Startseite › Schwalbach › Dokument
Entsiegelungsprogramm für öffentliche Flächen
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Schwalbach |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Die Stadtverordnetenversammlung
Antrag
Verfasser: SPD Fraktion, -
Bezug-Nr.
20/A 0015
Vorlagen-Datum: 02.09.2026
Tagesdatum: 02.09.2026
Gremium Termin TOP- Beratungsstatus Öffentlichkeits-
Nr. status
Ausschuss für Bau, Verkehr, öffentlich
Umwelt und Klimaschutz
Haupt- und Finanzausschuss öffentlich
Stadtverordnetenversammlung öffentlich
Betreff: Entsiegelungsprogramm für öffentliche Flächen
Text und Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Entsiegelungspotenzial ermitteln
Der Magistrat wird beauftragt, die städtischen Grundstücke und öffentlichen Flächen in
Schwalbach am Taunus systematisch auf Möglichkeiten zur Entsiegelung bzw. Teilentsiegelung
zu untersuchen.
Ziel ist es, befestigte Flächen, die für ihre derzeitige Nutzung nicht zwingend vollständig
benötigt werden, in Grünflächen, Baumstandorte, Pflanzflächen oder wasserdurchlässige
Flächen umzuwandeln.
2. Vorrangige Prüfbereiche
Der Magistrat wird gebeten, insbesondere folgende Bereiche in die Prüfung einzubeziehen:
1. Parkplatz und Umfeld an der Wilhelm-Leuschner-Straße / Naturbad, insbesondere
hinsichtlich einer Reduzierung vollversiegelter Flächen und der Schaffung von Baum-
und Grünstandorten;
2. Parkplatz Limes, insbesondere hinsichtlich einer Teilentsiegelung, zusätzlicher
Begrünung und der Verwendung wasserdurchlässiger Beläge bei zukünftigen
Erneuerungsmaßnahmen;
3. Schul- und Betreuungsstandorte im Stadtgebiet, insbesondere das Umfeld der
Geschwister-Scholl-Schule sowie des Atriums an der Friedrich-Ebert-Schule, mit dem
Ziel, befestigte Flächen zugunsten von Bäumen, Schattenflächen, Grünflächen und
naturnahen Aufenthaltsbereichen zu reduzieren; auch mit dem Schulträger sollte sich
diesbezüglich ausgetauscht werden;
4. weitere städtische Parkplätze und befestigte Nebenflächen, bei denen die vorhandene
Versiegelung aufgrund der tatsächlichen Nutzung reduziert werden kann.
Die genannten Flächen dienen als Prüfbereiche. Eine konkrete bauliche Umsetzung soll erst
nach Prüfung der jeweiligen Nutzung, Eigentumsverhältnisse, technischen Voraussetzungen
und Kosten erfolgen.
3. Prioritätenliste erstellen
Auf Grundlage der Untersuchung erstellt der Magistrat eine Prioritätenliste für mögliche
Entsiegelungsmaßnahmen.
Dabei sollen insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:
• Reduzierung der sommerlichen Hitzeentwicklung,
• Verbesserung der Aufenthaltsqualität,
• Verbesserung der Regenwasserversickerung,
• Entlastung der Kanalisation bei Starkregen,
• Schaffung zusätzlicher Baum- und Grünstandorte,
• Förderung der biologischen Vielfalt,
• Verbesserung des Mikroklimas,
• Kosten und Wirtschaftlichkeit,
• technische und rechtliche Umsetzbarkeit.
4. Schwammstadt-Prinzip berücksichtigen
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der letzten Legislatur das Schwammstadt-Prinzip
beschlossen. Bei zukünftigen Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Straßenbaumaßnahmen der
Stadt soll dieser Beschluss konsequent umgesetzt werden.
Dabei sollen Niederschläge möglichst vor Ort aufgenommen, gespeichert, versickert oder zur
Bewässerung von Grünflächen und Bäumen genutzt werden.
Vollständig versiegelte Flächen sollen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Soweit die
jeweilige Nutzung es zulässt, sollen wasserdurchlässige Beläge eingesetzt werden.
5. Entsiegelung mit Baumpflanzungen verbinden
Bei geeigneten Entsiegelungsmaßnahmen soll geprüft werden, ob gleichzeitig neue Bäume
oder andere standortgerechte Begrünungen angelegt werden können.
Dabei sollen insbesondere Baumstandorte mit ausreichend großem Wurzelraum sowie
Möglichkeiten zur Regenwasserversorgung der Bäume berücksichtigt werden.
6. Fördermittel nutzen
Der Magistrat wird beauftragt, für geeignete Maßnahmen Fördermöglichkeiten des Landes
Hessen, des Bundes sowie weiterer Fördermittelgeber zu prüfen und entsprechende
Förderanträge zu stellen.
7. Bericht an die Stadtverordnetenversammlung
Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung bis zum 31. Januar 2027 einen Bericht
vor.
Dieser soll mindestens enthalten:
• die untersuchten Flächen,
• eine Priorisierung der möglichen Maßnahmen,
• eine Einschätzung der jeweils entsiegelbaren bzw. umgestaltbaren Fläche,
• eine grobe Kostenschätzung,
• mögliche Fördermittel,
• eine Einschätzung des erwarteten Nutzens für Klimaanpassung und Stadtklima sowie
• einen Vorschlag für die ersten drei konkret umzusetzenden Entsiegelungsmaßnahmen.
Begründung:
Schwalbach am Taunus muss sich auf häufiger auftretende Hitzeperioden und
Starkregenereignisse einstellen. Die Stadt hat zuletzt selbst mit der Einrichtung einer Kälte-Insel
im Bürgerhaus auf die zunehmende Belastung durch extreme Sommerhitze reagiert.
Neben solchen Angeboten zum Schutz der Bevölkerung während einer Hitzeperiode braucht es
jedoch auch langfristige Maßnahmen, die das Stadtklima verbessern und die Entstehung von
Hitze reduzieren.
Ein wichtiger Baustein ist dabei die Entsiegelung.
Asphaltierte und vollständig gepflasterte Flächen heizen sich im Sommer stark auf. Gleichzeitig
kann Niederschlagswasser dort nicht oder nur eingeschränkt versickern. Bei Starkregen kann
dies zu einer zusätzlichen Belastung der Kanalisation führen.
Wo eine vollständige Versiegelung nicht notwendig ist, sollte deshalb gelten:
Weniger Beton und Asphalt – mehr Grün, mehr Bäume und mehr Raum für Regenwasser.
Entsiegelung kann dabei auf unterschiedliche Weise erfolgen. Nicht jede Fläche muss
vollständig in eine Grünfläche umgewandelt werden. Auch Teilentsiegelungen, begrünte
Randbereiche, zusätzliche Baumstandorte, Pflanzflächen oder wasserdurchlässige Beläge
können einen wichtigen Beitrag leisten.
Besonders geeignet sind Flächen, bei denen ohnehin eine Sanierung oder Umgestaltung
ansteht. Dadurch können Entsiegelungsmaßnahmen häufig mit ohnehin notwendigen
Investitionen verbunden werden.
Die Stadt Schwalbach verfügt über zahlreiche öffentliche Einrichtungen und Flächen, bei denen
eine solche Prüfung sinnvoll erscheint. Dazu gehören unter anderem Parkplätze, Schul- und
Betreuungsstandorte sowie Plätze und Nebenflächen.
Der Antrag verfolgt deshalb bewusst einen systematischen Ansatz: Statt einzelne kleinere
Maßnahmen isoliert umzusetzen, soll zunächst das vorhandene Potenzial erfasst und
anschließend anhand nachvollziehbarer Kriterien eine Prioritätenliste erstellt werden.
Dabei geht es nicht darum, notwendige Parkplätze, Wege oder Veranstaltungsflächen ersatzlos
abzuschaffen. Vielmehr soll geprüft werden, wo Versiegelung tatsächlich notwendig ist und wo
sie reduziert werden kann.
Die SPD-Fraktion setzt sich damit für eine Stadtentwicklung ein, die Klimaanpassung,
Aufenthaltsqualität und eine verantwortungsvolle Verwendung öffentlicher Mittel miteinander
verbindet.
Schwalbach soll dort, wo es möglich und sinnvoll ist, grüner, kühler und wassersensibler
werden.
gez. Eyke Grüning
SPD-Fraktionsvorsitzender
Hinweis
Der Antrag liegt als unterschriebenes Original dem Büro der Stadtverordnetenversammlung vor.
Federführung:
Fraktionen
Beteiligte Fachämter:
Bau- und Planungsamt
Text aus PDF extrahiert