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Bildung des Verwaltungsausschusses

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSamtgemeinde Kirchdorf
Datum2026-11-06
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Sitzungsvorlage Nummer: 26/1-0020 Fachbereich Aktenzeichen Verantwortlicher Datum Bezug-Nr. Zentrale Dienste 10-25-32 Wiechmann, Maren 14.10.2026 Beratungsfolge Status Rat Bahrenborstel 06.11.2026 öffentlich beschließend TOP: Bildung des Verwaltungsausschusses Kurzinfo zum Sachverhalt: Sofern der Rat eingangs beschlossen hat einen Verwaltungsausschuss zu bilden, ist die Bildung unter diesem TOP vorzunehmen. Die Bildung des Verwaltungsausschusses regelt § 74 NKomVG. Beschlussvorschlag: (Fachbereichsleiterin) (Bürgermeister) Sitzung vom: __________________________ Tagesordnungspunkt: ________________ Abstimmung: Dafür: __________ Dagegen: __________ Enthaltungen: __________ (Protokollführerin / Protokollführer) - 2 - Nummer: 26/1-0020 Sachverhalt: Sofern der Rat eingangs beschlossen hat einen Verwaltungsausschuss zu bilden, ist die Bil- dung unter diesem TOP vorzunehmen. Ein Verwaltungsausschuss bestünde gemäß § 74 NKomVG aus dem Bürgermeister und den Beigeordneten. Die Zahl der Beigeordneten beträgt in Gemeinden, die neben dem Bürgermeister nicht mehr als 12 Ratsmitglieder haben, 2. Der Rat bestimmt die zwei Beigeordneten in seiner ersten Sitzung aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren.

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