Startseite › Kreisstadt Mettmann › Dokument

Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung Stadtbibliothek

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeKreisstadt Mettmann
Datum2026-11-12
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

KREISSTADT METTMANN Der Bürgermeister Drucksachennummer Beschlussvorlage Dezernat 4 Bildung, Jugend öffentlich x 380/2026 und Soziales Leifeld, Ursula nicht öffentlich Gremium: TOP-NR: Datum: Ausschuss für Schule und Bildung 11 12.11.2026 Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2026 Rat der Kreisstadt Mettmann 15.12.2026 Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung Stadtbibliothek Finanzielle Auswirkungen Kosten (einschließl. MWSt.) Produkt Haushaltsjahr Folgekosten Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung ja nein Deckungsvorschlag Fördermittel: Anmerkung der Stadtkämmerin: Personelle Auswirkungen: ☐ Pflichtaufgabe ohne Gestaltungsspielraum (= A-Leistung) ☐ Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum (= B-Leistung) ☐ Freiwillige Aufgabe (= C-Leistung) Klima / Umweltrelevanz BESCHLUSSVORSCHLAG Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Schule, Bildung und Sport: Die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Mettmann wird in der Fassung der als Anlage 2 beigefügten Volltextfassung beschlossen. 380/2026 Der Ausschuss für Schule, Bildung und Sport empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, einen gleichlautenden Beschluss zu fassen. Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss: Die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Mettmann wird in der Fassung der als Anlage 2 beigefügten Volltextfassung beschlossen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Mettmann, einen gleichlautenden Beschluss zu fassen. Beschluss für den Rat der Stadt Mettmann: Die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Mettmann wird in der Fassung der als Anlage 2 beigefügten Volltextfassung beschlossen. Abstimmungsergebnis: Ja Nein Enthaltungen CDU FDP M.U.T Die Grünen SPD AfD Zur Sache!ME Trox (fraktionslos) Frau Dr. Lenz (fraktionslos) Schuh (fraktionslos) Bürgermeister - 2 - 380/2026 Verwaltungserläuterung: Vorbemerkung Die letzte Erhöhung der Bibliotheksgebühren erfolgte vor vier Jahren im Juni 2022. Die hier vorgeschlagene Gebührenanpassung basiert auf einer Gebührenerhöhung von 10 Prozent. Bei diesem Entwurf wurden kreisangehörige Bibliotheken mit vergleichbarer Größe (Haan, Wülfrath, Heiligenhaus) sowie drei größere Kreisbibliotheken (Hilden, Erkrath und Velbert) in die Überlegungen zur Anpassung der Gebührenordnung mit einbezogen. Die Kommentierung zur Gebührenanpassung finden Sie jeweils in den Kommentaren unterhalb der tabellarischen Übergegenstellung. Jahresbeiträge Jahresbeitrag Mettmann aktuell Me +10% neue Gebühr Familie 27,00 € 30,00 € Erwachsene 19,00 € 21,00 € Kinder bis 17 - € - € Schüler/AZUBI 6,00 € 7,00 € Mettmannpass - € - € Freundeskreis 11,00 € 12,00 € Ehrenamtskarte 11,00 € 12,00 € Kommentar zu den Gebührenanpassungen/Jahresbeiträge 1. Familienausweis: Die neuen Mettmanner Gebühren sind mit 30,00 € im Kreisvergleich hoch angesetzt, nur Wülfrath erhebt gleich hohe Gebühren. Das Verhältnis der Einsparung bei Kauf eines Familienausweises zu den Ausgaben für zwei Erwachsenenausweise bleibt bei einer Erhöhung des Erwachsenbeitrags auf 21,00 € auf ähnlichem Niveau. Vor diesem Hintergrund erweist sich die Anpassung als angemessen. 2. Erwachsenenausweis: Mettmann erhebt mit der Einführung von 21,00 € im Jahr die zweitteuerste Jahresgebühr unter den Vergleichsbibliotheken, nur Erkrath (24,00 €) liegt mit Abstand darüber, die anderen Vergleichsbibliotheken haben niedrigere Gebühren. Die Erhöhung der Jahresgebühr auf 21,00 € ist im Zusammenhang mit der geplanten Umgestaltung der Ausleihgebühren bei den DVDs und Konsolenspielen gerechtfertigt (siehe Punkt „Leihgebühren“). 3. Schüler/Azubis/Studenten ab 17 Jahre: Die Erhöhung auf 7,00 € passt in den Vergleich und ist angemessen. - 3 - 380/2026 4. Freundeskreis/Ehrenamtskarte: Mit der Erhöhung auf 12,00 € ist Mettmann neben Erkrath (12,50 €) Spitzenreiter bei den Gebühren für die Ehrenamtskarte, z.T. sind die Ausweise in den Vergleichsbibliotheken kostenlos, daher sollte maximal auf 12,00€ erhöht werden. Dieses entspricht auch einer durchgängigen Erhöhung von 10 % bei den Jahresbeiträgen. Leihgebühren Me +10% neue Leihgebühren Mettmann aktuell Gebühr DVD (neu: bis max. 1 Jahr ab Veröffentlich.-datum der DVD) 1,50/Woche 2,00 €/Woche Konsole (neu: PS4, PS5, Switch) 1,50/Woche 2,00 €/Woche Kommentar zu den Gebührenanpassungen/Leihgebühren Die Erhebung von zusätzlichen Leihgebühren für spezielle Medienarten wie DVDs und Konsolenspiele ist nicht mehr zeitgemäß. Neben Mettmann erhebt bei den Vergleichsbibliotheken nur noch Hilden gesonderte Leihgebühren für aktuelle Spielfilme von 2,00 € Gebühr für 14 Tage und für neue Konsolenspiele 2,00 € Gebühr für 28 Tage. Erkrath erhebt nur für neue Konsolenspiele 2,00 €/Woche, in Mettmann sind es dagegen aktuell 1,50 €/Woche für den gesamten Bestand von DVDs und Konsolenspielen. Die Leihgebühren von DVDs werden nun auf neue Spielfilme (d.h. Filme bis maximal 1 Jahr ab Veröffentlichungsdatum der DVD) und Konsolenspiele der aktuellen Konsolengenerationen (PS4, PS5 und Nintendo Switch-Spiele) reduziert, jedoch wird die Leihgebühr für diese auf 2,00 €/Woche angehoben. Damit wird sichergestellt, dass in diesen Bereichen auch künftig verlässliche Einnahmen generiert werden, während ältere Bestände gebührenfrei zugänglich gemacht werden können. Versäumnisgebühren Versäumisgebühren Mettmann aktuell Me +10% neue Gebühr 1 Woche/Buch, etc. 0,50 € 1,00 €* 2 Wochen/Buch etc. 1,50 € 2,00 €* 3 Wochen/Buch etc. 2,50 € 4,00 €* 1 Woche/DVD, KON, Ding 1,00 € 1,00 €* 2 Wochen/DVD, KON, Ding 2,50 € 2,00 €* 3 Wochen/DVD, KON, Ding 5,00 € 4,00 €* *ab jetzt gilt die Versäumnisgebühr pro …Woche/Medium, Gegenstand - 4 - 380/2026 Kommentar zu den Versäumnisgebühren: Die Erhebung von gesonderte Versäumnisgebühren für spezielle Medienarten wie Konsolenspiele ist im Kreisvergleich kaum vertreten und unüblich. Die Unterscheidung zwischen den Versäumnisgebühren wird aufgehoben, die Gebühren den gebräuchlichen Verzugsgebühren für Medien und Gegenständen in den Vergleichsstädten angepasst. Sonstige Gebühren sonstige Gebühren Mettmann aktuell Me +10% neue Gebühr Vormerkung 1,00 € 1,00 € Bibnet (Ausleihe Verbund) 1,50 € 2,00 € Fernleihe (HBZ) 3,00 € 3,50 € Tagesausweis 3,00 € 4,00 € Ersatzausweis 2,50 € 3,00 € Portogebühr/Mahnung 0,70 € 1,00 € Kommentar zu sonstigen Gebühren: Die Mehrheit der Bibliotheken im Kreisvergleich erheben 1,00 € Vormerkgebühr. Die Höhe der Vormerkgebühr wurde in Mettmann bereits mit der letzten Änderung der Nutzungsordnung vor 2 Jahren auf 1,00 € erhöht und bleibt somit bestehen. Der größte Teil der Vergleichsbibliotheken erhebt eine Gebühr von 2,00 € für den internen Leihverkehr im Verbund (Bibnet). Die Gebühr wird entsprechend auf 2,00 € erhöht. Die Fernleihgebühr im auswärtigen Leihverkehr schwankt innerhalb der Vergleichsbibliotheken zwischen 3,00 € und 4,00 €. Sie wird auf 3,50 € erhöht. Die Tagesausweisgebühr schwankt bei den Vergleichsbibliotheken zwischen 2,00 € und 5,00 €. Eine Erhöhung auf 4,00 € ist daher angemessen. Die Gebühr für einen Ersatzausweis bei Verlust der Karte beträgt innerhalb der Vergleichsbibliotheken im Durchschnitt 3,00 € und wird nun auch in Mettmann auf 3,00 € erhöht. Die Portogebühr für Mahnungen per Brief wird auf das aktuelle Briefporto angepasst und dementsprechend auf 1,00 € angehoben. Neue sonstige Gebühren: neue sonstige Gebühren: Ersatz-/Verlust Mettmann aktuell neue Gebühr Transponder - € 4,00 € Verpackung/Beilage - € 4,00 € - 5 - 380/2026 Kommentar zu den neuen sonstigen Gebühren: In der letzten Zeit treten immer häufiger Fälle auf, bei denen Transponder herausgerissen oder Verpackungen und Beilagen beschädigt oder nicht zurückgegeben werden. Für Teilbeschädigungen oder das Herausreißen von Sicherungsetiketten (Transponder) wird daher ab sofort eine neue Gebühr von 4,00 € je Transponder sowie 4,00 € je beschädigter oder teilbeschädigter Verpackungen und/oder Beilagen eingeführt. Fazit: Mit dieser Gebührenanpassung wird ein Teil der Tarife künftig im oberen Segment der kreisangehörigen Vergleichsbibliotheken liegen, während sich die übrigen Gebühren im Mittelfeld bewegen. Mit Anpassungen der Leihgebühren bei DVDs und Konsolenspielen werden in einer nun zeitgemäßen Tarifstruktur weiterhin Einnahmen generiert. Die Erhöhung der Gebühren ist somit stimmig und ausgewogen. Sie ist auch nach außen hin gut zu vermitteln und zu vertreten. Gez. Sucic - 6 -

Text aus PDF extrahiert