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Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung der Betriebs- und Bauträgerschaft der Kindertagesstätte St. Alban in Gabsheim auf die Verbandsgemeinde Wörrstadt
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Saulheim |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
VERBANDSGEMEINDE
WORRSTADT
Beschlussvorlage
Aktenzeichen: SO-365 210 0/03-14 fe
Fachbereich: Jugend, Schutz und Ordnung Vorlagen-Nr: 2026/0441
Sachbearbeiterj/in: Prisca Fellmann Telefon:
eingereicht von: Prisca Fellmann eingereicht am: 29.09.2026
Anlagen: 1 Seiten gesamt:
Sitzungs- öff. |nöff. | Top Abstimmungsergebnis
datum ja nein enth. *ausg. Empf.B | endg.B.
Beratungsfolge
Ausschuss für
Zentrales und 20.10.2026 X x
Finanzen (VG)
Verbandsgemeinderat [05.11.2026 | X x
*Verfahrensvermerk: Ausschluss von der Beratung und der Abstimmung aufgrund des 8 22 der GemO
Tagesordnungspunkt
Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung der Betriebs- und Bauträgerschaft
der Kindertagesstätte St. Alban in Gabsheim auf die Verbandsgemeinde Wörrstadt
Beschlussvorschlag
1. Der Verbandsgemeinderat Wörrstadt beschließt, die Betriebs- und
Bauträgerschaft an der Kita St. Alban nach Maßgabe des in der Anlage
beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertragsentwurfes mit Wirkung zum
01.01.2027 zu Übernehmen.
2. Den Abschluss des in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrags
bezüglich des Trägerwechsels wird zugestimmt. Dies betrifft insbesondere die
Übernahme der anfallenden Sach- und Personalkosten sowie die
Grunderwerbs- und Investitionskosten.
Erläuterungen / Begründung / Rechtsgrundlage
Mit Schreiben vom 17.03.2026 hat die katholische Kirchengemeinde St. Lioba
Rheinhessen-Mitte gegenüber der Kreisverwaltung angezeigt, dass sie mit Wirkung
zum 01.01.2027 die Trägerschaft an der katholischen Kita St. Alban in Gabsheim
aufgibt. Damit wird ab dem 01.01.2027 die Betriebs- und Bauträgerschaft an der
vorgenannten Kita gemäß 8 5 Abs. 4 des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung
und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG)
zur Pflichtaufgabe der Ortsgemeinde Gabsheim, da sich kein Träger der freien
Jugendhilfe gefunden hat.
Da sich die Ortsgemeinde Gabsheim aus haushalterischen Gründen nicht in der Lage
sieht, die Betriebs- und Bauträgerschaft an der vorgenannten Kita zu Übernehmen,
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VERBANDSGEMEINDE
WÖRRSTADT
beabsichtigt die Ortsgemeinde Gabsheim, die Trägerschaft gemäß 8 67 Abs. 5 GemO
ausschließlich an die Verbandsgemeinde Wörrstadt zu übertragen.
Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, haben bis zum Schuleintritt einen
Rechtsanspruch auf eine durchgehend siebenstündige Förderung in einer
Tageseinrichtung (8 14 Abs. 1 KiTaG).
Grundsätzlich ist das Jugendamt des Landkreises Alzey-Worms als örtlicher Träger
der öffentlichen Jugendhilfe nach 8 79 SGB VIll in der Gesamtverantwortung und
verpflichtet, die Erfüllung seiner Aufgaben im Bereich der Kindertagesbetreuung als
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung nach Maßgabe des KiTaG zu gewährleisten (8 1
Abs. 4 KiTaG i.V.m. 8 69 Abs. 1 SGB VIII i.V.m. 8 1 Abs. 1 AGKJHG), d.h. der 0.9.
Rechtsanspruch ist auch nach dem Trägerwechsel weiterhin an die Kreisverwaltung
zu richten.
Die Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde ist Pflichtaufgabe der
Selbstverwaltung, welche auch erfüllt werden kann, wenn die Trägerschaft von der
Verbandsgemeinde übernommen wird (8 5 Abs. 4 KiTaG).
Mit dem Inkrafttreten des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und
Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG)
wurden die fachlichen Anforderungen im Sinne des 8 24 Abs. 4 KiTaG und die
Aufgabengebiete für Träger von Kindertagesstätten deutlich komplexer. Das neue
KiTaG fordert demnach eine Professionalität im fachlichen und pädagogischen
Bereich, die von ehrenamtlichen Ortsbürgermeistern, gerade von kleineren
Ortsgemeinden, nicht mehr geleistet werden kann. Hierzu gehören auch
Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen der Träger. Durch den Trägerwechsel
kann somit das Ehrenamt entlastet werden und die Wahrnehmung der Trägerschaft
der Kitas durch fachlich versiertes Verwaltungspersonal erfolgen. Dies soll nicht
heißen, dass die bislang geforderten Aufgaben von den Trägervertretern nicht in
vollem Umfang erfüllt werden konnten.
Zudem ist ein Vertretungspool an Erzieher/innen eingerichtet worden. Die
Verbandsgemeinde kann des Weiteren Dienstleistungen für Eltern (An- und
Abmeldungen, Essensanmeldungen etc.) digitalisieren und vereinheitlichen, wodurch
mehr Serviceleistungen angeboten werden können. Die Verbandsgemeinde kann als
größerer Arbeitgeber mehr Flexibilität, bessere Aufstiegschancen und
Personalförderung bzw. -entwicklung bieten.
Durch die Bauträgerschaft aufseiten der Verbandsgemeinde können Aufgaben wie
Sanierungen, Instandhaltungen, laufende Wartungen etc. sowie
Materialbestellungen gebündelt werden, wodurch bessere Preiskonditionen erzielt
werden können. Dies gilt aus rechtlichen Gründen allerdings nur unter der
Voraussetzung, dass die Verbandsgemeinde Eigentümer der Grundstücke samt Kita-
Gebäude ist.
Mit dem angesprochenen Trägerwechsel ist in der Praxis verbunden, dass die
Verbandsgemeinde die gesamten Aufgaben der Ortsgemeinde bzgl. der Kitas
eigenverantwortlich übernehmen wird.
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VERBANDSGEMEINDE
WÖRRSTADT
Bereits vorhandenes Kita-Personal der Kirchengemeinde wird auf die
Verbandsgemeinde übergehen und bei der Verbandsgemeinde beschäftigt. Der
Besitzstand der Beschäftigten wird gewahrt.
Den vor dem 01.01.2027 in einem Arbeitsverhältnis befindlichen Kita-Beschäftigten
wird eine Ortsgarantie angeboten, d.h. alle Erzieher/innen werden, wenn gewünscht,
in ihrer aktuellen Kita beschäftigt bleiben. Auf den Kindergartenalltag hat die
Übertragung auf die Verbandsgemeinde deshalb keine Auswirkungen.
Ansprechpartner für die Leitungen der Kindertagesstätten ist nach wie vor der
Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung, insbesondere Frau Prisca Fellmann.
Aktuell werden weitere Zuständigkeiten und Organisatorisches erarbeitet und im
Zuge der Aufgabenwahrnehmung dauerhaft beobachtet und bei Bedarf angepasst.
Sobald der Verbandsgemeinde alle erforderlichen Daten und Erkenntnisse vorliegen,
werden die Ergebnisse den Ortsgemeinden präsentiert. Die Kita-Leitungen
bekommen ihre permanenten Ansprechpartner sowie Vertretungen im Urlaub- oder
Krankheitsfalle bei der Verbandsgemeinde mitgeteilt. Mit der Aufgabenübertragung
gilt für die Kita St. Alban in Gabsheim die Kindertagesstätten-Satzung der
Verbandsgemeinde Wörrstadt über die Zulassungs- und Kostenregelung zu den
Kindertagesstätten in der jeweilig geltenden Fassung.
Die pädagogischen Konzeptionen u. ä. der Kindertagesstätten werden weiterhin von
den Kitas im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erarbeitet und gemeinsam mit
dem Träger (Verbandsgemeinde) abgestimmt.
Die Verbandsgemeinde Wörrstadt berichtet im Ortsgemeinderat Gabsheim
mindestens einmal jährlich über die Entwicklungen in den Kitas, also u. a. Über die
Personalentwicklung und die Belegungszahlen (8 4 Abs. 7 des beigefügten öffentlich-
rechtlichen Vertrags). Des Weiteren wird die Verbandsgemeinde für die in eigener
Trägerschaft stehenden Kitas einen „Arbeitskreis Kindertagesstätten" einrichten, der
sich aus Vertretern der Verbandsgemeinde sowie der Ortsgemeinde zusammensetzt
und mindestens zweimal jährlich tagt (8 4 Abs. 8 des beigefügten öffentlich-
rechtlichen Vertrags).
Kauf- und Investitionskosten sind in 8 5 Abs. 4 des beigefügten öffentlich-rechtlichen
Vertrags geregelt. Die Abrechnung der Investitionskosten ist in 8 7 Abs. 3 des
öffentlich-rechtlichen Vertrags geregelt. Die Refinanzierung der durchgeführten
Investitionen der Verbandsgemeinde erfolgt seitens der Ortsgemeinde in Höhe der
jährlichen Abschreibung nach Fertigstellung der Maßnahme gem. 8 7 Abs. 3 des
öffentlich-rechtlichen Vertrags (geldmäßige Zahlung der Ortsgemeinde auf
Rücklagen der Verbandsgemeinde).
Die Verbandsgemeinde verpflichtet sich, bei Investitionen, die je Maßnahme 500.000
Euro übersteigen, das Benehmen mit der Ortsgemeinde herzustellen (8 7 Abs. 3 des
beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrags). Dazu stellt die Verbandsgemeinde der
Ortsgemeinde die entsprechende Planung vor. Sie stimmt Planung sowie
Durchführung der Investition mit der Ortsgemeinde ab.
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VERBANDSGEMEINDE
WÖRRSTADT
Mit der Übertragung der Bauträgerschaft an den kommunalen Kindertagesstätten
geht das Eigentum der Grundstücke mit Gebäude und Inventar zum Kaufpreis von
400.000 Euro auf die Verbandgemeinde über. Dies ist durch einen gesonderten
notariellen Vertrag zu regeln. Das Objekt geht nach Übertragung auf die
Verbandsgemeinde in die Bilanz der VG Wörrstadt über.
Für Erweiterungen bzw. Neubauten von Kindertagesstätten stellt die Ortsgemeinde
der Verbandsgemeinde eigene geeignete Grundstücke (falls vorhanden) im Wege
eines Erbbaurechts unentgeltlich zur Verfügung, andernfalls kauft die
Verbandsgemeinde geeignete Grundstücke in der Ortsgemeinde.
Ab dem 01.01.2027 werden alle betroffenen Haushaltsansätze für die Kita St. Alban
in Gabsheim im Haushaltsplan der VG Wörrstadt berücksichtigt.
Ab dem 01.01.2027 werden bei der Ortsgemeinde entsprechende pauschale
Erstattungsbeträge eingestellt, die aufgrund der 0. g. vertraglichen Regelungen
bezahlt werden müssen, auch wenn für die Ortsgemeinde noch keine genehmigte
Haushaltsführung vorhanden ist. Die Erstattungsansätze bilden im
Verbandsgemeindehaushalt Einnahmepositionen, beim Ortsgemeindehaushalt
entsprechende Ausgabepositionen.
Im Auftrag: Gesehen:
Prisca Fellmann Markus Conrad
Sachbearbeiterin Bürgermeister
Ein unterschriebenes Exemplar liegt der Verwaltung vor.
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