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Beratung und Beschlussfassung über die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes II der VG Wörrstadt im Teilbereich Armsheim (Bebauungsplangebiet "Agri-PV-Anlage in der Sundflur")
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Saulheim |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
VERBANDSGEMEINDE
WORRSTADT
Beschlussvorlage
Aktenzeichen:
Fachbereich: Bauen und Umwelt Vorlagen-Nr: 2026/0464
Sachbearbeiterj/in: Paul Weckmüller Telefon:
eingereicht von: Paul Weckmüller eingereicht am: 23.10.2026
Anlagen: ja Seiten gesamt:
Beratungsfolge Saunas: öft. |nöft. [TOP | Sen en wann |Empf.B | endg.B.
Ausschuss für Bauen,
Planung und 29.10.2026 | X x
Infrastruktur (BPI VG)
Verbandsgemeinderat [05.11.2026 | X x
*Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und der Abstimmung aufgrund des 8 22 der GemO
Tagesordnungspunkt
Beratung und Beschlussfassung über die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes Il
der VG Wörrstadt im Teilbereich Armsheim (Bebauungsplangebiet "Agri-PV-Anlage
in der Sundflur")
Beschlussvorschlag
a) Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß 8 2 Abs. 1 BauGB die
Durchführung der 12. Änderung des FNP im Teilbereich Armsheim für den
Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Agri-
PV-Anlage in der Sundflur".
b) Der Verbandsgemeinderat beschließt den vorliegenden Vorentwurf der 12.
Änderung für das anstehende frühzeitige Beteiligungsverfahren gemäß 88 3
Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu verwenden und beauftragt die Verwaltung mit
der Durchführung des Verfahrens.
Erläuterungen / Begründung / Rechtsgrundlage
Die Ortsgemeinde Armsheim befindet sich im Aufstellungsverfahren für das
Bebauungsplangebiet „Agri-PV-Anlage in der Sundflur". Der Aufstellungsbeschluss
wurde in der Ortsgemeinderatssitzung am 21.10.2026 gefasst.
Da das Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan einzuhalten ist, soll die
erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes im sogenannten
Parallelverfahren gemäß 8 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen. Hierzu liegt der vom
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WORRSTADT
Planungsbüro erstellte und mit der Verwaltung abgestimmte Vorentwurf zur
Entscheidung vor, den es nun zu billigen gilt.
Weitere Einzelheiten zum FNP-Änderungsverfahren können der Begründung
entnommen werden.
Finanzierung / Deckun
Die Ortsgemeinde Armsheim hat mit der Projektträgerin einen
Durchführungsvertrag abgeschlossen. Hierbei ist geregelt, dass die Projektträgerin
sämtliche Kosten, insbesondere auch der Änderung des Flächennutzungsplanes,
trägt.
Der Verbandsgemeinde Wörrstadt entstehen keine Kosten.
m Auftrag: Gesehen:
Paul Weckmüller Markus Conrad
Sachbearbeiter Bürgermeister
Ein unterschriebenes Exemplar liegt der Verwaltung vor.
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