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Ausschuss Projekt Soziale Stadt: Hauptstraße, Lückenschluss - Kostensteigerung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSchifferstadt
Datum2026-11-04
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Beschlussvorlage Nummer: 20260327 19.10.2026 Referat Tiefbau RL: Wiesler, Nadja SB: Rudy, Marco Bezug-Nr.: 20250255, 20250262, 20260049, 20260042, 20260326 Beratungsfolge Termin Ausschuss Projekt Soziale Stadt 20.08.2025 öffentlich vorberatend Bau-, Verkehr- und 20.08.2025 öffentlich beschließend Umweltausschuss Ausschuss Projekt Soziale Stadt 11.03.2026 öffentlich vorberatend Bau-, Verkehr- und 11.03.2026 öffentlich beschließend Umweltausschuss Ausschuss Projekt Soziale Stadt 04.11.2026 öffentlich vorberatend Bau-, Verkehr- und 04.11.2026 öffentlich beschließend Umweltausschuss Ausschuss Projekt Soziale Stadt: Hauptstraße, Lückenschluss - Kostensteigerung Sach- und Rechtslage: Eines der Projekte des Städtebauförderprogramms Soziale Stadt ist der Lückenschluss der Hauptstraße. Hierfür soll die Hauptstraße, zwischen Haus Nr. 23 und dem Kreuzplatz, umgebaut werden. Das Teilstück der Hauptstraße hat eine Länge von ca. 225 m und eine Fläche von ca. 1.900 m². Die Vorentwurfsplanung wurde am 18. April 2024 im Ausschuss Projekt Soziale Stadt sowie im Bau- und Verkehrsausschuss vorgestellt und beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt belief sich die Kostenschätzung für die Baukosten auf ca. 669.000,- € brutto. Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung wurden vom Ingenieurbüro Schönhofen die Ausschreibungsunterlagen, einschließlich bepreistem Leistungsverzeichnis, erstellt. Die Summe des bepreisten Leistungsverzeichnisses betrug hierbei ca. 923.000,- € brutto. Da sich dies deutlich von der Kostenschätzung von 2023 unterscheidet wurde die Maßnahme am 11.03.26 noch einmal im Ausschuss Projekt Soziale Stadt und im BVUA beraten. Hierbei wurde sie zur Beratung in die Fraktionen gegeben. Die Gesamtkosten des Projektes Hauptstraße Lückenschluss betragen nach derzeitigem Stand ca. 1.014.000 €. Hierin enthalten sind • ca. 923.000,- € Baukosten und • ca. 91.000,- € Baunebenkosten. Ein Teil dieser Kosten wird durch das Städtebauförderprogramm Soziale Stadt getragen. Der Förderanteil des Städtebauförderprogramms beträgt 90 % des Eigenanteils der Stadt Schifferstadt. Die Förderobergrenze des Projektes liegt aktuell bei 400 €/m². Im Jahresförderantrag für 2027 soll eine Erhöhung der Förderobergrenze auf 446 €/m² beantragt werden. Die beitragsfähigen Kosten der Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 987.000 €. Diese setzen sich aus Baunebenkosten und Baukosten, abzüglich nicht beitragsfähiger Kosten, zusammen. Nicht beitragsfähig sind zum Beispiel die Kosten der Buswartehalle oder der Pflanzkübel. Insgesamt belaufen sich die nicht beitragsfähigen Kosten auf ca. 27.000,- €. Von den beitragsfähigen Kosten werden 65 % auf die Anwohner in Form von wiederkehrenden Beiträgen umgelegt. Nach geltendem Beitragsrecht und Nutzungsfaktor der Stadt Schifferstadt würden somit für jeden Quadratmeter Grundstücksfläche im Abrechnungsgebiet wiederkehrende Beiträge in Höhe von ca. 0,23 €/m² anfallen. Somit fällt beispielsweise für ein Grundstück mit 300 m² Grundstücksfläche ein wiederkehrender Beitrag von ca. 69 € an. Der Eigenanteil der Stadt Schifferstadt errechnet sich aus dem kommunalen Eigenanteil (10 %) und den nicht beitragsfähigen Kosten, welche sich auf ca. 27.000 € belaufen. Somit bleibt ein Eigenanteil von ca. 105.450,- € übrig, welcher von der Stadt Schifferstadt getragen werden muss. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss beschließt die Maßnahme, vorbehaltlich der Förderzusage des Fördermittelgebers und der Erhöhung der Förderobergrenze, trotz der Kostensteigerung, umzusetzen. Finanzielle Auswirkungen: • Gesamtkosten ca. 1.014.000,- € o Baukosten ca. 923.000,- € o Baunebenkosten ca. 91.000,- € • Beitragsfähige Kosten ca. 987.000,- € o Umlegungsfähige Kosten 65 % ca. 641.550,- € o Gemeindeanteil 35 % ca. 345.450,- € • Nicht beitragsfähige Kosten ca. 27.000,- € • Förderung (vorbehaltlich Zustimmung Jahresförderantrag 2027 und der Erhöhung der Förderobergrenze auf 446 €/m²): ca. 267.000,- € • Eigenanteil der Stadt ca. 105.450,- € (einschließlich der nicht beitragsfähigen Kosten) • Bereits geleistete Zahlungen ca. 48.000,- € • Haushaltsansatz 2027 1.000.000,- €

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