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Entsiegelungsprogramm für öffentliche Flächen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSchwalbach
Datum2026-11-05
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Die Stadtverordnetenversammlung Antrag Verfasser: SPD Fraktion, - Bezug-Nr. 20/A 0015 Vorlagen-Datum: 02.09.2026 Tagesdatum: 02.09.2026 Gremium Termin TOP- Beratungsstatus Öffentlichkeits- Nr. status Ausschuss für Bau, Verkehr, öffentlich Umwelt und Klimaschutz Haupt- und Finanzausschuss öffentlich Stadtverordnetenversammlung öffentlich Betreff: Entsiegelungsprogramm für öffentliche Flächen Text und Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Entsiegelungspotenzial ermitteln Der Magistrat wird beauftragt, die städtischen Grundstücke und öffentlichen Flächen in Schwalbach am Taunus systematisch auf Möglichkeiten zur Entsiegelung bzw. Teilentsiegelung zu untersuchen. Ziel ist es, befestigte Flächen, die für ihre derzeitige Nutzung nicht zwingend vollständig benötigt werden, in Grünflächen, Baumstandorte, Pflanzflächen oder wasserdurchlässige Flächen umzuwandeln. 2. Vorrangige Prüfbereiche Der Magistrat wird gebeten, insbesondere folgende Bereiche in die Prüfung einzubeziehen: 1. Parkplatz und Umfeld an der Wilhelm-Leuschner-Straße / Naturbad, insbesondere hinsichtlich einer Reduzierung vollversiegelter Flächen und der Schaffung von Baum- und Grünstandorten; 2. Parkplatz Limes, insbesondere hinsichtlich einer Teilentsiegelung, zusätzlicher Begrünung und der Verwendung wasserdurchlässiger Beläge bei zukünftigen Erneuerungsmaßnahmen; 3. Schul- und Betreuungsstandorte im Stadtgebiet, insbesondere das Umfeld der Geschwister-Scholl-Schule sowie des Atriums an der Friedrich-Ebert-Schule, mit dem Ziel, befestigte Flächen zugunsten von Bäumen, Schattenflächen, Grünflächen und naturnahen Aufenthaltsbereichen zu reduzieren; auch mit dem Schulträger sollte sich diesbezüglich ausgetauscht werden; 4. weitere städtische Parkplätze und befestigte Nebenflächen, bei denen die vorhandene Versiegelung aufgrund der tatsächlichen Nutzung reduziert werden kann. Die genannten Flächen dienen als Prüfbereiche. Eine konkrete bauliche Umsetzung soll erst nach Prüfung der jeweiligen Nutzung, Eigentumsverhältnisse, technischen Voraussetzungen und Kosten erfolgen. 3. Prioritätenliste erstellen Auf Grundlage der Untersuchung erstellt der Magistrat eine Prioritätenliste für mögliche Entsiegelungsmaßnahmen. Dabei sollen insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden: • Reduzierung der sommerlichen Hitzeentwicklung, • Verbesserung der Aufenthaltsqualität, • Verbesserung der Regenwasserversickerung, • Entlastung der Kanalisation bei Starkregen, • Schaffung zusätzlicher Baum- und Grünstandorte, • Förderung der biologischen Vielfalt, • Verbesserung des Mikroklimas, • Kosten und Wirtschaftlichkeit, • technische und rechtliche Umsetzbarkeit. 4. Schwammstadt-Prinzip berücksichtigen Die Stadtverordnetenversammlung hat in der letzten Legislatur das Schwammstadt-Prinzip beschlossen. Bei zukünftigen Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Straßenbaumaßnahmen der Stadt soll dieser Beschluss konsequent umgesetzt werden. Dabei sollen Niederschläge möglichst vor Ort aufgenommen, gespeichert, versickert oder zur Bewässerung von Grünflächen und Bäumen genutzt werden. Vollständig versiegelte Flächen sollen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Soweit die jeweilige Nutzung es zulässt, sollen wasserdurchlässige Beläge eingesetzt werden. 5. Entsiegelung mit Baumpflanzungen verbinden Bei geeigneten Entsiegelungsmaßnahmen soll geprüft werden, ob gleichzeitig neue Bäume oder andere standortgerechte Begrünungen angelegt werden können. Dabei sollen insbesondere Baumstandorte mit ausreichend großem Wurzelraum sowie Möglichkeiten zur Regenwasserversorgung der Bäume berücksichtigt werden. 6. Fördermittel nutzen Der Magistrat wird beauftragt, für geeignete Maßnahmen Fördermöglichkeiten des Landes Hessen, des Bundes sowie weiterer Fördermittelgeber zu prüfen und entsprechende Förderanträge zu stellen. 7. Bericht an die Stadtverordnetenversammlung Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung bis zum 31. Januar 2027 einen Bericht vor. Dieser soll mindestens enthalten: • die untersuchten Flächen, • eine Priorisierung der möglichen Maßnahmen, • eine Einschätzung der jeweils entsiegelbaren bzw. umgestaltbaren Fläche, • eine grobe Kostenschätzung, • mögliche Fördermittel, • eine Einschätzung des erwarteten Nutzens für Klimaanpassung und Stadtklima sowie • einen Vorschlag für die ersten drei konkret umzusetzenden Entsiegelungsmaßnahmen. Begründung: Schwalbach am Taunus muss sich auf häufiger auftretende Hitzeperioden und Starkregenereignisse einstellen. Die Stadt hat zuletzt selbst mit der Einrichtung einer Kälte-Insel im Bürgerhaus auf die zunehmende Belastung durch extreme Sommerhitze reagiert. Neben solchen Angeboten zum Schutz der Bevölkerung während einer Hitzeperiode braucht es jedoch auch langfristige Maßnahmen, die das Stadtklima verbessern und die Entstehung von Hitze reduzieren. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Entsiegelung. Asphaltierte und vollständig gepflasterte Flächen heizen sich im Sommer stark auf. Gleichzeitig kann Niederschlagswasser dort nicht oder nur eingeschränkt versickern. Bei Starkregen kann dies zu einer zusätzlichen Belastung der Kanalisation führen. Wo eine vollständige Versiegelung nicht notwendig ist, sollte deshalb gelten: Weniger Beton und Asphalt – mehr Grün, mehr Bäume und mehr Raum für Regenwasser. Entsiegelung kann dabei auf unterschiedliche Weise erfolgen. Nicht jede Fläche muss vollständig in eine Grünfläche umgewandelt werden. Auch Teilentsiegelungen, begrünte Randbereiche, zusätzliche Baumstandorte, Pflanzflächen oder wasserdurchlässige Beläge können einen wichtigen Beitrag leisten. Besonders geeignet sind Flächen, bei denen ohnehin eine Sanierung oder Umgestaltung ansteht. Dadurch können Entsiegelungsmaßnahmen häufig mit ohnehin notwendigen Investitionen verbunden werden. Die Stadt Schwalbach verfügt über zahlreiche öffentliche Einrichtungen und Flächen, bei denen eine solche Prüfung sinnvoll erscheint. Dazu gehören unter anderem Parkplätze, Schul- und Betreuungsstandorte sowie Plätze und Nebenflächen. Der Antrag verfolgt deshalb bewusst einen systematischen Ansatz: Statt einzelne kleinere Maßnahmen isoliert umzusetzen, soll zunächst das vorhandene Potenzial erfasst und anschließend anhand nachvollziehbarer Kriterien eine Prioritätenliste erstellt werden. Dabei geht es nicht darum, notwendige Parkplätze, Wege oder Veranstaltungsflächen ersatzlos abzuschaffen. Vielmehr soll geprüft werden, wo Versiegelung tatsächlich notwendig ist und wo sie reduziert werden kann. Die SPD-Fraktion setzt sich damit für eine Stadtentwicklung ein, die Klimaanpassung, Aufenthaltsqualität und eine verantwortungsvolle Verwendung öffentlicher Mittel miteinander verbindet. Schwalbach soll dort, wo es möglich und sinnvoll ist, grüner, kühler und wassersensibler werden. gez. Eyke Grüning SPD-Fraktionsvorsitzender Hinweis Der Antrag liegt als unterschriebenes Original dem Büro der Stadtverordnetenversammlung vor. Federführung: Fraktionen Beteiligte Fachämter: Bau- und Planungsamt

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