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Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Samtgemeinde Kirchdorf |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Nummer: 26/5-0010
Fachbereich Aktenzeichen Verantwortlicher Datum Bezug-Nr.
Zentrale Dienste 10-25-04/1 Wiechmann, Maren 15.10.2026
Beratungsfolge Status
Rat Varrel 10.11.2026 öffentlich beschließend
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Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters
Kurzinfo zum Sachverhalt:
Gemäß § 105 Abs. 1 NKomVG hat der Rat in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte die Bürger-
meisterin oder den Bürgermeister zu wählen. Gewählt werden kann nur, wer das 18. Lebensjahr
vollendet hat.
Die Wahl erfolgt nach § 67 NKomVG und wird gemäß § 103 NKomVG durch das Ratsmitglied,
das dem Rat die längste Zeit angehört (Dienstälteste/r) und hierzu bereit ist, geleitet; bei gleicher
Dauer der Zugehörigkeit ist das Lebensalter entscheidend.
Beschlussvorschlag:
Aus der Mitte des Rates wurde ___________________________________________________
zum/zur Bürgermeister/in gewählt.
(Fachbereichsleiterin) (Bürgermeister)
Sitzung vom: __________________________ Tagesordnungspunkt: ________________
Abstimmung:
Dafür: __________ Dagegen: __________ Enthaltungen: __________
(Protokollführerin / Protokollführer)
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Nummer: 26/5-0010
Sachverhalt:
Gemäß § 105 Abs. 1 NKomVG hat der Rat in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte die Bür-
germeisterin oder den Bürgermeister zu wählen. Gewählt werden kann nur, wer das 18. Le-
bensjahr vollendet hat.
Die Wahl erfolgt nach § 67 NKomVG und wird gemäß § 103 NKomVG durch das Ratsmitglied,
das dem Rat die längste Zeit angehört (Dienstälteste/r) und hierzu bereit ist, geleitet; bei glei-
cher Dauer der Zugehörigkeit ist das Lebensalter entscheidend.
Die dienstältesten Ratsmitglieder sind:
1. Marina Poppinga
2. Dirk Tober
3. Torben Henke
___________________________________________________
• Grundsätzlich wird schriftlich gewählt.
• Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt.
• Auf Verlangen eines Ratsmitglieds ist geheim zu wählen.
• Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder gestimmt hat.
Text aus PDF extrahiert