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Ausschuss Projekt Soziale Stadt: Hauptstraße, Lückenschluss - Kostensteigerung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Schifferstadt |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Nummer: 20260327 19.10.2026
Referat Tiefbau
RL: Wiesler, Nadja
SB: Rudy, Marco Bezug-Nr.: 20250255,
20250262,
20260049,
20260042,
20260326
Beratungsfolge Termin
Ausschuss Projekt Soziale Stadt 20.08.2025 öffentlich vorberatend
Bau-, Verkehr- und 20.08.2025 öffentlich beschließend
Umweltausschuss
Ausschuss Projekt Soziale Stadt 11.03.2026 öffentlich vorberatend
Bau-, Verkehr- und 11.03.2026 öffentlich beschließend
Umweltausschuss
Ausschuss Projekt Soziale Stadt 04.11.2026 öffentlich vorberatend
Bau-, Verkehr- und 04.11.2026 öffentlich beschließend
Umweltausschuss
Ausschuss Projekt Soziale Stadt: Hauptstraße, Lückenschluss -
Kostensteigerung
Sach- und Rechtslage:
Eines der Projekte des Städtebauförderprogramms Soziale Stadt ist der Lückenschluss der
Hauptstraße. Hierfür soll die Hauptstraße, zwischen Haus Nr. 23 und dem Kreuzplatz,
umgebaut werden. Das Teilstück der Hauptstraße hat eine Länge von ca. 225 m und eine
Fläche von ca. 1.900 m².
Die Vorentwurfsplanung wurde am 18. April 2024 im Ausschuss Projekt Soziale Stadt sowie im
Bau- und Verkehrsausschuss vorgestellt und beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt belief sich
die Kostenschätzung für die Baukosten auf ca. 669.000,- € brutto.
Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung wurden vom Ingenieurbüro Schönhofen die
Ausschreibungsunterlagen, einschließlich bepreistem Leistungsverzeichnis, erstellt. Die Summe
des bepreisten Leistungsverzeichnisses betrug hierbei ca. 923.000,- € brutto. Da sich dies
deutlich von der Kostenschätzung von 2023 unterscheidet wurde die Maßnahme am 11.03.26
noch einmal im Ausschuss Projekt Soziale Stadt und im BVUA beraten. Hierbei wurde sie zur
Beratung in die Fraktionen gegeben.
Die Gesamtkosten des Projektes Hauptstraße Lückenschluss betragen nach derzeitigem Stand
ca. 1.014.000 €. Hierin enthalten sind
• ca. 923.000,- € Baukosten und
• ca. 91.000,- € Baunebenkosten.
Ein Teil dieser Kosten wird durch das Städtebauförderprogramm Soziale Stadt getragen. Der
Förderanteil des Städtebauförderprogramms beträgt 90 % des Eigenanteils der Stadt
Schifferstadt.
Die Förderobergrenze des Projektes liegt aktuell bei 400 €/m². Im Jahresförderantrag für 2027
soll eine Erhöhung der Förderobergrenze auf 446 €/m² beantragt werden.
Die beitragsfähigen Kosten der Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 987.000 €. Diese setzen
sich aus Baunebenkosten und Baukosten, abzüglich nicht beitragsfähiger Kosten, zusammen.
Nicht beitragsfähig sind zum Beispiel die Kosten der Buswartehalle oder der Pflanzkübel.
Insgesamt belaufen sich die nicht beitragsfähigen Kosten auf ca. 27.000,- €. Von den
beitragsfähigen Kosten werden 65 % auf die Anwohner in Form von wiederkehrenden Beiträgen
umgelegt. Nach geltendem Beitragsrecht und Nutzungsfaktor der Stadt Schifferstadt würden
somit für jeden Quadratmeter Grundstücksfläche im Abrechnungsgebiet wiederkehrende
Beiträge in Höhe von ca. 0,23 €/m² anfallen. Somit fällt beispielsweise für ein Grundstück mit
300 m² Grundstücksfläche ein wiederkehrender Beitrag von ca. 69 € an.
Der Eigenanteil der Stadt Schifferstadt errechnet sich aus dem kommunalen Eigenanteil (10 %)
und den nicht beitragsfähigen Kosten, welche sich auf ca. 27.000 € belaufen.
Somit bleibt ein Eigenanteil von ca. 105.450,- € übrig, welcher von der Stadt Schifferstadt
getragen werden muss.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss beschließt die Maßnahme, vorbehaltlich der
Förderzusage des Fördermittelgebers und der Erhöhung der Förderobergrenze, trotz der
Kostensteigerung, umzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen:
• Gesamtkosten ca. 1.014.000,- €
o Baukosten ca. 923.000,- €
o Baunebenkosten ca. 91.000,- €
• Beitragsfähige Kosten ca. 987.000,- €
o Umlegungsfähige Kosten 65 % ca. 641.550,- €
o Gemeindeanteil 35 % ca. 345.450,- €
• Nicht beitragsfähige Kosten ca. 27.000,- €
• Förderung (vorbehaltlich Zustimmung Jahresförderantrag 2027 und der Erhöhung
der Förderobergrenze auf 446 €/m²):
ca. 267.000,- €
• Eigenanteil der Stadt ca. 105.450,- € (einschließlich der
nicht beitragsfähigen
Kosten)
• Bereits geleistete Zahlungen ca. 48.000,- €
• Haushaltsansatz 2027 1.000.000,- €
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