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Wahl der/des stellvertretenden Bürgermeisterin/Bürgermeisters
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Samtgemeinde Kirchdorf |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Nummer: 26/6-0010
Fachbereich Aktenzeichen Verantwortlicher Datum Bezug-Nr.
Zentrale Dienste 10-25-04/1 Wiechmann, Maren 15.10.2026
Beratungsfolge Status
Rat Wehrbleck 12.11.2026 öffentlich beschließend
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Wahl der/des stellvertretenden Bürgermeisterin/Bürgermeisters
Kurzinfo zum Sachverhalt:
Der Rat wählt gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG i. V. m. § 81 Abs. 2 NKomVG in seiner ersten Sit-
zung bis zu fünf ehrenamtliche Stellvertreterinnen/Stellvertreter des/der Bürgermeisters/in
Die Wahlen sind entsprechend § 67 NKomVG durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Zu ehrenamtlichen Stellvertretern/innen werden gewählt:
____________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________
Beide sind gleichberechtigt.
(Fachbereichsleiterin) (Bürgermeister)
Sitzung vom: __________________________ Tagesordnungspunkt: ________________
Abstimmung:
Dafür: __________ Dagegen: __________ Enthaltungen: __________
(Protokollführerin / Protokollführer)
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Nummer: 26/6-0010
Sachverhalt:
Der Rat wählt gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG i. V. m. § 81 Abs. 2 NKomVG in seiner ersten Sit-
zung bis zu fünf ehrenamtliche Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Rege-
lung in der Hauptsatzung der Gemeinde ist zu beachten.
Eine Vereidigung ist nicht erforderlich.
Soll es unter den Stellvertretern/innen eine Reihenfolge geben, so ist diese vom Rat zu bestim-
men.
Sofern ein Verwaltungsausschuss besteht, sind die Vertreter aus den Beigeordneten zu wählen.
Die Wahlen sind entsprechend § 67 NKomVG durchzuführen.
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