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Anmerkungen zur Niederschrift der letzten Sitzung (10.09.2026)

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSendenhorst
Datum2026-11-05
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ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Betriebsausschusses für Wasser und Abwasser des Rates der Stadt Sendenhorst am Donnerstag, 10.09.2026 Beginn Ende 18:00 Uhr 20:05 Uhr Vorsitzender Sitzungsort Timo Lütke-Verspohl Kommunalforum, Sendenhorst I. Teilnehmer Anwesend Mitglieder Bemerkung CDU 1. Frau Ann-Kathrin Bremer für Stertmann, Martin 2. Herr Bernd Christian Gassner für Dechering, Heiko 3. Herr Eric Zipper Ratsmitglied 4. Herr Norbert Groll sachk. Bürger SPD 5. Herr Detlef Ommen Ratsmitglied 6. Herr Martin Wieczorek sachk. Bürger B.f.A. 7. Frau Sabine Jung-Ender Ratsmitglied 8. Herr Volker Dörken sachk. Bürger FDP 9. Frau Britta Lubitz sachk. Bürgerin weiter anwesend: - 2 - Entschuldigt gefehlt CDU 1. Herr Heiko Dechering stv. Vorsitzender 2. Herr Martin Stertmann Ratsmitglied Verwaltung 1. Herr Schratz Eigenbetriebsleiter 2. Frau Baglan Betriebe, SG AW als Schriftführerin Fener anwesend 1. Herr Spreckelmeier INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück 2. Herr Wennemar commA4 GmbH & Co. KG, Rheda-Wiedenbrück - 3 - II. Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Anmerkungen zur Niederschrift der letzten Sitzung (23.04.2026) 2. Bekanntgabe wichtiger Eingänge 3. Bericht der Verwaltung 4. Anfragen im Sinne des §20 Geschäftsordnung 5. Anträge im Sinne des §16 Geschäftsordnung 6. Einwohnerfragestunde 7. Förderung nach dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten, Hallenbad. (vergleiche Vorlage 0220/2026) 9. Umschichtung von Finanzmitteln der Maßnahme Renaturierung Ahrenhorster Bach in RW-Kanal Alverskirchener Straße (vergleiche Vorlage 0216/2026) 8. Jahresabschluss 2025 des Wasserwerkes (vergleiche Vorlage 0210/2026) 10. Jahresabschluss 2025 des Abwasserwerkes (vergleiche Vorlage 0211/2026) 11. Zwischenbericht des Wasserwerkes über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des Vermögensplanes in der Zeit vom 01.01.2026 - 30.06.2026 gem. § 20 EigVO. (vergleiche Vorlage 0205/2026) 12. Zwischenbericht des Abwasserwerkes über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des Vermögensplanes in der Zeit vom 01.01.2026 - 30.06.2026 gem. § 20 EigVO. (vergleiche Vorlage 0206/2026) 13. Verschiedenes - 4 - III. Eröffnung und Begrüßung Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden zur 4. Sitzung der XI. Wahlperiode des Betriebsausschusses für Wasser und Abwasser des Rates der Stadt Sendenhorst. Sodann eröffnet er die Sitzung und stellt gem. § 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des Betriebsausschusses für Wasser und Abwasser des Rates der Stadt Sendenhorst fest. Öffentliche Sitzung TOP 1 Anmerkungen zur Niederschrift der letzten Sitzung (23.04.2026) Es ergeben sich keine Wortbeiträge. TOP 3 Bericht der Verwaltung Es liegt kein Bericht der Verwaltung vor. Bezugnehmend auf die vorletzte Sitzung zum Thema Trinkwasserbrunnen fragt Herr Ommen nach dem aktuellen Beratungsstand. Er merkt an, dass die Maßnahme weiterhin für sinnvoll erachtet werde. Eigenbetriebsleiter Herr Schratz erklärt, dass er dies nicht beantworten könne und die Frage weitergeben müsse. Herr Dörken schließt sich der Anmerkung an und berichtet, dass in Wien an vielen Stellen solche Trinkwasserbrunnen vorhanden seien. Herr Gassner knüpft hierzu an, dass das Thema bereits in der SteA-Sitzung besprochen worden sei. Man sei dort so verblieben, an den Mobilstationen zunächst die erforderlichen Grundleitungen vorzusehen, jedoch vorerst keine Trinkwasserbrunnen zu errichten. Die mit der Errichtung und Unterhaltung der Brunnen verbundenen hohen Kosten sollten zunächst vermieden werden. Herr Lütke-Verspohl regt an, einen Abgleich mit dem Protokoll der SteA-Sitzung vorzunehmen. Er führt aus, dass er sich ebenfalls daran erinnere, dass das Thema dort besprochen worden sei. Letztlich gehöre das Thema auch teilweise in den Bereich des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses. Anmerkung der Verwaltung: Das Thema wurde in der SteA-Sitzung am 05.02.2026 behandelt. - 5 - TOP 4 Anfragen im Sinne des §20 Geschäftsordnung Schriftliche Anfragen liegen nicht vor, mündliche werden keine gestellt. TOP 5 Anträge im Sinne des §16 Geschäftsordnung Schriftliche Anträge liegen nicht vor, mündliche werden keine gestellt. TOP 6 Einwohnerfragestunde Es ergeben sich keine Wortmeldungen. TOP 7 Förderung nach dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten, Hallenbad. Beschlussvorlage 0220/2026 Eigenbetriebsleiter Herr Schratz leitet zunächst in die Vorlage ein und erläutert, dass für das Hallenbad ein Förderantrag auf den Weg gebracht werden solle. Es handele sich um ein zweistufiges Verfahren, das in der Vorlage ausführlich beschrieben sei. Herr Wennemar vom Architekturbüro commA4 begleite die Bearbeitung des Förderantrags. Zunächst müssten die erforderlichen Pläne und Unterlagen erstellt und bei der Förderstelle eingereicht werden. Anschließend werde auf den nächsten Förderaufruf gewartet, der nach dem letzten Aufruf im Frühjahr für den Herbst angekündigt worden sei. Bei erfolgreicher Bewerbung könne ein Zuschuss gewährt werden. Die Prüfung erfolge durch den Haushaltsausschuss des Bundestages. Frau Lubitz fragt, ob die Förderung auch für diese Organisationsform gelte, da das Hallenbad im Haushalt der kommunalen Betriebe geführt werde und somit nicht direkt im städtischen Haushalt enthalten sei. Eigenbetriebsleiter Herr Schratz erläutert, dass das Hallenbad zur Stadt gehöre. Es sei zwar dem Betriebsausschuss angegliedert und er als Betriebsleiter für den Betrieb verantwortlich. Die Betreuung der baulichen Anlagen erfolge jedoch weiterhin durch das Bauamt der Stadt. Herr Lütke-Verspohl erläutert, dass Herr Schratz zwei unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche habe. Zum einen sei er für den Eigenbetrieb Abwasser und Wasser zuständig, zum anderen für das Hallenbad. Dieser Themenbereich genauso wie der Baubetriebshof seien seinerzeit lediglich zur Entlastung der anderen Ausschüsse in den Betriebsausschuss aufgenommen worden. Sie gehören jedoch weiterhin vollständig zum städtischen Haushalt. - 6 - Eigenbetriebsleiter Herr Schratz merkt an, dass dieser Punkt mitaufgenommen worden sei, damit der Betriebsausschuss entsprechend in Kenntnis gesetzt werde. Sollte man zu einem Förderantrag aufgerufen werden, sei zudem ein Ratsbeschluss erforderlich, mit dem der Rat dem Vorhaben zustimme. Anschließend stellt Herr Wennemar den Maßnahmenplan zur Sanierung des Hallenbades anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt. Bezugnehmend auf die Attraktivität im Außenbereich, stellt Frau Jung-Ender die Frage, ob diese grundsätzlich förderfähig seien. Herr Wennemar erläutert, dass zunächst die Maßnahmen betrachtet werden sollten, die eine höhere Priorität hätten oder bei denen aus einer Umsetzung aus technischer Sicht erforderlich sei. Als vorrangige Maßnahme nennt er die Erneuerung der Zapfsteine. Bei einer Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen komme insgesamt ein hoher finanzieller Aufwand zusammen, wobei ein kommunaler Anteil von 55 % zu tragen sei. Die Strategie bestehe daher darin, die notwendigen Maßnahmen schrittweise umzusetzen. Grundsätzlich seien aber auch Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität förderfähig. Herr Ommen bedankt sich für die gute und zusammenfassende Darstellung. Er weist darauf hin, dass er nach der Besichtigung des Hallenbades ebenfalls verbesserungswürdige Bereiche festgestellt habe. Daher sei es hilfreich, dass die erforderlichen Maßnahmen nun noch einmal zusammenfassend dargestellt worden seien. Zwar müssten entsprechende Prioritäten gesetzt werden, zunächst sei jedoch der bauliche Zustand des Hallenbades zu verbessern. Im Hinblick auf die mögliche Förderung hoffe er, dass die in der Präsentation dargestellten Schritte umgesetzt werden könnten. Bei einer positiven Förderentscheidung müsse anschließend eine entsprechende Priorisierung der Maßnahmen erfolgen. Herr Dörken bedankt sich ebenfalls und führt aus, dass es sich aus seiner Sicht um ein Projekt handele, das mehrere Millionen Euro kosten könne. Vor diesem Hintergrund wundere er sich über die Formulierung „Mindestförderhöhe beträgt 250.000 €“. Er fragt, ob dies bedeute, dass das Projekt nur 555.000 € umfassen dürfe. Eigenbetriebsleiter Herr Schratz verneint dies. Er erläutert, dass ein Maßnahmenplan aufgestellt werden könne, in dem die einzelnen Maßnahmen nach Prioritäten geordnet würden. So könne beispielsweise zunächst die Sanierung der Becken, anschließend der Umkleideräume und danach die Erneuerung der Heizung vorgesehen werden. Dieser Maßnahmenplan stelle dann den eigentlichen Förderantrag dar. Herr Dörken führt fort, dass er es angesichts der Vielzahl möglicher Projekte und des jeweiligen Förderbedarfs für schwierig halte. Er wünscht für die Antragstellung viel Erfolg. Frau Jung-Ender fragt, nach welchen Kriterien die Fördermittel vergeben würden. Eigenbetriebsleiter Herr Schratz antwortet, dass hierzu keine Informationen vorlägen. Die Unterlagen würden über ein begleitendes Büro eingereicht und müssten bestimmte Vorgaben, insbesondere hinsichtlich energetischer - 7 - Schwerpunkte erfüllen. Er weist nochmal darauf hin, dass eine Förderung nicht garantiert sei. Die Unterlagen würden daher zunächst vorbereitet. Erfolge der Aufruf erst im kommenden Jahr, lägen die Unterlagen bereits vor und könnten dann eingereicht werden. Herr Groll bedankt sich ebenfalls für die Ausführung und betont im Namen der CDU-Fraktion die Wichtigkeit eines starken und funktionierenden Hallenbades. Er fragt, welche Kriterien bei der Förderentscheidung eine Rolle spielten und durch welche Art der Argumentation die Chancen auf eine Förderung verbessert werden könnten. Herr Wennemar antwortet, dass sich nur schwer einschätzen lasse, wodurch Chancen auf eine Förderung konkret verbessert werden könnte. Ein Schwerpunkt liege auf energetischen Maßnahmen. Daher müsse auch darauf geachtet werden, dass entsprechende energetische Maßnahmen enthalten seien. Frau Lubitz bedankt sich ebenfalls und führt im Namen der FDP-Fraktion aus, dass man dafür sei, dass das Hallenbad weiterbestehe und attraktiv bleibe. Zum Verständnis fragt sie nach, ob zunächst für die einzelnen vorgestellten Maßnahmen eine Kostenanalyse erstellt und anschließend die Gesamtsumme ermittelt werde. Eine Kosten-Nutzen-Analyse erfolge demnach erst im weiteren Verlauf im Rahmen der Priorisierung. Herr Wennemar bestätigt dies. Frau Lubitz fragt, ob im Falle einer Bewilligung der Fördermittel im Betriebs- oder Ratsausschuss darüber entschieden werde, welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt würden. Herr Lütke-Verspohl ergänzt, dass dabei auch festgelegt werde, wann und in welcher Reihenfolge die Maßnahme umgesetzt würden. Dies müsse zudem mit dem städtischen Haushalt abgestimmt werden. Herr Gassner führt hinsichtlich der Durchsickerung im Becken aus, dass dies auch statische Auswirkungen habe. Seiner Einschätzung nach handele es sich um eine Maßnahme, die ohnehin durchgeführt werden müsse. Eigenbetriebsleiter Herr Schratz macht darauf aufmerksam, dass er bereits in der Vorlage zum Hallenbad aus der letzten Betriebsausschusssitzung auf Undichtigkeiten im Beckenumlauf hingewiesen habe. Diese seien im Kinderbecken zwar beseitigt worden, jedoch trete an der betreffenden Stelle weiterhin Wasser aus. Das Wasser komme somit nicht nur aus dem Kinderbecken, sondern auch aus dem Hauptbecken. Dies müsse im nächsten Schritt untersucht werden. Hierzu solle eine Bohrung vorgenommen und dass dabei anfallende Bohrmehl auf einen möglichen Chlorgehalt untersucht werden. Frau Jung-Ender fragt, in welchem Zeitraum die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden müssen, um weitere Schäden zu vermeiden. Herr Schratz erläutert, dass die Sanierung des Bereichs um das Kinderbecken während der Ferien durchgeführt worden sei. Zunächst sei die Stelle eine Woche lang dicht gewesen. Anschließend habe sich das Wasser aus dem Hauptbecken einen Weg gesucht und sei an derselben Stelle wie zuvor aus dem Kinderbecken ausgetreten. Durch das Absenken des Wassers im Hauptbecken um 10 bis 20 cm - 8 - habe man feststellen können, dass sich die Wassermenge im Beckenumlauf verringere. Die erforderlichen Arbeiten am Beckenbereich müssten daher im Herbst bzw. um Weihnachten herum durchgeführt werden. Es ergeben sich keine weiteren Wortbeiträge. Kenntnisnahme: Der Maßnahmenplan zur Sanierung des Hallenbades wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beantragung von Fördergeldern auszuführen. TOP 9 Umschichtung von Finanzmitteln der Maßnahme Renaturierung Ahrenhorster Bach in RW-Kanal Alverskirchener Straße Beschlussvorlage 0216/2026 Eigenbetriebsleiter Herr Schratz leitet in die Vorlage ein und erläutert, dass der Kreis WAF beabsichtige, die Alverskirchener Straße in Albersloh umzugestalten. In diesem Zusammenhang bestünden Probleme hinsichtlich der Entwässerung der Straße. In der Alverskirchener Straße verlaufe ein Regenwasserkanal von der Kreuzung Wolbecker Straße in Richtung Alverskirchener Straße und münde anschließend in den Ahrenhorster Bach. Im Zuge des Straßenausbaus könne die erforderliche Maßnahme am Kanal nicht in zwei Abschnitten über mehrere Jahre verteilt umgesetzt werden, sondern müsse in einem Zuge erfolgen. Der Kreis sei hierzu auf die Stadt zugekommen und habe mitgeteilt, dass die Maßnahme im kommenden Jahr oder im Jahr 2028 umgesetzt werden solle. Ein genauer Zeitpunkt stehe derzeit noch nicht fest. Es sei vereinbart worden, sich im Oktober erneut auszutauschen. Weiterhin erläutert er, dass im Rahmen der jährlichen Kanalnetzuntersuchungen auch die Rohrleitungen, Hausanschlussleitungen und das Schmutzwasserkanal untersucht worden seien. Dabei habe sich ergeben, dass der Abschnitt von der Wolbecker Straße bis zur Bahnkreuzung am Ladestrang möglicherweise mittels Inliner saniert werden könne. Im weiteren Verlauf solle der Kanal erneuert werden und der Durchmesser vergrößert werden, um eine hydraulische Verbesserung zu erreichen. Ob auch der Schmutzwasser Kanal teilweise erneuert werden müsse, sei derzeit noch nicht bekannt, da die abschließende Bewertung der Untersuchung noch ausstehe. Zudem sei ein Bodengutachten erforderlich. Hierfür solle dasselbe Büro beauftragt werden, das bereits für den Kreis tätig gewesen sei. Ein entsprechendes Angebot über rund 9.000 € liege vor. Die Planung solle in diesem Jahr so weit wie möglich vorangetrieben werden. Für Oktober bzw. November sei ein Austausch mit dem Kreis vorgesehen. Für das kommende Jahr seien entsprechende Mittel in der Finanzplanung berücksichtigt. Die Bereitstellung der Mittel setze jedoch voraus, dass der Kreis eine Infrastrukturförderung erhalte und die Straße bauen könne. Sollte die Straße nicht gebaut werden, würden die vorgesehenen Mittel entsprechend reduziert. - 9 - Frau Jung-Ender nimmt Bezug auf den Beschlussvorschlag und fragt, in welcher Höhe Mittel hierfür vorgesehen seien und was die Umsetzung der Maßnahme konkret bedeute. Zudem fragt sie, ob die dort genannten Projekte miteinander verbunden seien. Eigenbetriebsleiter Herr Schratz bejaht dies und erläutert hierzu, dass im Bereich des Ahrenhorster Baches eine Renaturierung vorgesehen sei. Diese stelle einen Vorgriff auf die Baumaßnahme „Backhaussiedlung“ dar, für die ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden müsse. Herr Lütke-Verspohl erläutert, dass die Sanierung bereits vor zwei Jahren im Ausschuss vorgestellt worden sei und gemeinsam mit der Kanalbaumaßnahme durchgeführt werden solle. Hierzu bestehe ein Gesamtkonzept. Das Abwasserwerk habe aufgrund von Ausgleichsmaßnahmen die Verpflichtung, einen Teilbereich dieses Gesamtkonzeptes zu übernehmen. Frau Jung-Ender fragt, ob es sich demnach nicht um eine freiwillige Leistung, sondern um eine Pflichtaufgabe handele. Herr Lütke-Verspohl bestätigt dies. Frau Jung-Ender fragt, ob auch für die kommenden Jahre Mittel bereitgestellt würden. Herr Lütke-Verspohl erklärt, dass dies nicht Thema des Betriebsausschusses sei, da es sich insoweit um städtische Haushaltsmittel handele. Die entsprechenden Mittel seien daher im städtischen Haushalt bzw. im UME-Ausschuss zu betrachten. Der aufgrund der bestehenden Auflage vom Abwasserwerk zu übernehmende Teilbereich sei hingegen im Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes enthalten. Die übrigen Kosten für die Renaturierung des Ahrenhorster Baches seien im städtischen Haushalt zu berücksichtigen. Herr Dörken fragt, in welchem Umfang die Alverskirchener Straße ausgebaut werde. Herr Lütke-Verspohl antwortet, dass dies derzeit noch nicht bekannt sei, da es sich um eine Kreisstraße und damit um eine Angelegenheit des Kreises handele. Die weiteren Planungen würden zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt. Gegenstand der aktuellen Beratung sei zunächst die Umschichtung der Mittel in das kommende Jahr, da im WP für dieses Jahr keine Mittel für die Beauftragung zur Verfügung stünden. Die weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Alverskirchener Straße würden sowohl im Betriebsausschuss hinsichtlich der Regen- und Abwasserkanalarbeiten als auch im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt. Eigenbetriebsleiter Herr Schratz erläutert, dass die Alverskirchener Straße für das Abwasserwerk hinsichtlich des Kanals am Ahrenhorster Bach ende. Die Maßnahme sei bislang im Wirtschaftsplan separat ausgewiesen worden, solle nun jedoch gemeinsam mit der Baumaßnahme durchgeführt werden. Frau Jung-Ender fragt, ob somit im kommenden Jahr erneut 60.000 € für die Renaturierung in den Wirtschaftsplan aufgenommen würden. Eigenbetriebsleiter Herr Schratz bejaht dies. Die Maßnahmen liefen zwar separat, würden bei einem Ausbau jedoch faktisch gemeinsam durchgeführt. - 10 - Herr Dörken fragt, ob auch die restliche Strecke der Alverskirchener Straße in die Maßnahme einbezogen werde. Eigenbetriebsleiter Herr Schratz erklärt, dass ihm hierzu keine abschließenden Informationen vorlägen. Herr Lütke-Verspohl weist darauf hin, dass im Oktober Gespräche mit dem Kreis vorgesehen seien und der Wirtschaftsplan in der nächsten Sitzung im November eingebracht werde, sodass die entsprechenden Zahlen dann vorlägen. Eigenbetriebsleiter Herr Schratz ergänzt, dass er die Planunterlagen nach Fertigstellung im Betriebsausschuss vorstellen werde. Herr Ommen erklärt, dass der zu fassende Grundsatzbeschluss aus seiner Sicht notwendig und sinnvoll sei. Aufgrund der von Herrn Schratz gegebenen Zusagen sei er zudem froh, dass die entsprechenden Mittel im kommenden Jahr veranschlagt werden könnten. Die Renaturierung sei generell von Bedeutung, um die Gewässer entsprechend zu gestalten. Frau Jung- Ender fragt, ob es aus Kostengründen sinnvoll sei, die Renaturierung gemeinsam mit der Kanalbaumaßnahme in einem Zuge durchzuführen. Eigenbetriebsleiter Herr Schratz erläutert, dass dies bislang noch nicht im Detail geprüft worden sei. Zunächst gehe es darum, durch den Beschluss handlungsfähig zu werden und die erforderlichen Mittel für das Projekt zur Verfügung zu haben. Die Planung sowie das Bodengutachten müssten zunächst auf den Weg gebracht und Gespräche mit dem Kreis geführt werden. Herr Groll halte die Maßnahme für sinnvoll und richtig. Herr Dörken merkt an, dass er mit den Anliegern gesprochen habe und dies dort auf positive Resonanz stoße. Nach der Durchspülung und Untersuchung der Rohre sei den Anliegern zudem aufgefallen, dass seitdem aus den Gullys deutlich mehr Geruch austrete. Herr Schratz erklärt, dass die Gullydeckel angehoben und der darunter befindliche Schmutzfang gereinigt worden sei, wodurch der Geruch nun austreten könne. Der Betriebsausschuss fast folgenden Beschluss: Der Betriebsausschuss für Wasser und Abwasser stimmt der Umschichtung der Maßnahme Renaturierung Ahrenhorster Bach mit der sich daraus ergebenden Bereitstellung der außerplanmäßigen Ausgabe für das geplante Projekt RW- Kanalsanierung Alverskirchener Straße für 2026 zu. Nein- Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen Enthaltungen Stimmen 10 - - - 11 - TOP 8 Jahresabschluss 2025 des Wasserwerkes Beschlussvorlage 0210/2026 Es ergeben sich keine Wortbeiträge. Der Betriebsausschuss fasst folgenden Beschluss: 1. Der Jahresabschluss mit dem Lagebericht 2025 des Wasserwerkes der Stadt Sendenhorst wird gem. § 4 lit. c) i.V.m. § 26 EigVO NRW in vorliegender Form mit den Endzahlen der Bilanz von 4.249.500,55 € und der Ergebnisrechnung von 60.025,10 € festgestellt. 2. Das Jahresergebnis in Höhe von 60.025,10 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Nein- Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen Enthaltungen Stimmen 10 - - TOP 10 Jahresabschluss 2025 des Abwasserwerkes Beschlussvorlage 0211/2026 Es ergeben sich keine Wortbeiträge. Der Betriebsausschuss fasst folgenden Beschluss: 1. Der Jahresabschluss mit dem Lagebericht 2025 des Abwasserwerkes der Stadt Sendenhorst wird gem. § 4 lit c) i.V.m. § 26 EigVO NRW in vorliegender Form mit den Endzahlen der Bilanz von 34.545.844,73 € und der Ergebnisrechnung von 330.195,18 € festgestellt. 2. Das Jahresergebnis in Höhe von 330.195,18 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Nein- Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen Enthaltungen Stimmen - 12 - 10 - - TOP 11 Zwischenbericht des Wasserwerkes über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des Vermögensplanes in der Zeit vom 01.01.2026 - 30.06.2026 gem. § 20 EigVO. Mitteilungsvorlage 0205/2026 Es ergeben sich keine Wortbeiträge. Kenntnisnahme: Der Betriebsausschuss für Wasser und Abwasser nimmt den Zwischenbericht der Betriebsleitung zur Kenntnis. TOP 12 Zwischenbericht des Abwasserwerkes über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des Vermögensplanes in der Zeit vom 01.01.2026 - 30.06.2026 gem. § 20 EigVO. Mitteilungsvorlage 0206/2026 Es ergeben sich keine Wortbeiträge. Kenntnisnahme: Der Betriebsausschuss für Wasser und Abwasser nimmt den Zwischenbericht der Betriebsleitung zur Kenntnis. TOP 13 Verschiedenes Es ergeben sich keine Wortbeiträge. - 13 - Der Ausschussvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 20:05 Uhr. gez. Lütke-Verspohl, Timo gez. Baglan, Damla Vorsitzende/r Schriftführer/in

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