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Anmerkungen zur Niederschrift der letzten Sitzung (10.09.2026)
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Sendenhorst |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die Sitzung des Betriebsausschusses für Wasser und Abwasser des
Rates der Stadt Sendenhorst
am Donnerstag, 10.09.2026
Beginn Ende
18:00 Uhr 20:05 Uhr
Vorsitzender Sitzungsort
Timo Lütke-Verspohl Kommunalforum, Sendenhorst
I. Teilnehmer
Anwesend
Mitglieder Bemerkung
CDU
1. Frau Ann-Kathrin Bremer für Stertmann, Martin
2. Herr Bernd Christian Gassner für Dechering, Heiko
3. Herr Eric Zipper Ratsmitglied
4. Herr Norbert Groll sachk. Bürger
SPD
5. Herr Detlef Ommen Ratsmitglied
6. Herr Martin Wieczorek sachk. Bürger
B.f.A.
7. Frau Sabine Jung-Ender Ratsmitglied
8. Herr Volker Dörken sachk. Bürger
FDP
9. Frau Britta Lubitz sachk. Bürgerin
weiter anwesend:
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Entschuldigt gefehlt
CDU
1. Herr Heiko Dechering stv. Vorsitzender
2. Herr Martin Stertmann Ratsmitglied
Verwaltung
1. Herr Schratz Eigenbetriebsleiter
2. Frau Baglan Betriebe, SG AW als
Schriftführerin
Fener anwesend
1. Herr Spreckelmeier INTECON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Osnabrück
2. Herr Wennemar commA4 GmbH & Co. KG,
Rheda-Wiedenbrück
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II. Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Anmerkungen zur Niederschrift der letzten Sitzung (23.04.2026)
2. Bekanntgabe wichtiger Eingänge
3. Bericht der Verwaltung
4. Anfragen im Sinne des §20 Geschäftsordnung
5. Anträge im Sinne des §16 Geschäftsordnung
6. Einwohnerfragestunde
7. Förderung nach dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten,
Hallenbad.
(vergleiche Vorlage 0220/2026)
9. Umschichtung von Finanzmitteln der Maßnahme Renaturierung Ahrenhorster
Bach in RW-Kanal Alverskirchener Straße
(vergleiche Vorlage 0216/2026)
8. Jahresabschluss 2025 des Wasserwerkes
(vergleiche Vorlage 0210/2026)
10. Jahresabschluss 2025 des Abwasserwerkes
(vergleiche Vorlage 0211/2026)
11. Zwischenbericht des Wasserwerkes über die Entwicklung der Erträge und
Aufwendungen sowie über die Entwicklung des Vermögensplanes in der Zeit
vom 01.01.2026 - 30.06.2026 gem. § 20 EigVO.
(vergleiche Vorlage 0205/2026)
12. Zwischenbericht des Abwasserwerkes über die Entwicklung der Erträge und
Aufwendungen sowie über die Entwicklung des Vermögensplanes in der Zeit
vom 01.01.2026 - 30.06.2026 gem. § 20 EigVO.
(vergleiche Vorlage 0206/2026)
13. Verschiedenes
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III. Eröffnung und Begrüßung
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden zur 4. Sitzung der XI. Wahlperiode des
Betriebsausschusses für Wasser und Abwasser des Rates der Stadt Sendenhorst.
Sodann eröffnet er die Sitzung und stellt gem. § 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung
die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des
Betriebsausschusses für Wasser und Abwasser des Rates der Stadt Sendenhorst
fest.
Öffentliche Sitzung
TOP 1 Anmerkungen zur Niederschrift der letzten Sitzung (23.04.2026)
Es ergeben sich keine Wortbeiträge.
TOP 3 Bericht der Verwaltung
Es liegt kein Bericht der Verwaltung vor.
Bezugnehmend auf die vorletzte Sitzung zum Thema Trinkwasserbrunnen fragt
Herr Ommen nach dem aktuellen Beratungsstand. Er merkt an, dass die
Maßnahme weiterhin für sinnvoll erachtet werde. Eigenbetriebsleiter Herr
Schratz erklärt, dass er dies nicht beantworten könne und die Frage weitergeben
müsse.
Herr Dörken schließt sich der Anmerkung an und berichtet, dass in Wien an vielen
Stellen solche Trinkwasserbrunnen vorhanden seien.
Herr Gassner knüpft hierzu an, dass das Thema bereits in der SteA-Sitzung
besprochen worden sei. Man sei dort so verblieben, an den Mobilstationen zunächst
die erforderlichen Grundleitungen vorzusehen, jedoch vorerst keine
Trinkwasserbrunnen zu errichten. Die mit der Errichtung und Unterhaltung der
Brunnen verbundenen hohen Kosten sollten zunächst vermieden werden.
Herr Lütke-Verspohl regt an, einen Abgleich mit dem Protokoll der SteA-Sitzung
vorzunehmen. Er führt aus, dass er sich ebenfalls daran erinnere, dass das Thema
dort besprochen worden sei. Letztlich gehöre das Thema auch teilweise in den
Bereich des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses.
Anmerkung der Verwaltung:
Das Thema wurde in der SteA-Sitzung am 05.02.2026 behandelt.
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TOP 4 Anfragen im Sinne des §20 Geschäftsordnung
Schriftliche Anfragen liegen nicht vor, mündliche werden keine gestellt.
TOP 5 Anträge im Sinne des §16 Geschäftsordnung
Schriftliche Anträge liegen nicht vor, mündliche werden keine gestellt.
TOP 6 Einwohnerfragestunde
Es ergeben sich keine Wortmeldungen.
TOP 7 Förderung nach dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler
Sportstätten, Hallenbad.
Beschlussvorlage 0220/2026
Eigenbetriebsleiter Herr Schratz leitet zunächst in die Vorlage ein und
erläutert, dass für das Hallenbad ein Förderantrag auf den Weg gebracht werden
solle. Es handele sich um ein zweistufiges Verfahren, das in der Vorlage ausführlich
beschrieben sei. Herr Wennemar vom Architekturbüro commA4 begleite die
Bearbeitung des Förderantrags. Zunächst müssten die erforderlichen Pläne und
Unterlagen erstellt und bei der Förderstelle eingereicht werden. Anschließend
werde auf den nächsten Förderaufruf gewartet, der nach dem letzten Aufruf im
Frühjahr für den Herbst angekündigt worden sei. Bei erfolgreicher Bewerbung
könne ein Zuschuss gewährt werden. Die Prüfung erfolge durch den
Haushaltsausschuss des Bundestages.
Frau Lubitz fragt, ob die Förderung auch für diese Organisationsform gelte, da das
Hallenbad im Haushalt der kommunalen Betriebe geführt werde und somit nicht
direkt im städtischen Haushalt enthalten sei.
Eigenbetriebsleiter Herr Schratz erläutert, dass das Hallenbad zur Stadt gehöre.
Es sei zwar dem Betriebsausschuss angegliedert und er als Betriebsleiter für den
Betrieb verantwortlich. Die Betreuung der baulichen Anlagen erfolge jedoch
weiterhin durch das Bauamt der Stadt.
Herr Lütke-Verspohl erläutert, dass Herr Schratz zwei unterschiedliche
Zuständigkeitsbereiche habe. Zum einen sei er für den Eigenbetrieb Abwasser und
Wasser zuständig, zum anderen für das Hallenbad. Dieser Themenbereich genauso
wie der Baubetriebshof seien seinerzeit lediglich zur Entlastung der anderen
Ausschüsse in den Betriebsausschuss aufgenommen worden. Sie gehören jedoch
weiterhin vollständig zum städtischen Haushalt.
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Eigenbetriebsleiter Herr Schratz merkt an, dass dieser Punkt mitaufgenommen
worden sei, damit der Betriebsausschuss entsprechend in Kenntnis gesetzt werde.
Sollte man zu einem Förderantrag aufgerufen werden, sei zudem ein Ratsbeschluss
erforderlich, mit dem der Rat dem Vorhaben zustimme.
Anschließend stellt Herr Wennemar den Maßnahmenplan zur Sanierung des
Hallenbades anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist der Niederschrift
als Anlage 3 beigefügt.
Bezugnehmend auf die Attraktivität im Außenbereich, stellt Frau Jung-Ender die
Frage, ob diese grundsätzlich förderfähig seien.
Herr Wennemar erläutert, dass zunächst die Maßnahmen betrachtet werden
sollten, die eine höhere Priorität hätten oder bei denen aus einer Umsetzung aus
technischer Sicht erforderlich sei. Als vorrangige Maßnahme nennt er die
Erneuerung der Zapfsteine. Bei einer Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen
komme insgesamt ein hoher finanzieller Aufwand zusammen, wobei ein
kommunaler Anteil von 55 % zu tragen sei. Die Strategie bestehe daher darin, die
notwendigen Maßnahmen schrittweise umzusetzen. Grundsätzlich seien aber auch
Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität förderfähig.
Herr Ommen bedankt sich für die gute und zusammenfassende Darstellung. Er
weist darauf hin, dass er nach der Besichtigung des Hallenbades ebenfalls
verbesserungswürdige Bereiche festgestellt habe. Daher sei es hilfreich, dass die
erforderlichen Maßnahmen nun noch einmal zusammenfassend dargestellt worden
seien. Zwar müssten entsprechende Prioritäten gesetzt werden, zunächst sei jedoch
der bauliche Zustand des Hallenbades zu verbessern. Im Hinblick auf die mögliche
Förderung hoffe er, dass die in der Präsentation dargestellten Schritte umgesetzt
werden könnten. Bei einer positiven Förderentscheidung müsse anschließend eine
entsprechende Priorisierung der Maßnahmen erfolgen.
Herr Dörken bedankt sich ebenfalls und führt aus, dass es sich aus seiner Sicht
um ein Projekt handele, das mehrere Millionen Euro kosten könne. Vor diesem
Hintergrund wundere er sich über die Formulierung „Mindestförderhöhe beträgt
250.000 €“. Er fragt, ob dies bedeute, dass das Projekt nur 555.000 € umfassen
dürfe.
Eigenbetriebsleiter Herr Schratz verneint dies. Er erläutert, dass ein
Maßnahmenplan aufgestellt werden könne, in dem die einzelnen Maßnahmen nach
Prioritäten geordnet würden. So könne beispielsweise zunächst die Sanierung der
Becken, anschließend der Umkleideräume und danach die Erneuerung der Heizung
vorgesehen werden. Dieser Maßnahmenplan stelle dann den eigentlichen
Förderantrag dar.
Herr Dörken führt fort, dass er es angesichts der Vielzahl möglicher Projekte und
des jeweiligen Förderbedarfs für schwierig halte. Er wünscht für die Antragstellung
viel Erfolg.
Frau Jung-Ender fragt, nach welchen Kriterien die Fördermittel vergeben würden.
Eigenbetriebsleiter Herr Schratz antwortet, dass hierzu keine Informationen
vorlägen. Die Unterlagen würden über ein begleitendes Büro eingereicht und
müssten bestimmte Vorgaben, insbesondere hinsichtlich energetischer
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Schwerpunkte erfüllen. Er weist nochmal darauf hin, dass eine Förderung nicht
garantiert sei. Die Unterlagen würden daher zunächst vorbereitet. Erfolge der Aufruf
erst im kommenden Jahr, lägen die Unterlagen bereits vor und könnten dann
eingereicht werden.
Herr Groll bedankt sich ebenfalls für die Ausführung und betont im Namen der
CDU-Fraktion die Wichtigkeit eines starken und funktionierenden Hallenbades. Er
fragt, welche Kriterien bei der Förderentscheidung eine Rolle spielten und durch
welche Art der Argumentation die Chancen auf eine Förderung verbessert werden
könnten.
Herr Wennemar antwortet, dass sich nur schwer einschätzen lasse, wodurch
Chancen auf eine Förderung konkret verbessert werden könnte. Ein Schwerpunkt
liege auf energetischen Maßnahmen. Daher müsse auch darauf geachtet werden,
dass entsprechende energetische Maßnahmen enthalten seien.
Frau Lubitz bedankt sich ebenfalls und führt im Namen der FDP-Fraktion aus, dass
man dafür sei, dass das Hallenbad weiterbestehe und attraktiv bleibe. Zum
Verständnis fragt sie nach, ob zunächst für die einzelnen vorgestellten Maßnahmen
eine Kostenanalyse erstellt und anschließend die Gesamtsumme ermittelt werde.
Eine Kosten-Nutzen-Analyse erfolge demnach erst im weiteren Verlauf im Rahmen
der Priorisierung.
Herr Wennemar bestätigt dies.
Frau Lubitz fragt, ob im Falle einer Bewilligung der Fördermittel im Betriebs- oder
Ratsausschuss darüber entschieden werde, welche Maßnahmen tatsächlich
umgesetzt würden.
Herr Lütke-Verspohl ergänzt, dass dabei auch festgelegt werde, wann und in
welcher Reihenfolge die Maßnahme umgesetzt würden. Dies müsse zudem mit dem
städtischen Haushalt abgestimmt werden.
Herr Gassner führt hinsichtlich der Durchsickerung im Becken aus, dass dies auch
statische Auswirkungen habe. Seiner Einschätzung nach handele es sich um eine
Maßnahme, die ohnehin durchgeführt werden müsse.
Eigenbetriebsleiter Herr Schratz macht darauf aufmerksam, dass er bereits in
der Vorlage zum Hallenbad aus der letzten Betriebsausschusssitzung auf
Undichtigkeiten im Beckenumlauf hingewiesen habe. Diese seien im Kinderbecken
zwar beseitigt worden, jedoch trete an der betreffenden Stelle weiterhin Wasser
aus. Das Wasser komme somit nicht nur aus dem Kinderbecken, sondern auch aus
dem Hauptbecken. Dies müsse im nächsten Schritt untersucht werden. Hierzu solle
eine Bohrung vorgenommen und dass dabei anfallende Bohrmehl auf einen
möglichen Chlorgehalt untersucht werden.
Frau Jung-Ender fragt, in welchem Zeitraum die erforderlichen Maßnahmen
umgesetzt werden müssen, um weitere Schäden zu vermeiden.
Herr Schratz erläutert, dass die Sanierung des Bereichs um das Kinderbecken
während der Ferien durchgeführt worden sei. Zunächst sei die Stelle eine Woche
lang dicht gewesen. Anschließend habe sich das Wasser aus dem Hauptbecken einen
Weg gesucht und sei an derselben Stelle wie zuvor aus dem Kinderbecken
ausgetreten. Durch das Absenken des Wassers im Hauptbecken um 10 bis 20 cm
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habe man feststellen können, dass sich die Wassermenge im Beckenumlauf
verringere. Die erforderlichen Arbeiten am Beckenbereich müssten daher im Herbst
bzw. um Weihnachten herum durchgeführt werden.
Es ergeben sich keine weiteren Wortbeiträge.
Kenntnisnahme:
Der Maßnahmenplan zur Sanierung des Hallenbades wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beantragung von Fördergeldern auszuführen.
TOP 9 Umschichtung von Finanzmitteln der Maßnahme Renaturierung
Ahrenhorster Bach in RW-Kanal Alverskirchener Straße
Beschlussvorlage 0216/2026
Eigenbetriebsleiter Herr Schratz leitet in die Vorlage ein und erläutert, dass
der Kreis WAF beabsichtige, die Alverskirchener Straße in Albersloh
umzugestalten. In diesem Zusammenhang bestünden Probleme hinsichtlich der
Entwässerung der Straße. In der Alverskirchener Straße verlaufe ein
Regenwasserkanal von der Kreuzung Wolbecker Straße in Richtung
Alverskirchener Straße und münde anschließend in den Ahrenhorster Bach. Im
Zuge des Straßenausbaus könne die erforderliche Maßnahme am Kanal nicht in
zwei Abschnitten über mehrere Jahre verteilt umgesetzt werden, sondern müsse
in einem Zuge erfolgen. Der Kreis sei hierzu auf die Stadt zugekommen und habe
mitgeteilt, dass die Maßnahme im kommenden Jahr oder im Jahr 2028 umgesetzt
werden solle. Ein genauer Zeitpunkt stehe derzeit noch nicht fest. Es sei vereinbart
worden, sich im Oktober erneut auszutauschen.
Weiterhin erläutert er, dass im Rahmen der jährlichen Kanalnetzuntersuchungen
auch die Rohrleitungen, Hausanschlussleitungen und das Schmutzwasserkanal
untersucht worden seien. Dabei habe sich ergeben, dass der Abschnitt von der
Wolbecker Straße bis zur Bahnkreuzung am Ladestrang möglicherweise mittels
Inliner saniert werden könne. Im weiteren Verlauf solle der Kanal erneuert werden
und der Durchmesser vergrößert werden, um eine hydraulische Verbesserung zu
erreichen. Ob auch der Schmutzwasser Kanal teilweise erneuert werden müsse,
sei derzeit noch nicht bekannt, da die abschließende Bewertung der Untersuchung
noch ausstehe.
Zudem sei ein Bodengutachten erforderlich. Hierfür solle dasselbe Büro beauftragt
werden, das bereits für den Kreis tätig gewesen sei. Ein entsprechendes Angebot
über rund 9.000 € liege vor. Die Planung solle in diesem Jahr so weit wie möglich
vorangetrieben werden. Für Oktober bzw. November sei ein Austausch mit dem
Kreis vorgesehen. Für das kommende Jahr seien entsprechende Mittel in der
Finanzplanung berücksichtigt. Die Bereitstellung der Mittel setze jedoch voraus,
dass der Kreis eine Infrastrukturförderung erhalte und die Straße bauen könne.
Sollte die Straße nicht gebaut werden, würden die vorgesehenen Mittel
entsprechend reduziert.
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Frau Jung-Ender nimmt Bezug auf den Beschlussvorschlag und fragt, in welcher
Höhe Mittel hierfür vorgesehen seien und was die Umsetzung der Maßnahme
konkret bedeute. Zudem fragt sie, ob die dort genannten Projekte miteinander
verbunden seien.
Eigenbetriebsleiter Herr Schratz bejaht dies und erläutert hierzu, dass im
Bereich des Ahrenhorster Baches eine Renaturierung vorgesehen sei. Diese stelle
einen Vorgriff auf die Baumaßnahme „Backhaussiedlung“ dar, für die ein
entsprechender Ausgleich geschaffen werden müsse.
Herr Lütke-Verspohl erläutert, dass die Sanierung bereits vor zwei Jahren im
Ausschuss vorgestellt worden sei und gemeinsam mit der Kanalbaumaßnahme
durchgeführt werden solle. Hierzu bestehe ein Gesamtkonzept. Das Abwasserwerk
habe aufgrund von Ausgleichsmaßnahmen die Verpflichtung, einen Teilbereich
dieses Gesamtkonzeptes zu übernehmen.
Frau Jung-Ender fragt, ob es sich demnach nicht um eine freiwillige Leistung,
sondern um eine Pflichtaufgabe handele. Herr Lütke-Verspohl bestätigt dies.
Frau Jung-Ender fragt, ob auch für die kommenden Jahre Mittel bereitgestellt
würden.
Herr Lütke-Verspohl erklärt, dass dies nicht Thema des Betriebsausschusses sei,
da es sich insoweit um städtische Haushaltsmittel handele. Die entsprechenden
Mittel seien daher im städtischen Haushalt bzw. im UME-Ausschuss zu betrachten.
Der aufgrund der bestehenden Auflage vom Abwasserwerk zu übernehmende
Teilbereich sei hingegen im Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes enthalten. Die
übrigen Kosten für die Renaturierung des Ahrenhorster Baches seien im
städtischen Haushalt zu berücksichtigen.
Herr Dörken fragt, in welchem Umfang die Alverskirchener Straße ausgebaut
werde.
Herr Lütke-Verspohl antwortet, dass dies derzeit noch nicht bekannt sei, da es
sich um eine Kreisstraße und damit um eine Angelegenheit des Kreises handele.
Die weiteren Planungen würden zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt.
Gegenstand der aktuellen Beratung sei zunächst die Umschichtung der Mittel in
das kommende Jahr, da im WP für dieses Jahr keine Mittel für die Beauftragung
zur Verfügung stünden. Die weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit dem
Ausbau der Alverskirchener Straße würden sowohl im Betriebsausschuss
hinsichtlich der Regen- und Abwasserkanalarbeiten als auch im
Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt.
Eigenbetriebsleiter Herr Schratz erläutert, dass die Alverskirchener Straße für
das Abwasserwerk hinsichtlich des Kanals am Ahrenhorster Bach ende. Die
Maßnahme sei bislang im Wirtschaftsplan separat ausgewiesen worden, solle nun
jedoch gemeinsam mit der Baumaßnahme durchgeführt werden.
Frau Jung-Ender fragt, ob somit im kommenden Jahr erneut 60.000 € für die
Renaturierung in den Wirtschaftsplan aufgenommen würden.
Eigenbetriebsleiter Herr Schratz bejaht dies. Die Maßnahmen liefen zwar
separat, würden bei einem Ausbau jedoch faktisch gemeinsam durchgeführt.
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Herr Dörken fragt, ob auch die restliche Strecke der Alverskirchener Straße in die
Maßnahme einbezogen werde.
Eigenbetriebsleiter Herr Schratz erklärt, dass ihm hierzu keine abschließenden
Informationen vorlägen.
Herr Lütke-Verspohl weist darauf hin, dass im Oktober Gespräche mit dem Kreis
vorgesehen seien und der Wirtschaftsplan in der nächsten Sitzung im November
eingebracht werde, sodass die entsprechenden Zahlen dann vorlägen.
Eigenbetriebsleiter Herr Schratz ergänzt, dass er die Planunterlagen nach
Fertigstellung im Betriebsausschuss vorstellen werde.
Herr Ommen erklärt, dass der zu fassende Grundsatzbeschluss aus seiner Sicht
notwendig und sinnvoll sei. Aufgrund der von Herrn Schratz gegebenen Zusagen
sei er zudem froh, dass die entsprechenden Mittel im kommenden Jahr
veranschlagt werden könnten. Die Renaturierung sei generell von Bedeutung, um
die Gewässer entsprechend zu gestalten.
Frau Jung- Ender fragt, ob es aus Kostengründen sinnvoll sei, die Renaturierung
gemeinsam mit der Kanalbaumaßnahme in einem Zuge durchzuführen.
Eigenbetriebsleiter Herr Schratz erläutert, dass dies bislang noch nicht im
Detail geprüft worden sei. Zunächst gehe es darum, durch den Beschluss
handlungsfähig zu werden und die erforderlichen Mittel für das Projekt zur
Verfügung zu haben. Die Planung sowie das Bodengutachten müssten zunächst
auf den Weg gebracht und Gespräche mit dem Kreis geführt werden.
Herr Groll halte die Maßnahme für sinnvoll und richtig.
Herr Dörken merkt an, dass er mit den Anliegern gesprochen habe und dies dort
auf positive Resonanz stoße. Nach der Durchspülung und Untersuchung der Rohre
sei den Anliegern zudem aufgefallen, dass seitdem aus den Gullys deutlich mehr
Geruch austrete.
Herr Schratz erklärt, dass die Gullydeckel angehoben und der darunter
befindliche Schmutzfang gereinigt worden sei, wodurch der Geruch nun austreten
könne.
Der Betriebsausschuss fast folgenden
Beschluss:
Der Betriebsausschuss für Wasser und Abwasser stimmt der Umschichtung der
Maßnahme Renaturierung Ahrenhorster Bach mit der sich daraus ergebenden
Bereitstellung der außerplanmäßigen Ausgabe für das geplante Projekt RW-
Kanalsanierung Alverskirchener Straße für 2026 zu.
Nein-
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen Enthaltungen
Stimmen
10 - -
- 11 -
TOP 8 Jahresabschluss 2025 des Wasserwerkes
Beschlussvorlage 0210/2026
Es ergeben sich keine Wortbeiträge.
Der Betriebsausschuss fasst folgenden
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss mit dem Lagebericht 2025 des Wasserwerkes der Stadt
Sendenhorst wird gem. § 4 lit. c) i.V.m. § 26 EigVO NRW in vorliegender
Form mit den Endzahlen der
Bilanz von 4.249.500,55 €
und der Ergebnisrechnung von 60.025,10 €
festgestellt.
2. Das Jahresergebnis in Höhe von 60.025,10 € wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Nein-
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen Enthaltungen
Stimmen
10 - -
TOP 10 Jahresabschluss 2025 des Abwasserwerkes
Beschlussvorlage 0211/2026
Es ergeben sich keine Wortbeiträge.
Der Betriebsausschuss fasst folgenden
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss mit dem Lagebericht 2025 des Abwasserwerkes der
Stadt Sendenhorst wird gem. § 4 lit c) i.V.m. § 26 EigVO NRW in
vorliegender Form mit den Endzahlen der
Bilanz von 34.545.844,73 €
und der Ergebnisrechnung von 330.195,18 €
festgestellt.
2. Das Jahresergebnis in Höhe von 330.195,18 € wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Nein-
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen Enthaltungen
Stimmen
- 12 -
10 - -
TOP 11 Zwischenbericht des Wasserwerkes über die Entwicklung der
Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des
Vermögensplanes in der Zeit vom 01.01.2026 - 30.06.2026 gem.
§ 20 EigVO.
Mitteilungsvorlage 0205/2026
Es ergeben sich keine Wortbeiträge.
Kenntnisnahme:
Der Betriebsausschuss für Wasser und Abwasser nimmt den Zwischenbericht der
Betriebsleitung zur Kenntnis.
TOP 12 Zwischenbericht des Abwasserwerkes über die Entwicklung der
Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des
Vermögensplanes in der Zeit vom 01.01.2026 - 30.06.2026 gem.
§ 20 EigVO.
Mitteilungsvorlage 0206/2026
Es ergeben sich keine Wortbeiträge.
Kenntnisnahme:
Der Betriebsausschuss für Wasser und Abwasser nimmt den Zwischenbericht der
Betriebsleitung zur Kenntnis.
TOP 13 Verschiedenes
Es ergeben sich keine Wortbeiträge.
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Der Ausschussvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 20:05 Uhr.
gez. Lütke-Verspohl, Timo gez. Baglan, Damla
Vorsitzende/r Schriftführer/in
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