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Aktualisierung der Benutzungsordnung und Gebührentarife des Stadtarchives Mettmann
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Kreisstadt Mettmann |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
KREISSTADT METTMANN
Der Bürgermeister Drucksachennummer
Beschlussvorlage
1.1.1 Zentrale Dienste öffentlich x 038.1/2026
Suchan, Waldemar Theophil nicht öffentlich
Gremium: TOP-NR: Datum:
Ausschuss für Verwaltung, Digitalisierung und 7 11.11.2026
Ordnung
Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2026
Rat der Kreisstadt Mettmann 15.12.2026
Aktualisierung der Benutzungsordnung und Gebührentarife des Stadtarchives Mettmann
Finanzielle Auswirkungen
Kosten (einschließl. MWSt.)
Produkt
Haushaltsjahr
Folgekosten
Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung ja nein
Deckungsvorschlag
Fördermittel:
Anmerkung der Stadtkämmerin:
Personelle Auswirkungen:
☐
Pflichtaufgabe ohne Gestaltungsspielraum (= A-Leistung)
☐
Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum (= B-Leistung)
☐
Freiwillige Aufgabe (= C-Leistung)
Klima / Umweltrelevanz
BESCHLUSSVORSCHLAG
Der Rat der Kreisstadt Mettmann beschließt die Aktualisierung der Benutzungsordnung und
Gebührentarife des Stadtarchives Mettmann entsprechend der Anlage 1 und Anlage 2.
038.1/2026
Abstimmungsergebnis:
Ja Nein Enthaltungen
CDU
FDP
M.U.T
Die Grünen
SPD
AfD
Zur Sache!ME
Trox (fraktionslos)
Frau Dr. Lenz (fraktionslos)
Schuh (fraktionslos)
Bürgermeister
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038.1/2026
Verwaltungserläuterung:
Die Benutzung des Stadtarchivs der Kreisstadt Mettmann wird durch die Benutzungsordnung
(Stand 25.06.2002) sowie die Gebührentarife (Stand 01.01.2010) geregelt. Inzwischen haben sich
die Nutzungsanforderungen, rechtliche Bestimmungen und das Dienstleistungsangebot des
Stadtarchives durch den technischen Fortschritt verändert, sodass eine Aktualisierung erforderlich
ist.
Ausgehend von der Musterverordnung der Archivberatung des LVR und der Mustervorlage der FH
Potsdam (Archivschule) wurde die Benutzungsordnung an die Erfordernisse der
Datenschutzgrundverordnung und die aktuellen personenbezogenen Schutzfristen angepasst.
Zudem wurde die Möglichkeit der Digitalisierung von Archivmaterialien als neue Dienstleistung für
Bürgerinnen und Bürger aufgenommen. Die Gebührentarife wurden entsprechend umliegender
und vergleichbarer Stadtarchive an die aktuellen Kostenstrukturen angepasst und ausdifferenziert
nach privater sowie kommerzieller Nutzung. Das Archiv soll weiterhin mit einer niedrigen
Gebührenschwelle für private Benutzende nutzbar sein. Die kommerziellen Anfragen an das
Stadtarchiv sind in den letzten Jahren quantitativ gestiegen und erzeugen einen hohen
Personalaufwand. Dies soll nach dem Beispiel umliegender Städte auch stärker berücksichtigt
werden. Beispielhaft sind nachfolgend umliegende Gebühren für schriftliche Auskünfte je
Zeiteinheit aufgeführt:
- Velbert: 20,00 €
- Ratingen: 12,00 € (privat), 24,00 € (kommerziell)
- Krefeld: 15,00 € (privat), 30,00 € (kommerziell)
- Mettmann neu: kostenlos (einfache Auskünfte privat), 15,00 € (aufwendigere Auskünfte
privat), 30,00 € (kommerziell)
Weiterhin Ausgenommen von Gebühren ist die Nutzung im wissenschaftlichen Rahmen, jegliche
Nutzung, die die Stadtgeschichte im wissenschaftlichen Sinne betrifft und die Nutzung durch
Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Bildungspartnerschaften
und anderer schulischer Zwecke.
Anlage 1: Benutzungsordnung (neu)
Anlage 2: Gebührentarife (neu)
Anlage 3: Synopse Benutzungsordnung
Anlage 4: Synopse Gebührentarife
In Vertretung
Traumann
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Text aus PDF extrahiert