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Besetzung unbesoldeter Stellen
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Samtgemeinde Neuenhaus |
| Datum | 2026-11-19 |
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde
Georgsdorf Beschlussvorlage
öffentlich
Amt Aktenzeichen Datum Drucksache-Nr. Bezugs-Nr.
Georgsdorf 11111.02 21.10.2026 2026/0363
Beratungsfolge Sitzungstermin
Gemeinderat Georgsdorf 19.11.2026
TOP-Bezeichnung:
Besetzung unbesoldeter Stellen
Beschlussvorschlag:
1. Aufsichtsrat der Versorgungsbetriebe Niedergrafschaft in Neuenhaus GmbH
− Besetzungsverfahren
− Beschluss des Rates zur Besetzung
2. Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe Neuenhaus GmbH in Neuenhaus
− Besetzungsverfahren
− Beschluss des Rates zur Besetzung
3. Gesellschafterversammlung der Stromnetzgesellschaft Neuenhaus mbH & Co. KG und
Stromnetzgesellschaft Neuenhaus VerwaltungsGmbH
− Besetzungsverfahren
− Beschluss des Rates zur Besetzung
4. Gesellschafterversammlung der Windpark Verwaltungs-GmbH
− Besetzungsverfahren
− Beschluss des Rates zur Besetzung
5. Gesellschafterversammlung Windpark Georgsdorf-Neuenhaus Verwaltungs-GmbH
− Besetzungsverfahren
− Beschluss des Rates zur Besetzung
6. Gesellschafterversammlung Windpark Georgsdorf-Neuenhaus GmbH & Co. KG
− Besetzungsverfahren
− Beschluss des Rates zur Besetzung
7. Kuratorium Moorspatzen
− Besetzungsverfahren
− Beschluss des Rates zur Besetzung
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Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 9 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages der VBN Versorgungsbetriebe Niedergrafschaft in
Neuenhaus GmbH entsendet die Wirtschaftsbetriebe Neuenhaus GmbH ein aus der Mitte des Rates
der Gemeinde benanntes Mitglied in den VBN Aufsichtsrat. Für das Mitglied wird auch ein
Stellvertreter/Stellvertreterin genannt.
Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsbetriebe Neuenhaus GmbH besteht
die Gesellschafterversammlung aus je einer/m von der Gemeinde Georgsdorf, der Gemeinde Lage,
der Gemeinde Osterwald und der Gemeinde Esche und aus fünf von der Stadt Neuenhaus
entsandten Vertreterinnen/Vertretern und dem jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten der Stadt
Neuenhaus. Hierfür ist eine Wahl nach § 67 NKomVG durchzuführen.
Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsbetriebe Neuenhaus GmbH besteht
die Gesellschafterversammlung aus je einer/m von der Gemeinde Georgsdorf, der Gemeinde Lage
und der Gemeinde Esche und aus fünf von der Stadt Neuenhaus entsandten
Vertreterinnen/Vertretern und dem jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Neuenhaus.
Die Gemeinde Georgsdorf als Gesellschafter der Windpark Verwaltungs- GmbH entsendet einen
Vertreter in die Gesellschafterversammlung. Hierfür ist eine Wahl nach § 67 NKomVG
durchzuführen.
Die Gemeinde Georgsdorf entsendet als Gesellschafter der Windpark Georgsdorf-Neuenhaus
Verwaltungs-GmbH gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages bis zu 5 Mitglieder in die
Gesellschafterversammlung.
Auch in die Gesellschafterversammlung der Windpark Georgsdorf-Neuenhaus GmbH & Co. KG
entsendet die Gemeinde Georgsdorf als Gesellschafter bis zu fünf Mitglieder (§ 7 des
Gesellschaftervertrages).
Für die Kindertagesstätte Moorspatzen in Trägerschaft der K.I.T.A. ev.-ref. Kindertagesstätten
gGmbH gibt es ein Kuratorium, das der Beratung und Unterstützung des Trägers in allen mit dem
Betrieb der KiTa zusammenhängenden Fragen dient. Es setzt sich aus sechs stimmberechtigten
Mitgliedern zusammen, von denen jeweils drei die Gemeinde (Bürgermeister/in oder ein/e von
ihm/ihr Beauftragte/r und zwei weitere Vertreter/innen des Rates der Gemeinde) und der Träger
benennt (§ 1 Abs. 5 des Vertrages über die Betriebskostenfinanzierung).
§ 138 Abs 1 NKomVG
Vertretung der Kommunen in Unternehmen und Einrichtungen
(1) 1Die Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in der Gesellschafterversammlung oder einem
der Gesellschafterversammlung entsprechenden Organ von Eigengesellschaften oder von
Unternehmen oder Einrichtungen, an denen die Kommune beteiligt ist, werden von der Vertretung
gewählt. 2Sie haben die Interessen der Kommune zu verfolgen und sind an die Beschlüsse der
Vertretung und des Hauptausschusses gebunden. 3Der Auftrag an sie kann jederzeit widerrufen
werden.
Merle Janssen
Bürgermeister Sachbearbeiter(in)
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1. Aufsichtsrat der Versorgungsbetriebe Niedergrafschaft in Neuenhaus
GmbH
Anzahl der zu besetzenden Sitze: 1
Besetzungsverfahren:
Gemäß § 9 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages der VBN Versorgungsbetriebe
Niedergrafschaft in Neuenhaus GmbH entsendet die Wirtschaftsbetriebe Neuenhaus
GmbH ein aus der Mitte des Rates der Gemeinde benanntes Mitglied in den VBN
Aufsichtsrat.
Hierfür ist auch ein stellvertretendes Mitglied zu benennen.
Mitglied stellvertretendes Mitglied
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2. Gesellschafterversammlung Wirtschaftsbetriebe Neuenhaus GmbH
Anzahl der zu besetzenden Sitze: 1
Besetzungsverfahren:
Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsbetriebe Neuenhaus
GmbH besteht die Gesellschafterversammlung aus je einer/m von der Gemeinde
Georgsdorf, der Gemeinde Lage, der Gemeinde Osterwald und der Gemeinde Esche
und aus fünf von der Stadt Neuenhaus entsandten Vertreterinnen/Vertretern und dem
jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Neuenhaus. Hierfür ist eine Wahl
nach § 67 NKomVG durchzuführen.
Mitglied
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3. Gesellschafterversammlung Stromnetzgesellschaft Neuenhasu mbH & Co.
KG und Stromnetzgesellschaft Neuenhaus Verwaltungs-GmbH
Anzahl der zu besetzenden Sitze: 1
Besetzungsverfahren:
Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsbetriebe Neuenhaus
GmbH besteht die Gesellschafterversammlung aus je einer/m von der Gemeinde
Georgsdorf, der Gemeinde Lage und der Gemeinde Esche und aus fünf von der Stadt
Neuenhaus entsandten Vertreterinnen/Vertretern und dem jeweiligen
Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Neuenhaus.
Hierfür ist eine Wahl nach § 67 NKomVG durchzuführen.
Mitglied
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4. Gesellschafterversammlung Windpark Verwaltungs GmbH Neuenhaus
Anzahl der zu besetzenden Sitze: 1
Besetzungsverfahren:
Die Gemeinde Georgsdorf als Gesellschafter der Windpark Verwaltungs- GmbH
entsendet einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung. Hierfür ist eine Wahl
nach § 67 NKomVG durchzuführen.
Mitglied
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5. Gesellschafterversammlung Georgsdorf-Neuenhaus Verwaltungs-GmbH
Anzahl der zu besetzenden Sitze: bis zu fünf
Besetzungsverfahren:
Die Gemeinde Georgsdorf entsendet als Gesellschafter der Windpark Georgsdorf-
Neuenhaus Verwaltungs-GmbH gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages bis zu fünf
Mitglieder in die Gesellschafterversammlung.
Mitglieder
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6. Gesellschafterversammlung Windpark Georgsdorf-Neuenhaus GmbH &
Co. KG
Anzahl der zu besetzenden Sitze: bis zu fünf
Besetzungsverfahren:
Die Gemeinde Georgsdorf entsendet als Gesellschafter der Windpark Georgsdorf-
Neuenhaus GmbH & Co. KG gem. § 7 des Gesellschaftsvertrags bis zu fünf
Mitglieder in die Gesellschafterversammlung.
Mitglieder
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7. Kuratorium Moorspatzen
Anzahl der zu besetzenden Sitze: 3
Besetzungsverfahren:
Für die Kindertagesstätte Moorspatzen gibt es ein Kuratorium, das der Beratung und
Unterstützung des Trägers in allen mit dem Betrieb der KiTa zusammenhängenden
Fragen dient. Es setzt sich aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, von
denen jeweils drei die Gemeinde (Bürgermeister/in oder ein/e von ihm/ihr
Beauftragte/r und zwei weitere Vertreter/innen des Rates der Gemeinde) und der
Träger benennt.
Mitglieder
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