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Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung der Betriebs- und Bauträgerschaft der Kindertagesstätte St. Alban in Gabsheim auf die Verbandsgemeinde Wörrstadt

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSaulheim
Datum2026-11-05
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VERBANDSGEMEINDE WORRSTADT Beschlussvorlage Aktenzeichen: SO-365 210 0/03-14 fe Fachbereich: Jugend, Schutz und Ordnung Vorlagen-Nr: 2026/0441 Sachbearbeiterj/in: Prisca Fellmann Telefon: eingereicht von: Prisca Fellmann eingereicht am: 29.09.2026 Anlagen: 1 Seiten gesamt: Sitzungs- öff. |nöff. | Top Abstimmungsergebnis datum ja nein enth. *ausg. Empf.B | endg.B. Beratungsfolge Ausschuss für Zentrales und 20.10.2026 X x Finanzen (VG) Verbandsgemeinderat [05.11.2026 | X x *Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und der Abstimmung aufgrund des 8 22 der GemO Tagesordnungspunkt Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung der Betriebs- und Bauträgerschaft der Kindertagesstätte St. Alban in Gabsheim auf die Verbandsgemeinde Wörrstadt Beschlussvorschlag 1. Der Verbandsgemeinderat Wörrstadt beschließt, die Betriebs- und Bauträgerschaft an der Kita St. Alban nach Maßgabe des in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertragsentwurfes mit Wirkung zum 01.01.2027 zu Übernehmen. 2. Den Abschluss des in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrags bezüglich des Trägerwechsels wird zugestimmt. Dies betrifft insbesondere die Übernahme der anfallenden Sach- und Personalkosten sowie die Grunderwerbs- und Investitionskosten. Erläuterungen / Begründung / Rechtsgrundlage Mit Schreiben vom 17.03.2026 hat die katholische Kirchengemeinde St. Lioba Rheinhessen-Mitte gegenüber der Kreisverwaltung angezeigt, dass sie mit Wirkung zum 01.01.2027 die Trägerschaft an der katholischen Kita St. Alban in Gabsheim aufgibt. Damit wird ab dem 01.01.2027 die Betriebs- und Bauträgerschaft an der vorgenannten Kita gemäß 8 5 Abs. 4 des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) zur Pflichtaufgabe der Ortsgemeinde Gabsheim, da sich kein Träger der freien Jugendhilfe gefunden hat. Da sich die Ortsgemeinde Gabsheim aus haushalterischen Gründen nicht in der Lage sieht, die Betriebs- und Bauträgerschaft an der vorgenannten Kita zu Übernehmen, Seitelvon4 VERBANDSGEMEINDE WÖRRSTADT beabsichtigt die Ortsgemeinde Gabsheim, die Trägerschaft gemäß 8 67 Abs. 5 GemO ausschließlich an die Verbandsgemeinde Wörrstadt zu übertragen. Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, haben bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf eine durchgehend siebenstündige Förderung in einer Tageseinrichtung (8 14 Abs. 1 KiTaG). Grundsätzlich ist das Jugendamt des Landkreises Alzey-Worms als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach 8 79 SGB VIll in der Gesamtverantwortung und verpflichtet, die Erfüllung seiner Aufgaben im Bereich der Kindertagesbetreuung als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung nach Maßgabe des KiTaG zu gewährleisten (8 1 Abs. 4 KiTaG i.V.m. 8 69 Abs. 1 SGB VIII i.V.m. 8 1 Abs. 1 AGKJHG), d.h. der 0.9. Rechtsanspruch ist auch nach dem Trägerwechsel weiterhin an die Kreisverwaltung zu richten. Die Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde ist Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung, welche auch erfüllt werden kann, wenn die Trägerschaft von der Verbandsgemeinde übernommen wird (8 5 Abs. 4 KiTaG). Mit dem Inkrafttreten des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) wurden die fachlichen Anforderungen im Sinne des 8 24 Abs. 4 KiTaG und die Aufgabengebiete für Träger von Kindertagesstätten deutlich komplexer. Das neue KiTaG fordert demnach eine Professionalität im fachlichen und pädagogischen Bereich, die von ehrenamtlichen Ortsbürgermeistern, gerade von kleineren Ortsgemeinden, nicht mehr geleistet werden kann. Hierzu gehören auch Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen der Träger. Durch den Trägerwechsel kann somit das Ehrenamt entlastet werden und die Wahrnehmung der Trägerschaft der Kitas durch fachlich versiertes Verwaltungspersonal erfolgen. Dies soll nicht heißen, dass die bislang geforderten Aufgaben von den Trägervertretern nicht in vollem Umfang erfüllt werden konnten. Zudem ist ein Vertretungspool an Erzieher/innen eingerichtet worden. Die Verbandsgemeinde kann des Weiteren Dienstleistungen für Eltern (An- und Abmeldungen, Essensanmeldungen etc.) digitalisieren und vereinheitlichen, wodurch mehr Serviceleistungen angeboten werden können. Die Verbandsgemeinde kann als größerer Arbeitgeber mehr Flexibilität, bessere Aufstiegschancen und Personalförderung bzw. -entwicklung bieten. Durch die Bauträgerschaft aufseiten der Verbandsgemeinde können Aufgaben wie Sanierungen, Instandhaltungen, laufende Wartungen etc. sowie Materialbestellungen gebündelt werden, wodurch bessere Preiskonditionen erzielt werden können. Dies gilt aus rechtlichen Gründen allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Verbandsgemeinde Eigentümer der Grundstücke samt Kita- Gebäude ist. Mit dem angesprochenen Trägerwechsel ist in der Praxis verbunden, dass die Verbandsgemeinde die gesamten Aufgaben der Ortsgemeinde bzgl. der Kitas eigenverantwortlich übernehmen wird. Seite2von 4 VERBANDSGEMEINDE WÖRRSTADT Bereits vorhandenes Kita-Personal der Kirchengemeinde wird auf die Verbandsgemeinde übergehen und bei der Verbandsgemeinde beschäftigt. Der Besitzstand der Beschäftigten wird gewahrt. Den vor dem 01.01.2027 in einem Arbeitsverhältnis befindlichen Kita-Beschäftigten wird eine Ortsgarantie angeboten, d.h. alle Erzieher/innen werden, wenn gewünscht, in ihrer aktuellen Kita beschäftigt bleiben. Auf den Kindergartenalltag hat die Übertragung auf die Verbandsgemeinde deshalb keine Auswirkungen. Ansprechpartner für die Leitungen der Kindertagesstätten ist nach wie vor der Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung, insbesondere Frau Prisca Fellmann. Aktuell werden weitere Zuständigkeiten und Organisatorisches erarbeitet und im Zuge der Aufgabenwahrnehmung dauerhaft beobachtet und bei Bedarf angepasst. Sobald der Verbandsgemeinde alle erforderlichen Daten und Erkenntnisse vorliegen, werden die Ergebnisse den Ortsgemeinden präsentiert. Die Kita-Leitungen bekommen ihre permanenten Ansprechpartner sowie Vertretungen im Urlaub- oder Krankheitsfalle bei der Verbandsgemeinde mitgeteilt. Mit der Aufgabenübertragung gilt für die Kita St. Alban in Gabsheim die Kindertagesstätten-Satzung der Verbandsgemeinde Wörrstadt über die Zulassungs- und Kostenregelung zu den Kindertagesstätten in der jeweilig geltenden Fassung. Die pädagogischen Konzeptionen u. ä. der Kindertagesstätten werden weiterhin von den Kitas im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erarbeitet und gemeinsam mit dem Träger (Verbandsgemeinde) abgestimmt. Die Verbandsgemeinde Wörrstadt berichtet im Ortsgemeinderat Gabsheim mindestens einmal jährlich über die Entwicklungen in den Kitas, also u. a. Über die Personalentwicklung und die Belegungszahlen (8 4 Abs. 7 des beigefügten öffentlich- rechtlichen Vertrags). Des Weiteren wird die Verbandsgemeinde für die in eigener Trägerschaft stehenden Kitas einen „Arbeitskreis Kindertagesstätten" einrichten, der sich aus Vertretern der Verbandsgemeinde sowie der Ortsgemeinde zusammensetzt und mindestens zweimal jährlich tagt (8 4 Abs. 8 des beigefügten öffentlich- rechtlichen Vertrags). Kauf- und Investitionskosten sind in 8 5 Abs. 4 des beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrags geregelt. Die Abrechnung der Investitionskosten ist in 8 7 Abs. 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrags geregelt. Die Refinanzierung der durchgeführten Investitionen der Verbandsgemeinde erfolgt seitens der Ortsgemeinde in Höhe der jährlichen Abschreibung nach Fertigstellung der Maßnahme gem. 8 7 Abs. 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrags (geldmäßige Zahlung der Ortsgemeinde auf Rücklagen der Verbandsgemeinde). Die Verbandsgemeinde verpflichtet sich, bei Investitionen, die je Maßnahme 500.000 Euro übersteigen, das Benehmen mit der Ortsgemeinde herzustellen (8 7 Abs. 3 des beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrags). Dazu stellt die Verbandsgemeinde der Ortsgemeinde die entsprechende Planung vor. Sie stimmt Planung sowie Durchführung der Investition mit der Ortsgemeinde ab. Seite3von 4 VERBANDSGEMEINDE WÖRRSTADT Mit der Übertragung der Bauträgerschaft an den kommunalen Kindertagesstätten geht das Eigentum der Grundstücke mit Gebäude und Inventar zum Kaufpreis von 400.000 Euro auf die Verbandgemeinde über. Dies ist durch einen gesonderten notariellen Vertrag zu regeln. Das Objekt geht nach Übertragung auf die Verbandsgemeinde in die Bilanz der VG Wörrstadt über. Für Erweiterungen bzw. Neubauten von Kindertagesstätten stellt die Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde eigene geeignete Grundstücke (falls vorhanden) im Wege eines Erbbaurechts unentgeltlich zur Verfügung, andernfalls kauft die Verbandsgemeinde geeignete Grundstücke in der Ortsgemeinde. Ab dem 01.01.2027 werden alle betroffenen Haushaltsansätze für die Kita St. Alban in Gabsheim im Haushaltsplan der VG Wörrstadt berücksichtigt. Ab dem 01.01.2027 werden bei der Ortsgemeinde entsprechende pauschale Erstattungsbeträge eingestellt, die aufgrund der 0. g. vertraglichen Regelungen bezahlt werden müssen, auch wenn für die Ortsgemeinde noch keine genehmigte Haushaltsführung vorhanden ist. Die Erstattungsansätze bilden im Verbandsgemeindehaushalt Einnahmepositionen, beim Ortsgemeindehaushalt entsprechende Ausgabepositionen. Im Auftrag: Gesehen: Prisca Fellmann Markus Conrad Sachbearbeiterin Bürgermeister Ein unterschriebenes Exemplar liegt der Verwaltung vor. Seite4von4

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