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Beschluss über den Verzicht auf den Verwaltungsausschuss

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSamtgemeinde Kirchdorf
Datum2026-11-09
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Sitzungsvorlage Nummer: 26/3-0004 Fachbereich Aktenzeichen Verantwortlicher Datum Bezug-Nr. Zentrale Dienste 10-25-32 Wiechmann, Maren 15.10.2026 Beratungsfolge Status Rat Freistatt 09.11.2026 öffentlich beschließend TOP: Beschluss über den Verzicht auf den Verwaltungsausschuss Kurzinfo zum Sachverhalt: Zu Beginn einer neuen Wahlperiode kann der Rat gem. § 104 NKomVG entscheiden, ob für die Gemeinde einen Verwaltungsausschuss gebildet werden soll oder nicht. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, für die Wahlperiode 01.11.2026 bis 31.10.2031 keinen Verwal- tungsausschuss zu bilden. (Fachbereichsleiterin) (Bürgermeister) Sitzung vom: __________________________ Tagesordnungspunkt: ________________ Abstimmung: Dafür: __________ Dagegen: __________ Enthaltungen: __________ (Protokollführerin / Protokollführer) - 2 - Nummer: 26/3-0004 Sachverhalt: Zu Beginn einer neuen Wahlperiode kann der Rat gem. § 104 NKomVG entscheiden, ob für die Gemeinde einen Verwaltungsausschuss gebildet werden soll oder nicht. In der vergangenen Wahlperiode gab es keinen Verwaltungsausschuss. Zu Beginn einer neuen Wahlperiode kann der Rat gem. § 104 NKomVG entscheiden, ob es bei dieser Regelung bleiben soll oder ob ein Verwaltungsausschuss gebildet werden soll. Die Entscheidung, nach § 104 NKomVG keinen Verwaltungsausschuss zu bilden, kann nur in der konstituierenden Sitzung getroffen werden und kann nicht nachgeholt werden. Er wirkt die ganze Wahlperiode und kann nicht aufgehoben werden. Der Beschluss muss mit einer Mehrheit von zwei Drittel der Ratsmitglieder getroffen werden.

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