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Wahl der/des stellvertretenden Bürgermeisterin/Bürgermeisters

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSamtgemeinde Kirchdorf
Datum2026-11-12
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Sitzungsvorlage Nummer: 26/6-0010 Fachbereich Aktenzeichen Verantwortlicher Datum Bezug-Nr. Zentrale Dienste 10-25-04/1 Wiechmann, Maren 15.10.2026 Beratungsfolge Status Rat Wehrbleck 12.11.2026 öffentlich beschließend TOP: Wahl der/des stellvertretenden Bürgermeisterin/Bürgermeisters Kurzinfo zum Sachverhalt: Der Rat wählt gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG i. V. m. § 81 Abs. 2 NKomVG in seiner ersten Sit- zung bis zu fünf ehrenamtliche Stellvertreterinnen/Stellvertreter des/der Bürgermeisters/in Die Wahlen sind entsprechend § 67 NKomVG durchzuführen. Beschlussvorschlag: Zu ehrenamtlichen Stellvertretern/innen werden gewählt: ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ Beide sind gleichberechtigt. (Fachbereichsleiterin) (Bürgermeister) Sitzung vom: __________________________ Tagesordnungspunkt: ________________ Abstimmung: Dafür: __________ Dagegen: __________ Enthaltungen: __________ (Protokollführerin / Protokollführer) - 2 - Nummer: 26/6-0010 Sachverhalt: Der Rat wählt gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG i. V. m. § 81 Abs. 2 NKomVG in seiner ersten Sit- zung bis zu fünf ehrenamtliche Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Rege- lung in der Hauptsatzung der Gemeinde ist zu beachten. Eine Vereidigung ist nicht erforderlich. Soll es unter den Stellvertretern/innen eine Reihenfolge geben, so ist diese vom Rat zu bestim- men. Sofern ein Verwaltungsausschuss besteht, sind die Vertreter aus den Beigeordneten zu wählen. Die Wahlen sind entsprechend § 67 NKomVG durchzuführen.

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