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Konrad-Heresbach-Gymnasium hier: Sachstand Umsetzung gebundener Ganztag am Konrad-Heresbach-Gymnasium

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GemeindeKreisstadt Mettmann
Datum2026-11-12
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KREISSTADT METTMANN Der Bürgermeister Drucksachennummer Informationsvorlage Dezernat 4 Bildung, Jugend öffentlich x 373/2026 und Soziales Luz, Claudia nicht öffentlich Gremium: TOP-NR: Datum: Ausschuss für Schule und Bildung 5 12.11.2026 Konrad-Heresbach-Gymnasium hier: Sachstand Umsetzung gebundener Ganztag am Konrad-Heresbach-Gymnasium Finanzielle Auswirkungen Kosten Produkt Haushaltsjahr Folgekosten Haushaltsmittel stehen zur Verfügung ja nein Deckungsvorschlag Fördermittel: Anmerkung der Stadtkämmerin: Personelle Auswirkungen: ☐ Pflichtaufgabe ohne Gestaltungsspielraum (= A-Leistung) ☐ Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum (= B-Leistung) ☐ Freiwillige Aufgabe (= C-Leistung) Klima / Umweltrelevanz 373/2026 Verwaltungserläuterung: Allgemeines Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 hat das Konrad-Heresbach-Gymnasium auf den gebundenen Ganztag umgestellt. Dieser Umstellung ist ein umfangreiches Genehmigungsverfahren vorausgegangen (Beschluss der Schulkonferenz vom 11.06.2024, Beschlussfassung des Rates vom 10.12.2024 und Zustimmung der Bezirksregierung vom 25.11.2025). Die Verwaltung hat hierzu bereits mehrfach berichtet, zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 27.05.2026 (Drucksachennr. 144/2026). Der gebundene Ganztag soll sukzessive an der Schule eingeführt werden, beginnend mit dem fünften Jahrgang. Die anderen Jahrgänge verbleiben demnach im Halbtagsbetrieb. Zeitrahmen und pädagogische Schwerpunkte am Konrad-Heresbach-Gymnasium Gemäß Punkt 6.5 der Verordnung „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) muss jede Schule ein Ganztagskonzept entwickeln, das regelmäßig fortgeschrieben wird. Die finale Fassung (Stand: 02.02.2026) ist als Anlage 1 beigefügt. Das Konzept sieht u.a. vor, dass an drei Tagen in der Woche (Montag, Mittwoch und Donnerstag) am Konrad Heresbach Gymnasium bis 15:05 Lern- bzw. Unterrichtszeiten stattfinden. Um 13:20 Uhr ist eine einstündige Mittagspause beabsichtigt. Die Organisation und Ausgabe des Mittagessens obliegt dem externen Träger. An den weiteren Tagen ist eine optionale Übermittagsbetreuung geplant, die der außerschulische Träger sicherstellen soll. Ein Mittagessen kann hinzugebucht werden. Nach der Mittagspause findet montags zwischen 14:20 Uhr bis 15:05 Uhr die Lernzeit statt. Diese soll der Vertiefung des im Unterricht erarbeiteten Stoffes und der Vorbereitung dienen. In den Jahrgangsstufen fünf und sechs sollen Schwerpunkt der Lernzeiten das soziale Lernen und der Aufbau methodischer Kompetenzen bilden, da ab dem siebten Jahrgang ein möglichst eigenständiges Lernen angestrebt wird. Mittwochs und donnerstags schließen sich an die Mittagspause weitere Unterrichtszeiten an. An allen Wochentagen sollen bis ca. 16:00 Uhr AGs angeboten werden. Diese sollen mit der sukzessiven Einführung des Ganztages ab Jahrgang fünf entsprechend mit aufgebaut bzw. eingeführt werden. In diesem Zusammenhang ist die Erweiterung des bereits bestehenden optionalen AG Angebots geplant, welches sich im Grundsatz an dem im Halbtag entstandenen Konzept der Extra- Lernangebote (KHG-XL) orientiert. Ebenfalls sollen sukzessive über die bereits bestehenden - 2 - 373/2026 Angebote hinaus Kooperationen zu außerschulischen Partnern ausgebaut werden, z.B. in den Bereichen Sport, Kunst und Literatur. In diesem Bereich sind nach Wunsch der Schulleitung auch die Schüler und Schülerinnen durch die Schülervertretung (SV) in die Diskussions- und Entscheidungsprozesse einzubinden, da sich die Schule als partizipative Schule begreift. Weiteres, wie z.B. eine genauere Darstellung der geplanten Struktur des Ganztags, kann dem der Leistungsbeschreibung angefügten pädagogischen Konzept der Schule entnommen werden. Personal zur Sicherstellung des Ganztagsbetriebs Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen musste ein externer außerschulischer Träger gefunden werden. Auf Wunsch der Schule soll ein einziger Träger sowohl für den sukzessiv aufbauenden Ganztag, als auch für die sukzessive auslaufende Nachmittagsbetreuung verantwortlich sein. Das Land NRW fördert im Rahmen des Programms „Geld oder Stelle“ (BASS 11-02 Nr. 24) Halbtags- und Ganztagsschulen der SEK I. Die Schulen können sich im Rahmen der Bemessungsgrundlage anteilig für finanzielle Zuwendungen oder für Lehrerstellen entscheiden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung, unter Berücksichtigung der inhaltlichen Beschlüsse der Schulkonferenz. Gefördert werden Personalmaßnahmen zur pädagogischen Betreuung mit Nachmittagsunterricht sowie zur Durchführung von außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten durch Träger aus Jugendhilfe, Kultur, Sport und weiteren außerschulischen Partnern. Die Förderung gilt für Unterrichtstage, an unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien, soweit hierfür keine Lehrerstellen in Anspruch genommen werden. Eigenanteile des Schulträgers sind hierbei nicht erforderlich. Das Konrad-Heresbach-Gymnasium hat sich für den monetären Zuschlag entschieden. Um einen außerschulischen Träger zu finden, musste eine europaweite Ausschreibung erfolgen. Diese ist in einem offenen Verfahren im Frühjahr 2026 erfolgt. Es gab zwei Bewerber, wobei nach Auswertung der eingegangenen Angebote der Interaktiv gGmbH am 05.07.2026 der finale Zuschlag erteilt werden konnte, nach vorheriger Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes (Zustimmung erfolgt am 24.06.2026). - 3 - 373/2026 Der Vertrag mit Interaktiv wurde für den Zeitraum von vier Jahren geschlossen, mit der jeweils zweimaligen Option zur Verlängerung um je ein Jahr, sodass durch den Gesamtzeitraum von sechs Jahren die Sekundarstufe I voll in dem Ganztagsbetrieb aufgebaut sein könnte. Wie von der Schule gewünscht, ist Interaktiv sowohl für den sukzessive aufzubauenden Ganztag verantwortlich, als auch für den sukzessive auslaufenden Halbtagsbetrieb der Schule. Der zwischen Schulleitung, Schulträger und außerschulischem Träger vereinbarte Kooperationsvertrag stellt klar, dass der außerschulische Träger ebenso für die Sicherstellung der Mittagsverpflegung verantwortlich ist. Hierfür kann er sich gemäß Punkt 6.3 Satz 3 des Erlasses „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ im Einvernehmen mit der Schulleitung auch eines Dritten bedienen. Dies ist am Konrad-Heresbach-Gymnasium der Fall. Die Sicherstellung der Mittagsverpflegung wird durch den bisher auch am Schulstandort tätigen Caterer weiterhin durchgeführt. Dies ist nach Rücksprache und auf Wunsch der Schulleitung geschehen. Der aktuell an der Schule tätige Caterer soll somit vorerst für das Schuljahr 2026/27 weiterhin mit der Aufgabe betraut bleiben. Ein potentieller Wechsel des Caterers (auch aus Kostengründen) zum anschließenden Schuljahr ist nicht ausgeschlossen, obliegt jedoch in der Entscheidungsbefugnis der Schulleitung im Einvernehmen mit dem außerschulischen Träger, der gemäß 7.5. des Erlasses „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ die Dienst- und Fachaufsicht über das Personal als Anstellungsträger hat. Der Schulträger hat demnach keinen Einfluss auf die Preisgestaltung bzw. auf die Personalkosten. Der Schulträger muss lediglich die betrieblichen Sachkosten (z.B. Mensaausstattung) tragen (Vgl. Punkt 6.3 Satz 4 des oben erwähnten Erlasses). Infrastrukturelle Voraussetzungen Der Schulträger stellt die erforderliche Infrastruktur bereit (Punkt 6.1 BASS 12-63 Nr. 2). Folgende Prioritätenreihenfolge wurde gemeinsam mit der Schulleitung festgesetzt: 1. Mensa (Überprüfung der Größe und ggf. Anpassungen sowie Optimierung der Bestuhlung) 2. Schaffung eines Multifunktionsraums/-bereichs 3. Sportkapazitäten - 4 - 373/2026 Mensa: Bei dem Konrad-Heresbach-Gymnasium handelt es sich um ein vierzügiges Gymnasium, sodass maximal 120 Kinder pro Jahrgang aufgenommen werden können. Dies entspricht auch der aktuellen Mensakapazität. Der Mensabetrieb soll im gebundenen Ganztag im Dreischichtbetrieb durchgeführt werden, sodass die Mensagröße für drei Schuljahre rechnerisch ausreichend ist. Im aktuellen Jahrgang fünf haben sich 92 Kinder für ein Mittagessen angemeldet. Zusätzlich kommen 33 Kinder aus dem Halbtagsbetrieb, die im Rahmen des KHG-Clubs weiterhin in der Schule nach der regulären Unterrichtszeit verbleiben. Die vom Rat der Stadt Mettmann beschlossenen schulischen Baumaßnahmen sehen eine Mensaerweiterung vor. Gemäß aktuell gültiger Beschlusslage ist der Maßnahmenbeginn für Anfang 2027 vorgesehen und eine Fertigstellung für das erste Quartal 2028 anvisiert. Eine parallele Nutzung des Mensabetriebs während der Baumaßnahmen ist möglich. Bereits jetzt (Lieferung nach den Herbstferien 2026) wurden neue Tische und Stühle bestellt. Multifunktionsraum/-bereich Die Schaffung bzw. Fertigstellung des Multifunktionsraums ist für das Frühjahr 2027 geplant und damit ein Jahr früher als ursprünglich vorgesehen. Sportkapazitäten Aus den beschlossenen schulischen Baumaßnahmen ergibt sich, dass das Konrad-Heresbach- Gymnasium eine neue Sporthalle mit zwei Einheiten auf dem eigenen Schulgelände erhalten wird. Die Fertigstellung dieses Bauprojekts ist für das zweite Quartal 2029 vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Schule weiterhin auf die beiden Halleneinheiten in der fußläufig erreichbaren Grundschule Herrenhauser Straße zurückgreifen können. Gez. Sucic - 5 -

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