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Beschluss über die Hauptsatzung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Samtgemeinde Kirchdorf |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Nummer: 26/3-0017
Fachbereich Aktenzeichen Verantwortlicher Datum Bezug-Nr.
Zentrale Dienste 10-20-02/01 Wiechmann, Maren 15.10.2026
Beratungsfolge Status
Rat Kirchdorf 05.11.2026 öffentlich beschließend
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Beschluss über die Hauptsatzung
Kurzinfo zum Sachverhalt:
Gemäß § 12 NKomVG muss jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die vorliegende Fassung der Hauptsatzung.
(Fachbereichsleiterin) (Bürgermeister)
Sitzung vom: __________________________ Tagesordnungspunkt: ________________
Abstimmung:
Dafür: __________ Dagegen: __________ Enthaltungen: __________
(Protokollführerin / Protokollführer)
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Nummer: 26/3-0017
Sachverhalt:
Gemäß § 12 NKomVG muss jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen.
Diese ergänzt die Vorschriften des NKomVG um die Regelungen, die für die Gemeinde eine
grundsätzliche und dauerhafte Bedeutung haben.
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