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Bildung des Verwaltungsausschusses
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Samtgemeinde Kirchdorf |
| Datum | 2026-11-06 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Nummer: 26/1-0020
Fachbereich Aktenzeichen Verantwortlicher Datum Bezug-Nr.
Zentrale Dienste 10-25-32 Wiechmann, Maren 14.10.2026
Beratungsfolge Status
Rat Bahrenborstel 06.11.2026 öffentlich beschließend
TOP:
Bildung des Verwaltungsausschusses
Kurzinfo zum Sachverhalt:
Sofern der Rat eingangs beschlossen hat einen Verwaltungsausschuss zu bilden, ist die Bildung
unter diesem TOP vorzunehmen.
Die Bildung des Verwaltungsausschusses regelt § 74 NKomVG.
Beschlussvorschlag:
(Fachbereichsleiterin) (Bürgermeister)
Sitzung vom: __________________________ Tagesordnungspunkt: ________________
Abstimmung:
Dafür: __________ Dagegen: __________ Enthaltungen: __________
(Protokollführerin / Protokollführer)
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Nummer: 26/1-0020
Sachverhalt:
Sofern der Rat eingangs beschlossen hat einen Verwaltungsausschuss zu bilden, ist die Bil-
dung unter diesem TOP vorzunehmen.
Ein Verwaltungsausschuss bestünde gemäß § 74 NKomVG aus dem Bürgermeister und den
Beigeordneten.
Die Zahl der Beigeordneten beträgt in Gemeinden, die neben dem Bürgermeister nicht mehr als
12 Ratsmitglieder haben, 2.
Der Rat bestimmt die zwei Beigeordneten in seiner ersten Sitzung aus der Mitte der Ratsfrauen
und Ratsherren.
Text aus PDF extrahiert