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Besetzung unbesoldeter Stellen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSamtgemeinde Neuenhaus
Datum2026-11-19
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Gemeinde Georgsdorf Beschlussvorlage öffentlich Amt Aktenzeichen Datum Drucksache-Nr. Bezugs-Nr. Georgsdorf 11111.02 21.10.2026 2026/0363 Beratungsfolge Sitzungstermin Gemeinderat Georgsdorf 19.11.2026 TOP-Bezeichnung: Besetzung unbesoldeter Stellen Beschlussvorschlag: 1. Aufsichtsrat der Versorgungsbetriebe Niedergrafschaft in Neuenhaus GmbH − Besetzungsverfahren − Beschluss des Rates zur Besetzung 2. Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe Neuenhaus GmbH in Neuenhaus − Besetzungsverfahren − Beschluss des Rates zur Besetzung 3. Gesellschafterversammlung der Stromnetzgesellschaft Neuenhaus mbH & Co. KG und Stromnetzgesellschaft Neuenhaus VerwaltungsGmbH − Besetzungsverfahren − Beschluss des Rates zur Besetzung 4. Gesellschafterversammlung der Windpark Verwaltungs-GmbH − Besetzungsverfahren − Beschluss des Rates zur Besetzung 5. Gesellschafterversammlung Windpark Georgsdorf-Neuenhaus Verwaltungs-GmbH − Besetzungsverfahren − Beschluss des Rates zur Besetzung 6. Gesellschafterversammlung Windpark Georgsdorf-Neuenhaus GmbH & Co. KG − Besetzungsverfahren − Beschluss des Rates zur Besetzung 7. Kuratorium Moorspatzen − Besetzungsverfahren − Beschluss des Rates zur Besetzung - 2 - Problembeschreibung/Begründung: Gemäß § 9 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages der VBN Versorgungsbetriebe Niedergrafschaft in Neuenhaus GmbH entsendet die Wirtschaftsbetriebe Neuenhaus GmbH ein aus der Mitte des Rates der Gemeinde benanntes Mitglied in den VBN Aufsichtsrat. Für das Mitglied wird auch ein Stellvertreter/Stellvertreterin genannt. Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsbetriebe Neuenhaus GmbH besteht die Gesellschafterversammlung aus je einer/m von der Gemeinde Georgsdorf, der Gemeinde Lage, der Gemeinde Osterwald und der Gemeinde Esche und aus fünf von der Stadt Neuenhaus entsandten Vertreterinnen/Vertretern und dem jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Neuenhaus. Hierfür ist eine Wahl nach § 67 NKomVG durchzuführen. Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsbetriebe Neuenhaus GmbH besteht die Gesellschafterversammlung aus je einer/m von der Gemeinde Georgsdorf, der Gemeinde Lage und der Gemeinde Esche und aus fünf von der Stadt Neuenhaus entsandten Vertreterinnen/Vertretern und dem jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Neuenhaus. Die Gemeinde Georgsdorf als Gesellschafter der Windpark Verwaltungs- GmbH entsendet einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung. Hierfür ist eine Wahl nach § 67 NKomVG durchzuführen. Die Gemeinde Georgsdorf entsendet als Gesellschafter der Windpark Georgsdorf-Neuenhaus Verwaltungs-GmbH gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages bis zu 5 Mitglieder in die Gesellschafterversammlung. Auch in die Gesellschafterversammlung der Windpark Georgsdorf-Neuenhaus GmbH & Co. KG entsendet die Gemeinde Georgsdorf als Gesellschafter bis zu fünf Mitglieder (§ 7 des Gesellschaftervertrages). Für die Kindertagesstätte Moorspatzen in Trägerschaft der K.I.T.A. ev.-ref. Kindertagesstätten gGmbH gibt es ein Kuratorium, das der Beratung und Unterstützung des Trägers in allen mit dem Betrieb der KiTa zusammenhängenden Fragen dient. Es setzt sich aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, von denen jeweils drei die Gemeinde (Bürgermeister/in oder ein/e von ihm/ihr Beauftragte/r und zwei weitere Vertreter/innen des Rates der Gemeinde) und der Träger benennt (§ 1 Abs. 5 des Vertrages über die Betriebskostenfinanzierung). § 138 Abs 1 NKomVG Vertretung der Kommunen in Unternehmen und Einrichtungen (1) 1Die Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in der Gesellschafterversammlung oder einem der Gesellschafterversammlung entsprechenden Organ von Eigengesellschaften oder von Unternehmen oder Einrichtungen, an denen die Kommune beteiligt ist, werden von der Vertretung gewählt. 2Sie haben die Interessen der Kommune zu verfolgen und sind an die Beschlüsse der Vertretung und des Hauptausschusses gebunden. 3Der Auftrag an sie kann jederzeit widerrufen werden. Merle Janssen Bürgermeister Sachbearbeiter(in) - 3 - 1. Aufsichtsrat der Versorgungsbetriebe Niedergrafschaft in Neuenhaus GmbH Anzahl der zu besetzenden Sitze: 1 Besetzungsverfahren: Gemäß § 9 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages der VBN Versorgungsbetriebe Niedergrafschaft in Neuenhaus GmbH entsendet die Wirtschaftsbetriebe Neuenhaus GmbH ein aus der Mitte des Rates der Gemeinde benanntes Mitglied in den VBN Aufsichtsrat. Hierfür ist auch ein stellvertretendes Mitglied zu benennen. Mitglied stellvertretendes Mitglied - 4 - 2. Gesellschafterversammlung Wirtschaftsbetriebe Neuenhaus GmbH Anzahl der zu besetzenden Sitze: 1 Besetzungsverfahren: Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsbetriebe Neuenhaus GmbH besteht die Gesellschafterversammlung aus je einer/m von der Gemeinde Georgsdorf, der Gemeinde Lage, der Gemeinde Osterwald und der Gemeinde Esche und aus fünf von der Stadt Neuenhaus entsandten Vertreterinnen/Vertretern und dem jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Neuenhaus. Hierfür ist eine Wahl nach § 67 NKomVG durchzuführen. Mitglied - 5 - 3. Gesellschafterversammlung Stromnetzgesellschaft Neuenhasu mbH & Co. KG und Stromnetzgesellschaft Neuenhaus Verwaltungs-GmbH Anzahl der zu besetzenden Sitze: 1 Besetzungsverfahren: Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsbetriebe Neuenhaus GmbH besteht die Gesellschafterversammlung aus je einer/m von der Gemeinde Georgsdorf, der Gemeinde Lage und der Gemeinde Esche und aus fünf von der Stadt Neuenhaus entsandten Vertreterinnen/Vertretern und dem jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Neuenhaus. Hierfür ist eine Wahl nach § 67 NKomVG durchzuführen. Mitglied - 6 - 4. Gesellschafterversammlung Windpark Verwaltungs GmbH Neuenhaus Anzahl der zu besetzenden Sitze: 1 Besetzungsverfahren: Die Gemeinde Georgsdorf als Gesellschafter der Windpark Verwaltungs- GmbH entsendet einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung. Hierfür ist eine Wahl nach § 67 NKomVG durchzuführen. Mitglied - 7 - 5. Gesellschafterversammlung Georgsdorf-Neuenhaus Verwaltungs-GmbH Anzahl der zu besetzenden Sitze: bis zu fünf Besetzungsverfahren: Die Gemeinde Georgsdorf entsendet als Gesellschafter der Windpark Georgsdorf- Neuenhaus Verwaltungs-GmbH gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages bis zu fünf Mitglieder in die Gesellschafterversammlung. Mitglieder - 8 - 6. Gesellschafterversammlung Windpark Georgsdorf-Neuenhaus GmbH & Co. KG Anzahl der zu besetzenden Sitze: bis zu fünf Besetzungsverfahren: Die Gemeinde Georgsdorf entsendet als Gesellschafter der Windpark Georgsdorf- Neuenhaus GmbH & Co. KG gem. § 7 des Gesellschaftsvertrags bis zu fünf Mitglieder in die Gesellschafterversammlung. Mitglieder - 9 - 7. Kuratorium Moorspatzen Anzahl der zu besetzenden Sitze: 3 Besetzungsverfahren: Für die Kindertagesstätte Moorspatzen gibt es ein Kuratorium, das der Beratung und Unterstützung des Trägers in allen mit dem Betrieb der KiTa zusammenhängenden Fragen dient. Es setzt sich aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, von denen jeweils drei die Gemeinde (Bürgermeister/in oder ein/e von ihm/ihr Beauftragte/r und zwei weitere Vertreter/innen des Rates der Gemeinde) und der Träger benennt. Mitglieder

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