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Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung Stadtbibliothek
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Kreisstadt Mettmann |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
KREISSTADT METTMANN
Der Bürgermeister Drucksachennummer
Beschlussvorlage
Dezernat 4 Bildung, Jugend
öffentlich x 380/2026
und Soziales
Leifeld, Ursula nicht öffentlich
Gremium: TOP-NR: Datum:
Ausschuss für Schule und Bildung 11 12.11.2026
Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2026
Rat der Kreisstadt Mettmann 15.12.2026
Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung Stadtbibliothek
Finanzielle Auswirkungen
Kosten (einschließl. MWSt.)
Produkt
Haushaltsjahr
Folgekosten
Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung ja nein
Deckungsvorschlag
Fördermittel:
Anmerkung der Stadtkämmerin:
Personelle Auswirkungen:
☐
Pflichtaufgabe ohne Gestaltungsspielraum (= A-Leistung)
☐
Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum (= B-Leistung)
☐
Freiwillige Aufgabe (= C-Leistung)
Klima / Umweltrelevanz
BESCHLUSSVORSCHLAG
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Schule, Bildung und Sport:
Die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Mettmann wird in der Fassung der als
Anlage 2 beigefügten Volltextfassung beschlossen.
380/2026
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Sport empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, einen
gleichlautenden Beschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:
Die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Mettmann wird in der Fassung der als
Anlage 2 beigefügten Volltextfassung beschlossen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Mettmann, einen gleichlautenden
Beschluss zu fassen.
Beschluss für den Rat der Stadt Mettmann:
Die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Mettmann wird in der Fassung der als
Anlage 2 beigefügten Volltextfassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja Nein Enthaltungen
CDU
FDP
M.U.T
Die Grünen
SPD
AfD
Zur Sache!ME
Trox (fraktionslos)
Frau Dr. Lenz (fraktionslos)
Schuh (fraktionslos)
Bürgermeister
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380/2026
Verwaltungserläuterung:
Vorbemerkung
Die letzte Erhöhung der Bibliotheksgebühren erfolgte vor vier Jahren im Juni 2022.
Die hier vorgeschlagene Gebührenanpassung basiert auf einer Gebührenerhöhung von 10
Prozent.
Bei diesem Entwurf wurden kreisangehörige Bibliotheken mit vergleichbarer Größe (Haan,
Wülfrath, Heiligenhaus) sowie drei größere Kreisbibliotheken (Hilden, Erkrath und Velbert) in die
Überlegungen zur Anpassung der Gebührenordnung mit einbezogen.
Die Kommentierung zur Gebührenanpassung finden Sie jeweils in den Kommentaren unterhalb
der tabellarischen Übergegenstellung.
Jahresbeiträge
Jahresbeitrag Mettmann aktuell Me +10% neue Gebühr
Familie 27,00 € 30,00 €
Erwachsene 19,00 € 21,00 €
Kinder bis 17 - € - €
Schüler/AZUBI 6,00 € 7,00 €
Mettmannpass - € - €
Freundeskreis 11,00 € 12,00 €
Ehrenamtskarte 11,00 € 12,00 €
Kommentar zu den Gebührenanpassungen/Jahresbeiträge
1. Familienausweis:
Die neuen Mettmanner Gebühren sind mit 30,00 € im Kreisvergleich hoch angesetzt, nur
Wülfrath erhebt gleich hohe Gebühren. Das Verhältnis der Einsparung bei Kauf eines
Familienausweises zu den Ausgaben für zwei Erwachsenenausweise bleibt bei einer
Erhöhung des Erwachsenbeitrags auf 21,00 € auf ähnlichem Niveau. Vor diesem
Hintergrund erweist sich die Anpassung als angemessen.
2. Erwachsenenausweis:
Mettmann erhebt mit der Einführung von 21,00 € im Jahr die zweitteuerste Jahresgebühr
unter den Vergleichsbibliotheken, nur Erkrath (24,00 €) liegt mit Abstand darüber, die
anderen Vergleichsbibliotheken haben niedrigere Gebühren. Die Erhöhung der
Jahresgebühr auf 21,00 € ist im Zusammenhang mit der geplanten Umgestaltung der
Ausleihgebühren bei den DVDs und Konsolenspielen gerechtfertigt (siehe Punkt
„Leihgebühren“).
3. Schüler/Azubis/Studenten ab 17 Jahre:
Die Erhöhung auf 7,00 € passt in den Vergleich und ist angemessen.
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380/2026
4. Freundeskreis/Ehrenamtskarte:
Mit der Erhöhung auf 12,00 € ist Mettmann neben Erkrath (12,50 €) Spitzenreiter bei den
Gebühren für die Ehrenamtskarte, z.T. sind die Ausweise in den Vergleichsbibliotheken
kostenlos, daher sollte maximal auf 12,00€ erhöht werden. Dieses entspricht auch einer
durchgängigen Erhöhung von 10 % bei den Jahresbeiträgen.
Leihgebühren
Me +10% neue
Leihgebühren Mettmann aktuell Gebühr
DVD (neu: bis max. 1 Jahr ab
Veröffentlich.-datum der DVD) 1,50/Woche 2,00 €/Woche
Konsole (neu: PS4, PS5, Switch) 1,50/Woche 2,00 €/Woche
Kommentar zu den Gebührenanpassungen/Leihgebühren
Die Erhebung von zusätzlichen Leihgebühren für spezielle Medienarten wie DVDs und
Konsolenspiele ist nicht mehr zeitgemäß. Neben Mettmann erhebt bei den Vergleichsbibliotheken
nur noch Hilden gesonderte Leihgebühren für aktuelle Spielfilme von 2,00 € Gebühr für 14 Tage
und für neue Konsolenspiele 2,00 € Gebühr für 28 Tage. Erkrath erhebt nur für neue
Konsolenspiele 2,00 €/Woche, in Mettmann sind es dagegen aktuell 1,50 €/Woche für den
gesamten Bestand von DVDs und Konsolenspielen.
Die Leihgebühren von DVDs werden nun auf neue Spielfilme (d.h. Filme bis maximal 1 Jahr ab
Veröffentlichungsdatum der DVD) und Konsolenspiele der aktuellen Konsolengenerationen (PS4,
PS5 und Nintendo Switch-Spiele) reduziert, jedoch wird die Leihgebühr für diese auf 2,00
€/Woche angehoben. Damit wird sichergestellt, dass in diesen Bereichen auch künftig verlässliche
Einnahmen generiert werden, während ältere Bestände gebührenfrei zugänglich gemacht werden
können.
Versäumnisgebühren
Versäumisgebühren Mettmann aktuell Me +10% neue Gebühr
1 Woche/Buch, etc. 0,50 € 1,00 €*
2 Wochen/Buch etc. 1,50 € 2,00 €*
3 Wochen/Buch etc. 2,50 € 4,00 €*
1 Woche/DVD, KON, Ding 1,00 € 1,00 €*
2 Wochen/DVD, KON, Ding 2,50 € 2,00 €*
3 Wochen/DVD, KON, Ding 5,00 € 4,00 €*
*ab jetzt gilt die Versäumnisgebühr pro …Woche/Medium, Gegenstand
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380/2026
Kommentar zu den Versäumnisgebühren:
Die Erhebung von gesonderte Versäumnisgebühren für spezielle Medienarten wie Konsolenspiele
ist im Kreisvergleich kaum vertreten und unüblich. Die Unterscheidung zwischen den
Versäumnisgebühren wird aufgehoben, die Gebühren den gebräuchlichen Verzugsgebühren für
Medien und Gegenständen in den Vergleichsstädten angepasst.
Sonstige Gebühren
sonstige Gebühren Mettmann aktuell Me +10% neue Gebühr
Vormerkung 1,00 € 1,00 €
Bibnet (Ausleihe Verbund) 1,50 € 2,00 €
Fernleihe (HBZ) 3,00 € 3,50 €
Tagesausweis 3,00 € 4,00 €
Ersatzausweis 2,50 € 3,00 €
Portogebühr/Mahnung 0,70 € 1,00 €
Kommentar zu sonstigen Gebühren:
Die Mehrheit der Bibliotheken im Kreisvergleich erheben 1,00 € Vormerkgebühr. Die Höhe der
Vormerkgebühr wurde in Mettmann bereits mit der letzten Änderung der Nutzungsordnung vor 2
Jahren auf 1,00 € erhöht und bleibt somit bestehen.
Der größte Teil der Vergleichsbibliotheken erhebt eine Gebühr von 2,00 € für den internen
Leihverkehr im Verbund (Bibnet). Die Gebühr wird entsprechend auf 2,00 € erhöht.
Die Fernleihgebühr im auswärtigen Leihverkehr schwankt innerhalb der Vergleichsbibliotheken
zwischen 3,00 € und 4,00 €. Sie wird auf 3,50 € erhöht.
Die Tagesausweisgebühr schwankt bei den Vergleichsbibliotheken zwischen 2,00 € und 5,00 €.
Eine Erhöhung auf 4,00 € ist daher angemessen.
Die Gebühr für einen Ersatzausweis bei Verlust der Karte beträgt innerhalb der
Vergleichsbibliotheken im Durchschnitt 3,00 € und wird nun auch in Mettmann auf 3,00 € erhöht.
Die Portogebühr für Mahnungen per Brief wird auf das aktuelle Briefporto angepasst und
dementsprechend auf 1,00 € angehoben.
Neue sonstige Gebühren:
neue sonstige Gebühren:
Ersatz-/Verlust Mettmann aktuell neue Gebühr
Transponder - € 4,00 €
Verpackung/Beilage - € 4,00 €
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380/2026
Kommentar zu den neuen sonstigen Gebühren:
In der letzten Zeit treten immer häufiger Fälle auf, bei denen Transponder herausgerissen oder
Verpackungen und Beilagen beschädigt oder nicht zurückgegeben werden. Für
Teilbeschädigungen oder das Herausreißen von Sicherungsetiketten (Transponder) wird daher ab
sofort eine neue Gebühr von 4,00 € je Transponder sowie 4,00 € je beschädigter oder
teilbeschädigter Verpackungen und/oder Beilagen eingeführt.
Fazit:
Mit dieser Gebührenanpassung wird ein Teil der Tarife künftig im oberen Segment der
kreisangehörigen Vergleichsbibliotheken liegen, während sich die übrigen Gebühren im Mittelfeld
bewegen.
Mit Anpassungen der Leihgebühren bei DVDs und Konsolenspielen werden in einer nun
zeitgemäßen Tarifstruktur weiterhin Einnahmen generiert.
Die Erhöhung der Gebühren ist somit stimmig und ausgewogen. Sie ist auch nach außen hin gut
zu vermitteln und zu vertreten.
Gez. Sucic
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