen.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Schule weiterhin auf die beiden Halleneinheiten in der fußläufig
erreichbaren Grundschule Herrenhauser Straße zurückgreifen können.
Gez. Sucic
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Text aus PDF extrahiert