Startseite › Schwalbach › Dokument
Modernisierung des Funktionsgebäudes auf dem Waldfriedhof
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Schwalbach |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Die Stadtverordnetenversammlung
Antrag
Verfasser: Bündnis 90/ Die Grünen
Fraktion, -
Bezug-Nr.
19/A 0187
Vorlagen-Datum: 14.01.2026
Tagesdatum: 14.01.2026
Gremium Termin TOP- Beratungsstatus Öffentlichkeits-
Nr. status
Ausschuss für Bau, Verkehr, öffentlich
Umwelt und Klimaschutz
Ausschuss für Bildung, Kultur und öffentlich
Soziales
Haupt- und Finanzausschuss öffentlich
Stadtverordnetenversammlung öffentlich
Betreff: Modernisierung des Funktionsgebäudes auf dem Waldfriedhof
Text und Begründung:
Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zur Sanierung und Modernisierung des
Funktionsgebäudes auf dem Waldfriedhof vorzulegen. Dieses Konzept soll folgende
Rahmenbedingungen erfüllen
● das Bestandsgebäude wird saniert und weiter genutzt
● die Ausstattung soll zeitgemäß und pragmatisch sein
Begründung
Die Modernisierung des Funktionsgebäudes am Waldfriedhof ist seit langem überfällig. Die
aktuelle Ausstattung ist völlig veraltet und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Entgegen früheren Befürchtungen haben sich die Setzungen des Gebäudes stabilisiert. Die von
Statikern angebrachten Markierungen zeigen deutlich, dass keine weiteren Bewegungen des
Gebäudes stattfinden. Auch die vor Jahren sanierten Sanitärräume weisen keine neuen Risse
auf, was die grundsätzliche Stabilität der Bausubstanz bestätigt. Diese Erkenntnisse sprechen
klar für eine Sanierung des bestehenden Gebäudes.
Ein kostenintensiver Neubau ist angesichts der stabilen Bausubstanz weder notwendig noch
wirtschaftlich vertretbar. Die Sanierung des vorhandenen Gebäudes stellt eine deutlich
kostengünstigere und platzsparende Alternative dar und ermöglicht es, die begrenzten
kommunalen Mittel effizienter einzusetzen. Das bisher angesetzte Budget von 4,5 Millionen
Euro kann durch eine Sanierung im Bestand wesentlich unterschritten werden.
Im Rahmen der Sanierungsplanung sollte auch geprüft werden, ob eine Abtragung des
Giebeldachs sinnvoll ist. Dies könnte sowohl bautechnische als auch gestalterische Vorteile
bieten. Bei allen Planungen ist die Einhaltung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben zu
beachten und mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
gez. Thomas Nordmeyer
Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90 / Die Grünen
Hinweis
Der Antrag liegt als unterschriebenes Original dem Büro der Stadtverordnetenversammlung vor.
Federführung:
Fraktionen
Beteiligte Fachämter:
Bau- und Planungsamt
Text aus PDF extrahiert