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Beratung und Beschlussfassung über die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes II der VG Wörrstadt im Teilbereich Armsheim (Bebauungsplangebiet "Agri-PV-Anlage in der Sundflur")

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSaulheim
Datum2026-11-05
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VERBANDSGEMEINDE WORRSTADT Beschlussvorlage Aktenzeichen: Fachbereich: Bauen und Umwelt Vorlagen-Nr: 2026/0464 Sachbearbeiterj/in: Paul Weckmüller Telefon: eingereicht von: Paul Weckmüller eingereicht am: 23.10.2026 Anlagen: ja Seiten gesamt: Beratungsfolge Saunas: öft. |nöft. [TOP | Sen en wann |Empf.B | endg.B. Ausschuss für Bauen, Planung und 29.10.2026 | X x Infrastruktur (BPI VG) Verbandsgemeinderat [05.11.2026 | X x *Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und der Abstimmung aufgrund des 8 22 der GemO Tagesordnungspunkt Beratung und Beschlussfassung über die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes Il der VG Wörrstadt im Teilbereich Armsheim (Bebauungsplangebiet "Agri-PV-Anlage in der Sundflur") Beschlussvorschlag a) Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß 8 2 Abs. 1 BauGB die Durchführung der 12. Änderung des FNP im Teilbereich Armsheim für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Agri- PV-Anlage in der Sundflur". b) Der Verbandsgemeinderat beschließt den vorliegenden Vorentwurf der 12. Änderung für das anstehende frühzeitige Beteiligungsverfahren gemäß 88 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu verwenden und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens. Erläuterungen / Begründung / Rechtsgrundlage Die Ortsgemeinde Armsheim befindet sich im Aufstellungsverfahren für das Bebauungsplangebiet „Agri-PV-Anlage in der Sundflur". Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Ortsgemeinderatssitzung am 21.10.2026 gefasst. Da das Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan einzuhalten ist, soll die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes im sogenannten Parallelverfahren gemäß 8 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen. Hierzu liegt der vom Seitel1von2 VERBANDSGEMEINDE WORRSTADT Planungsbüro erstellte und mit der Verwaltung abgestimmte Vorentwurf zur Entscheidung vor, den es nun zu billigen gilt. Weitere Einzelheiten zum FNP-Änderungsverfahren können der Begründung entnommen werden. Finanzierung / Deckun Die Ortsgemeinde Armsheim hat mit der Projektträgerin einen Durchführungsvertrag abgeschlossen. Hierbei ist geregelt, dass die Projektträgerin sämtliche Kosten, insbesondere auch der Änderung des Flächennutzungsplanes, trägt. Der Verbandsgemeinde Wörrstadt entstehen keine Kosten. m Auftrag: Gesehen: Paul Weckmüller Markus Conrad Sachbearbeiter Bürgermeister Ein unterschriebenes Exemplar liegt der Verwaltung vor. Seite2von2

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