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Aktualisierung der Benutzungsordnung und Gebührentarife des Stadtarchives Mettmann

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeKreisstadt Mettmann
Datum2026-11-11
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KREISSTADT METTMANN Der Bürgermeister Drucksachennummer Beschlussvorlage 1.1.1 Zentrale Dienste öffentlich x 038.1/2026 Suchan, Waldemar Theophil nicht öffentlich Gremium: TOP-NR: Datum: Ausschuss für Verwaltung, Digitalisierung und 7 11.11.2026 Ordnung Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2026 Rat der Kreisstadt Mettmann 15.12.2026 Aktualisierung der Benutzungsordnung und Gebührentarife des Stadtarchives Mettmann Finanzielle Auswirkungen Kosten (einschließl. MWSt.) Produkt Haushaltsjahr Folgekosten Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung ja nein Deckungsvorschlag Fördermittel: Anmerkung der Stadtkämmerin: Personelle Auswirkungen: ☐ Pflichtaufgabe ohne Gestaltungsspielraum (= A-Leistung) ☐ Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum (= B-Leistung) ☐ Freiwillige Aufgabe (= C-Leistung) Klima / Umweltrelevanz BESCHLUSSVORSCHLAG Der Rat der Kreisstadt Mettmann beschließt die Aktualisierung der Benutzungsordnung und Gebührentarife des Stadtarchives Mettmann entsprechend der Anlage 1 und Anlage 2. 038.1/2026 Abstimmungsergebnis: Ja Nein Enthaltungen CDU FDP M.U.T Die Grünen SPD AfD Zur Sache!ME Trox (fraktionslos) Frau Dr. Lenz (fraktionslos) Schuh (fraktionslos) Bürgermeister - 2 - 038.1/2026 Verwaltungserläuterung: Die Benutzung des Stadtarchivs der Kreisstadt Mettmann wird durch die Benutzungsordnung (Stand 25.06.2002) sowie die Gebührentarife (Stand 01.01.2010) geregelt. Inzwischen haben sich die Nutzungsanforderungen, rechtliche Bestimmungen und das Dienstleistungsangebot des Stadtarchives durch den technischen Fortschritt verändert, sodass eine Aktualisierung erforderlich ist. Ausgehend von der Musterverordnung der Archivberatung des LVR und der Mustervorlage der FH Potsdam (Archivschule) wurde die Benutzungsordnung an die Erfordernisse der Datenschutzgrundverordnung und die aktuellen personenbezogenen Schutzfristen angepasst. Zudem wurde die Möglichkeit der Digitalisierung von Archivmaterialien als neue Dienstleistung für Bürgerinnen und Bürger aufgenommen. Die Gebührentarife wurden entsprechend umliegender und vergleichbarer Stadtarchive an die aktuellen Kostenstrukturen angepasst und ausdifferenziert nach privater sowie kommerzieller Nutzung. Das Archiv soll weiterhin mit einer niedrigen Gebührenschwelle für private Benutzende nutzbar sein. Die kommerziellen Anfragen an das Stadtarchiv sind in den letzten Jahren quantitativ gestiegen und erzeugen einen hohen Personalaufwand. Dies soll nach dem Beispiel umliegender Städte auch stärker berücksichtigt werden. Beispielhaft sind nachfolgend umliegende Gebühren für schriftliche Auskünfte je Zeiteinheit aufgeführt: - Velbert: 20,00 € - Ratingen: 12,00 € (privat), 24,00 € (kommerziell) - Krefeld: 15,00 € (privat), 30,00 € (kommerziell) - Mettmann neu: kostenlos (einfache Auskünfte privat), 15,00 € (aufwendigere Auskünfte privat), 30,00 € (kommerziell) Weiterhin Ausgenommen von Gebühren ist die Nutzung im wissenschaftlichen Rahmen, jegliche Nutzung, die die Stadtgeschichte im wissenschaftlichen Sinne betrifft und die Nutzung durch Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Bildungspartnerschaften und anderer schulischer Zwecke. Anlage 1: Benutzungsordnung (neu) Anlage 2: Gebührentarife (neu) Anlage 3: Synopse Benutzungsordnung Anlage 4: Synopse Gebührentarife In Vertretung Traumann - 3 -

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