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Bildung der Ausschüsse nach § 71 NKomVG a) Festlegung der zu bildenden Ausschüsse und der Anzahl der Ausschusssitze einschl. Nichtratsmitglieder b) Feststellung der Sitzverteilung c) Benennung der Ausschussmitglieder und deren Vertreter d) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden e) Feststellungsbeschluss über die Sitzverteilungen und Ausschussbesetzungen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSamtgemeinde Uelsen
Datum2026-11-09
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Dokument

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Gemeinde Uelsen Beschlussvorlage Abteilung: Zentrale Dienste Verfasser(in): Heinemann, Tomke öffentlich Datum: 23.10.2026 Aktenzeichen: 2026/558 Bezug-Nr.: Beratungsfolge Gremium Termin Sitzungsbezeichnung Vorlagenstatus Gemeinderat 09.11.2026 1. Sitzung des Rates der öffentlich Gemeinde Uelsen Betreff: Bildung der Ausschüsse nach § 71 NKomVG a) Festlegung der zu bildenden Ausschüsse und der Anzahl der Ausschusssitze einschl. Nichtratsmitglieder b) Feststellung der Sitzverteilung c) Benennung der Ausschussmitglieder und deren Vertreter d) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden e) Feststellungsbeschluss über die Sitzverteilungen und Ausschussbesetzungen Sach- und Rechtslage: Nach der Bildung des Verwaltungsausschusses und der Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters sind nunmehr die Fachausschüsse zu bilden. Bei der Bildung und Besetzung ist § 71 NKomVG zu beachten. Die Verteilung der vom Rat festgelegten Sitze auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen erfolgt nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers, sofern abweichend kein anderes Verfahren bestimmt wurde. Für die Verteilung der Sitze und die Festlegung, wer auf welche zugreifen kann, hat die Verwaltung die Stärke der Ausschüsse in der bisherigen Form angenommen und geht dabei davon aus, dass eine Gruppenbildung nicht erfolgt. Die Verwaltung unterstellt deshalb, dass es bei der bisherigen Bildung der Ausschüsse mit dem Bau- und Planungsausschuss mit 7 Ratsmitgliedern, dem Kultur- und Tourismusausschuss mit 5 Ratsmitgliedern und 3 weiteren beratenden Mitgliedern, dem Wirtschafts- und Finanzausschuss mit 7 Ratsmitgliedern und 1 weiteres beratendes Mitglied, dem Jugend- und Sportausschuss mit 7 Ratsmitgliedern und 2 beratenden Mitgliedern, sowie dem Sozialausschuss mit 5 Ratsmitgliedern erweitert um 2 beratende Mitglieder bleibt. Der Gemeinderat hat nun zunächst in der konstituierenden Sitzung festzulegen, welche Ausschüsse mit welcher Sitzzahl gebildet werden sollen. Danach erfolgt die Zuteilung bzw. der Zugriff auf die Ausschussvorsitze und danach sind von den einzelnen Fraktionen die Mitglieder zu benennen. Beschlussvorschlag: a) Festlegung der zu bildenen Ausschüsse und der Anzahl der Ausschusssitze einschl. Nichtratsmitglieder Der Rat der Gemeinde Uelsen beschließt, folgende Ausschüsse mit der nachfolgenden Sitzzahl zu bilden: 1. Bau- und Planungsausschuss = 7 Ratsmitglieder 2. Kultur- und Tourismusausschuss = 5 Ratsmitglieder und je 1 beratende Vertreter des Heimatvereins Uelsen, des VVV und der Werbegemeinschaft 3. Sport- und Jugendausschuss = 7 Ratsmitglieder und je 1 beratender Vertreter des SV Olympia Uelsen und des Reit- und Fahrvereins 4. Sozialausschuss = 5 Ratsmitglieder und 2 von den Fraktionen zu benennende beratende Mitglieder 5. Wirtschafts- und Finanzausschuss = 7 Ratsmitglieder und 1 beratender Vertreter der Werbegemeinschaft b) Festlegung der Sitzverteilung Die Verteilung der vom Rat festgelegten Sitze auf die folgenden Fraktionen erfolgt nach dem gesetzlich normierten Verfahren Sainte-Laguë/Schepers und hat zur Folge, dass in den Ausschüssen mit 7 Ratsmitgliedern jeweils 4 Sitze auf die CDU-Fraktion, 2 Sitze auf die SPD- Fraktion und ein Sitz auf die Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion fallen. Beim Kultur- und Tourismusausschuss und beim Sozialausschuss mit 5 Ratsmitgliedern entfallen 3 Sitze auf die CDU- Fraktion, 1 Sitz auf die SPD- Fraktion. Der 4. Sitz fällt nach Losentscheid auf die SPD- Fraktion oder die Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion. Bedingungen: 7 Sitze; keine Gruppenbildung Berechnung der Höchstzahlen nach Sainte Laguë/Schepers und der jeweilige Rang (rot) Teiler Vorausmandat Vorausmandat > Hälfte 0,5 18,00 1 12,00 2 4,00 4 oder 5 Losentscheid Platz 4 oder 5 1,5 6,00 3 4,00 4 oder 5 1,33 2,5 3,60 6 2,40 0,80 3,5 2,57 1,71 0,57 4,5 2,00 1,33 0,44 Bedingungen: 5 Sitze; keine Gruppenbildung Berechnung der Höchstzahlen nach Sainte Laguë/Schepers und der jeweilige Rang (rot) Teiler Vorausmandat Vorausmandat > Hälfte 0,5 18,00 1 12,00 2 4,00 4 oder 0 Losentscheid Platz 4 1,5 6,00 3 4,00 4 oder 0 1,33 2,5 3,60 2,40 0,80 c) Benennung der Ausschussmitglieder und deren Vertreter Die von den Fraktionen für die jeweiligen Ausschüsse vorgesehenen Ratsmitglieder und deren Vertreter werden zur Kenntnis genommen und hinsichtlich der Ausschussbesetzung bestätigt. Die Regelung der Stellvertretung der Ausschussmitglieder schreibt das Gesetz außer in dem Fall, dass dem Ausschuss Zuständigkeiten des Hauptausschusses übertragen werden (§ 76 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 75 Abs. 1 Satz 3 NKomVG) nicht vor (anders beim Hauptausschuss, § 75 Abs. 1 Satz 3 NKomVG); sie erfolgt zweckmäßiger weise durch die Geschäftsordnung. Es empfiehlt sich eine Regelung, die es den Fraktionen und Gruppen überlässt, für die Stellvertretung der von ihnen bestimmten Ausschussmitglieder Vorsorge zu treffen, so dass also nicht bestimmte Stellvertreter benannt werden müssen, sondern jedes andere Fraktions- /Gruppenmitglied zur Stellvertretung befugt ist. Ausschussmitglieder können nicht zugleich Stellvertreter in ihrem Ausschuss sein. Um dieser Empfehlung nachzukommen, wurde ein entsprechender Passus in die Geschäftsordnung eingearbeitet. Sofern die Regelung wie vorgeschlagen greifen soll, entfällt hier die Benennung der einzelnen Stellvertretung und es wird auf die Regelung innerhalb der Geschäftsordnung hierzu verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: Fraktion/Gruppe Beigeordnete/r Stellvertreter/in (optional) CDU SPD Bündnis 90/Die Grünen (Beachte Losentscheid für Sitzreihenfolge.) Kultur- und Tourismusausschuss: Fraktion/Gruppe Beigeordnete/r Stellvertreter/in (optional) CDU SPD Bündnis 90/Die Grünen (Beachte Losentscheid für letzten Sitz.) Wirtschafts- und Finanzausschuss: Fraktion/Gruppe Beigeordnete/r Stellvertreter/in (optional) CDU SPD Bündnis 90/Die Grünen (Beachte Losentscheid für Sitzreihenfolge.) Sport- und Jugendausschuss: Fraktion/Gruppe Beigeordnete/r Stellvertreter/in (optional) CDU SPD Bündnis 90/Die Grünen (Beachte Losentscheid für Sitzreihenfolge.) Sozialausschuss: Fraktion/Gruppe Beigeordnete/r Stellvertreter/in (optional) CDU SPD Bündnis 90/Die Grünen (Beachte Losentscheid für letzten Sitz.) d) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden Die Ausschussvorsitze werden ebenfalls in der Reihenfolge der Höchstzahlen nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers wie folgt abwechselnd zugeteilt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der ermittelten Reihenfolge und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der Abgeordneten, die den Ausschüssen angehören. Die CDU-Fraktion hat demnach das erste und dritte, die SPD-Fraktion das zweite Zugriffsrecht. Das vierte und fünfte Zugriffsrecht wird per Losentscheid zwischen der SPD-Fraktion und der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion entschieden werden. CDU-Fraktion = SPD-Fraktion = CDU-Fraktion = SPD-Fraktion oder Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion = SPD-Fraktion oder Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion = B e d in g u T e ile 0 ,5 1 ,5 2 ,5 n r g : 5 F a c h a u s 1 8 ,0 0 6 ,0 0 3 ,6 0 s c h ü s s eB e re c 13 h n u n g d e r H ö c 1 2 ,0 0 4 ,0 0 2 ,4 0 h s tz a h le n 4 o n 2d e a c h r 5 S a in te L a 4 ,0 1 ,3 0 ,8 g 030 u ë / S c h e 4 p o e d rs u n e r 5 d d e r je w e ilig e R a n L o s e g (ro n ts c t) h e id P la tz 4 / 5 e) Feststellungsbeschluss über die Sitzverteilung und Ausschussbesetzung Der Rat der Gemeinde Uelsen stellt die Sitzverteilung und Ausschussbesetzung entsprechend der vorgenannten Punkte durch Beschluss fest.

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