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Bildung der Ausschüsse nach § 71 NKomVG a) Festlegung der zu bildenden Ausschüsse und der Anzahl der Ausschusssitze einschl. Nichtratsmitglieder b) Feststellung der Sitzverteilung c) Benennung der Ausschussmitglieder und deren Vertreter d) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden e) Feststellungsbeschluss über die Sitzverteilungen und Ausschussbesetzungen
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Samtgemeinde Uelsen |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde
Uelsen
Beschlussvorlage Abteilung: Zentrale Dienste
Verfasser(in): Heinemann, Tomke
öffentlich Datum: 23.10.2026
Aktenzeichen:
2026/558 Bezug-Nr.:
Beratungsfolge
Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus
Gemeinderat 09.11.2026 1. Sitzung des Rates der öffentlich
Gemeinde Uelsen
Betreff: Bildung der Ausschüsse nach § 71 NKomVG
a) Festlegung der zu bildenden Ausschüsse und der Anzahl der
Ausschusssitze einschl. Nichtratsmitglieder
b) Feststellung der Sitzverteilung
c) Benennung der Ausschussmitglieder und deren Vertreter
d) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der
Ausschussvorsitzenden
e) Feststellungsbeschluss über die Sitzverteilungen und
Ausschussbesetzungen
Sach- und Rechtslage:
Nach der Bildung des Verwaltungsausschusses und der Wahl des stellvertretenden
Bürgermeisters sind nunmehr die Fachausschüsse zu bilden. Bei der Bildung und Besetzung ist
§ 71 NKomVG zu beachten. Die Verteilung der vom Rat festgelegten Sitze auf die einzelnen
Fraktionen und Gruppen erfolgt nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers, sofern
abweichend kein anderes Verfahren bestimmt wurde.
Für die Verteilung der Sitze und die Festlegung, wer auf welche zugreifen kann, hat die
Verwaltung die Stärke der Ausschüsse in der bisherigen Form angenommen und geht dabei
davon aus, dass eine Gruppenbildung nicht erfolgt. Die Verwaltung unterstellt deshalb, dass es
bei der bisherigen Bildung der Ausschüsse mit dem Bau- und Planungsausschuss mit 7
Ratsmitgliedern, dem Kultur- und Tourismusausschuss mit 5 Ratsmitgliedern und 3 weiteren
beratenden Mitgliedern, dem Wirtschafts- und Finanzausschuss mit 7 Ratsmitgliedern und 1
weiteres beratendes Mitglied, dem Jugend- und Sportausschuss mit 7 Ratsmitgliedern und 2
beratenden Mitgliedern, sowie dem Sozialausschuss mit 5 Ratsmitgliedern erweitert um 2
beratende Mitglieder bleibt.
Der Gemeinderat hat nun zunächst in der konstituierenden Sitzung festzulegen, welche
Ausschüsse mit welcher Sitzzahl gebildet werden sollen. Danach erfolgt die Zuteilung bzw. der
Zugriff auf die Ausschussvorsitze und danach sind von den einzelnen Fraktionen die Mitglieder
zu benennen.
Beschlussvorschlag:
a) Festlegung der zu bildenen Ausschüsse und der Anzahl der Ausschusssitze einschl.
Nichtratsmitglieder
Der Rat der Gemeinde Uelsen beschließt, folgende Ausschüsse mit der nachfolgenden
Sitzzahl zu bilden:
1. Bau- und Planungsausschuss = 7 Ratsmitglieder
2. Kultur- und Tourismusausschuss = 5 Ratsmitglieder und je 1 beratende Vertreter des
Heimatvereins Uelsen, des VVV und der Werbegemeinschaft
3. Sport- und Jugendausschuss = 7 Ratsmitglieder und je 1 beratender Vertreter des SV
Olympia Uelsen und des Reit- und Fahrvereins
4. Sozialausschuss = 5 Ratsmitglieder und 2 von den Fraktionen zu benennende
beratende Mitglieder
5. Wirtschafts- und Finanzausschuss = 7 Ratsmitglieder und 1 beratender Vertreter der
Werbegemeinschaft
b) Festlegung der Sitzverteilung
Die Verteilung der vom Rat festgelegten Sitze auf die folgenden Fraktionen erfolgt nach dem
gesetzlich normierten Verfahren Sainte-Laguë/Schepers und hat zur Folge, dass in den
Ausschüssen mit 7 Ratsmitgliedern jeweils 4 Sitze auf die CDU-Fraktion, 2 Sitze auf die SPD-
Fraktion und ein Sitz auf die Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion fallen. Beim Kultur- und
Tourismusausschuss und beim Sozialausschuss mit 5 Ratsmitgliedern entfallen 3 Sitze auf die
CDU- Fraktion, 1 Sitz auf die SPD- Fraktion. Der 4. Sitz fällt nach Losentscheid auf die SPD-
Fraktion oder die Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion.
Bedingungen: 7 Sitze; keine Gruppenbildung
Berechnung der Höchstzahlen nach Sainte Laguë/Schepers und der jeweilige Rang (rot)
Teiler Vorausmandat Vorausmandat > Hälfte
0,5 18,00 1 12,00 2 4,00 4 oder 5 Losentscheid Platz 4 oder 5
1,5 6,00 3 4,00 4 oder 5 1,33
2,5 3,60 6 2,40 0,80
3,5 2,57 1,71 0,57
4,5 2,00 1,33 0,44
Bedingungen: 5 Sitze; keine Gruppenbildung
Berechnung der Höchstzahlen nach Sainte Laguë/Schepers und der jeweilige Rang (rot)
Teiler Vorausmandat Vorausmandat > Hälfte
0,5 18,00 1 12,00 2 4,00 4 oder 0 Losentscheid Platz 4
1,5 6,00 3 4,00 4 oder 0 1,33
2,5 3,60 2,40 0,80
c) Benennung der Ausschussmitglieder und deren Vertreter
Die von den Fraktionen für die jeweiligen Ausschüsse vorgesehenen Ratsmitglieder und deren
Vertreter werden zur Kenntnis genommen und hinsichtlich der Ausschussbesetzung bestätigt.
Die Regelung der Stellvertretung der Ausschussmitglieder schreibt das Gesetz außer in dem
Fall, dass dem Ausschuss Zuständigkeiten des Hauptausschusses übertragen werden (§ 76 Abs.
3 Satz 2 i.V.m. § 75 Abs. 1 Satz 3 NKomVG) nicht vor (anders beim Hauptausschuss, § 75
Abs. 1 Satz 3 NKomVG); sie erfolgt zweckmäßiger weise durch die Geschäftsordnung. Es
empfiehlt sich eine Regelung, die es den Fraktionen und Gruppen überlässt, für die
Stellvertretung der von ihnen bestimmten Ausschussmitglieder Vorsorge zu treffen, so dass
also nicht bestimmte Stellvertreter benannt werden müssen, sondern jedes andere Fraktions-
/Gruppenmitglied zur Stellvertretung befugt ist. Ausschussmitglieder können nicht zugleich
Stellvertreter in ihrem Ausschuss sein. Um dieser Empfehlung nachzukommen, wurde ein
entsprechender Passus in die Geschäftsordnung eingearbeitet. Sofern die Regelung wie
vorgeschlagen greifen soll, entfällt hier die Benennung der einzelnen Stellvertretung und es
wird auf die Regelung innerhalb der Geschäftsordnung hierzu verwiesen.
Bau- und Planungsausschuss:
Fraktion/Gruppe Beigeordnete/r Stellvertreter/in
(optional)
CDU
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
(Beachte Losentscheid für Sitzreihenfolge.)
Kultur- und Tourismusausschuss:
Fraktion/Gruppe Beigeordnete/r Stellvertreter/in
(optional)
CDU
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
(Beachte Losentscheid für letzten Sitz.)
Wirtschafts- und Finanzausschuss:
Fraktion/Gruppe Beigeordnete/r Stellvertreter/in
(optional)
CDU
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
(Beachte Losentscheid für Sitzreihenfolge.)
Sport- und Jugendausschuss:
Fraktion/Gruppe Beigeordnete/r Stellvertreter/in
(optional)
CDU
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
(Beachte Losentscheid für Sitzreihenfolge.)
Sozialausschuss:
Fraktion/Gruppe Beigeordnete/r Stellvertreter/in
(optional)
CDU
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
(Beachte Losentscheid für letzten Sitz.)
d) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden
Die Ausschussvorsitze werden ebenfalls in der Reihenfolge der Höchstzahlen nach dem
Verfahren Sainte-Laguë/Schepers wie folgt abwechselnd zugeteilt. Bei gleichen Höchstzahlen
entscheidet das Los. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen,
in der ermittelten Reihenfolge und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der
Abgeordneten, die den Ausschüssen angehören.
Die CDU-Fraktion hat demnach das erste und dritte, die SPD-Fraktion das zweite Zugriffsrecht.
Das vierte und fünfte Zugriffsrecht wird per Losentscheid zwischen der SPD-Fraktion und der
Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion entschieden werden.
CDU-Fraktion =
SPD-Fraktion =
CDU-Fraktion =
SPD-Fraktion oder Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion =
SPD-Fraktion oder Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion =
B e d in g u
T e ile
0 ,5
1 ,5
2 ,5
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r
g : 5 F a c h a u s
1 8 ,0 0
6 ,0 0
3 ,6 0
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13
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1 2 ,0 0
4 ,0 0
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e) Feststellungsbeschluss über die Sitzverteilung und Ausschussbesetzung
Der Rat der Gemeinde Uelsen stellt die Sitzverteilung und Ausschussbesetzung entsprechend
der vorgenannten Punkte durch Beschluss fest.
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