Startseite › Samtgemeinde Neuenhaus › Dokument
Verzicht auf Bildung des Verwaltungsausschusses
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Samtgemeinde Neuenhaus |
| Datum | 2026-11-19 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde
Georgsdorf Beschlussvorlage
öffentlich
Amt Aktenzeichen Datum Drucksache-Nr. Bezugs-Nr.
Georgsdorf 11111.02 21.10.2026 2026/0355
Beratungsfolge Sitzungstermin
Gemeinderat Georgsdorf 19.11.2026
TOP-Bezeichnung:
Verzicht auf Bildung des Verwaltungsausschusses
Beschlussvorschlag:
Für die Dauer der Wahlperiode vom 01.11.2026 bis zum 31.10.2031 wird kein
Verwaltungsausschuss gebildet.
Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 104 NKomVG kann der Rat in seiner ersten Sitzung beschließen, dass für die Dauer der
Wahlperiode kein Verwaltungsausschuss gebildet wird. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von
zwei Dritteln der Ratsmitglieder. In diesem Fall gehen die Zuständigkeiten des
Verwaltungsausschusses auf den Rat über, die Zuständigkeit für die Vorbereitung der Beschlüsse
des Rates geht auf die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister über.
Merle Janssen
Bürgermeister Sachbearbeiter(in)
Text aus PDF extrahiert