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Beschluss über die Stellvertretung des/der Ratsvorsitzenden

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSamtgemeinde Kirchdorf
Datum2026-11-04
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Sitzungsvorlage Nummer: 26/7-0078 Fachbereich Aktenzeichen Verantwortlicher Datum Bezug-Nr. Zentrale Dienste 10-24-02 Wiechmann, Maren 15.10.2026 Beratungsfolge Status Samtgemeinderat 04.11.2026 öffentlich zur Kenntnis TOP: Beschluss über die Stellvertretung des/der Ratsvorsitzenden Kurzinfo zum Sachverhalt: Nach § 61 Abs. 1 Satz 4 NKomVG beschließt der Rat über die Stellvertretung der/des Ratsvorsit- zenden. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, dass es zwei Vertreter geben wird: 1. Vertreter ____________________________________ 2. Vertreter ____________________________________ (Fachbereichsleiterin) (Samtgemeindebürgermeister) Sitzung vom: __________________________ Tagesordnungspunkt: ________________ Abstimmung: Dafür: __________ Dagegen: __________ Enthaltungen: __________ (Protokollführerin / Protokollführer) - 2 - Nummer: 26/7-0078 Sachverhalt: Nach § 61 Abs. 1 Satz 4 NKomVG beschließt die Vertretung über die Stellvertretung der/des Ratsvorsitzenden. Die Regelung der Geschäftsordnung der Samtgemeinde Kirchdorf ist zu be- achten. Der Vertreter wird aus der Mitte der Abgeordneten bestimmt. Für den Beschluss sieht § 66 NKomVG eine einfache Mehrheit vor. Es kann aber auch ein Beschluss durch Wahl nach § 67 NKomVG erfolgen. Der Rat bestimmt auch die Zahl der Vertreter, soll es eine Reihenfolge geben, so ist auch diese zu bestimmen.

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