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Verzicht auf Bildung des Verwaltungsausschusses

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSamtgemeinde Neuenhaus
Datum2026-11-19
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Gemeinde Georgsdorf Beschlussvorlage öffentlich Amt Aktenzeichen Datum Drucksache-Nr. Bezugs-Nr. Georgsdorf 11111.02 21.10.2026 2026/0355 Beratungsfolge Sitzungstermin Gemeinderat Georgsdorf 19.11.2026 TOP-Bezeichnung: Verzicht auf Bildung des Verwaltungsausschusses Beschlussvorschlag: Für die Dauer der Wahlperiode vom 01.11.2026 bis zum 31.10.2031 wird kein Verwaltungsausschuss gebildet. Problembeschreibung/Begründung: Gemäß § 104 NKomVG kann der Rat in seiner ersten Sitzung beschließen, dass für die Dauer der Wahlperiode kein Verwaltungsausschuss gebildet wird. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder. In diesem Fall gehen die Zuständigkeiten des Verwaltungsausschusses auf den Rat über, die Zuständigkeit für die Vorbereitung der Beschlüsse des Rates geht auf die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister über. Merle Janssen Bürgermeister Sachbearbeiter(in)

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