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Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Samtgemeinde Rosche |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Rosche, den 27.10.2026
Gemeinde Rosche
Sitzungsvorlage
NR. 2026/216
Sitzung am Sitzungs-Nr.
Rat der Gemeinde Rosche 10.11.2026 1. Sitzung des Rates der
Gemeinde Rosche
Beratungsgegenstand: Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters
Sachdarstellung:
Gemäß § 105 Absatz 1 NKomVG wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte für
die Dauer der Wahlperiode die Bürgermeisterin/ den Bürgermeister. Vorschlagsberechtigt für
die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, auf die mindestens ein Sitz im Verwaltungsaus-
schuss entfällt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Rat beschlossen hat, dass kein Verwaltungsaus-
schuss gebildet wird. In diesem Fall ist jedes Ratsmitglied und jede Fraktion oder Gruppe vor-
schlagsberechtigt.
Die Wahl wird von dem dienstältesten Ratsmitglied (siehe TOP 1) durchgeführt.
Gemäß § 67 NKomVG wird schriftlich gewählt; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch
Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mit-
glieds der Vertretung ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der
Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht er-
reicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die
die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so
entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.
Beschluss des Rates der Gemeinde Rosche:
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
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