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Modernisierung des Funktionsgebäudes auf dem Waldfriedhof

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSchwalbach
Datum2026-11-05
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Die Stadtverordnetenversammlung Antrag Verfasser: Bündnis 90/ Die Grünen Fraktion, - Bezug-Nr. 19/A 0187 Vorlagen-Datum: 14.01.2026 Tagesdatum: 14.01.2026 Gremium Termin TOP- Beratungsstatus Öffentlichkeits- Nr. status Ausschuss für Bau, Verkehr, öffentlich Umwelt und Klimaschutz Ausschuss für Bildung, Kultur und öffentlich Soziales Haupt- und Finanzausschuss öffentlich Stadtverordnetenversammlung öffentlich Betreff: Modernisierung des Funktionsgebäudes auf dem Waldfriedhof Text und Begründung: Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zur Sanierung und Modernisierung des Funktionsgebäudes auf dem Waldfriedhof vorzulegen. Dieses Konzept soll folgende Rahmenbedingungen erfüllen ● das Bestandsgebäude wird saniert und weiter genutzt ● die Ausstattung soll zeitgemäß und pragmatisch sein Begründung Die Modernisierung des Funktionsgebäudes am Waldfriedhof ist seit langem überfällig. Die aktuelle Ausstattung ist völlig veraltet und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Entgegen früheren Befürchtungen haben sich die Setzungen des Gebäudes stabilisiert. Die von Statikern angebrachten Markierungen zeigen deutlich, dass keine weiteren Bewegungen des Gebäudes stattfinden. Auch die vor Jahren sanierten Sanitärräume weisen keine neuen Risse auf, was die grundsätzliche Stabilität der Bausubstanz bestätigt. Diese Erkenntnisse sprechen klar für eine Sanierung des bestehenden Gebäudes. Ein kostenintensiver Neubau ist angesichts der stabilen Bausubstanz weder notwendig noch wirtschaftlich vertretbar. Die Sanierung des vorhandenen Gebäudes stellt eine deutlich kostengünstigere und platzsparende Alternative dar und ermöglicht es, die begrenzten kommunalen Mittel effizienter einzusetzen. Das bisher angesetzte Budget von 4,5 Millionen Euro kann durch eine Sanierung im Bestand wesentlich unterschritten werden. Im Rahmen der Sanierungsplanung sollte auch geprüft werden, ob eine Abtragung des Giebeldachs sinnvoll ist. Dies könnte sowohl bautechnische als auch gestalterische Vorteile bieten. Bei allen Planungen ist die Einhaltung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten und mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abzustimmen. gez. Thomas Nordmeyer Fraktionsvorsitzender Bündnis 90 / Die Grünen Hinweis Der Antrag liegt als unterschriebenes Original dem Büro der Stadtverordnetenversammlung vor. Federführung: Fraktionen Beteiligte Fachämter: Bau- und Planungsamt

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