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Beschluss über den Verzicht auf den Verwaltungsausschuss
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Samtgemeinde Kirchdorf |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Nummer: 26/3-0004
Fachbereich Aktenzeichen Verantwortlicher Datum Bezug-Nr.
Zentrale Dienste 10-25-32 Wiechmann, Maren 15.10.2026
Beratungsfolge Status
Rat Freistatt 09.11.2026 öffentlich beschließend
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Beschluss über den Verzicht auf den Verwaltungsausschuss
Kurzinfo zum Sachverhalt:
Zu Beginn einer neuen Wahlperiode kann der Rat gem. § 104 NKomVG entscheiden, ob für die
Gemeinde einen Verwaltungsausschuss gebildet werden soll oder nicht.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, für die Wahlperiode 01.11.2026 bis 31.10.2031 keinen Verwal-
tungsausschuss zu bilden.
(Fachbereichsleiterin) (Bürgermeister)
Sitzung vom: __________________________ Tagesordnungspunkt: ________________
Abstimmung:
Dafür: __________ Dagegen: __________ Enthaltungen: __________
(Protokollführerin / Protokollführer)
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Nummer: 26/3-0004
Sachverhalt:
Zu Beginn einer neuen Wahlperiode kann der Rat gem. § 104 NKomVG entscheiden, ob für die
Gemeinde einen Verwaltungsausschuss gebildet werden soll oder nicht.
In der vergangenen Wahlperiode gab es keinen Verwaltungsausschuss.
Zu Beginn einer neuen Wahlperiode kann der Rat gem. § 104 NKomVG entscheiden, ob es bei
dieser Regelung bleiben soll oder ob ein Verwaltungsausschuss gebildet werden soll.
Die Entscheidung, nach § 104 NKomVG keinen Verwaltungsausschuss zu bilden, kann nur in
der konstituierenden Sitzung getroffen werden und kann nicht nachgeholt werden. Er wirkt die
ganze Wahlperiode und kann nicht aufgehoben werden.
Der Beschluss muss mit einer Mehrheit von zwei Drittel der Ratsmitglieder getroffen werden.
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