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Beschluss über die Stellvertretung des/der Ratsvorsitzenden
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Samtgemeinde Kirchdorf |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Nummer: 26/7-0078
Fachbereich Aktenzeichen Verantwortlicher Datum Bezug-Nr.
Zentrale Dienste 10-24-02 Wiechmann, Maren 15.10.2026
Beratungsfolge Status
Samtgemeinderat 04.11.2026 öffentlich zur Kenntnis
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Beschluss über die Stellvertretung des/der Ratsvorsitzenden
Kurzinfo zum Sachverhalt:
Nach § 61 Abs. 1 Satz 4 NKomVG beschließt der Rat über die Stellvertretung der/des Ratsvorsit-
zenden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dass es zwei Vertreter geben wird:
1. Vertreter ____________________________________
2. Vertreter ____________________________________
(Fachbereichsleiterin) (Samtgemeindebürgermeister)
Sitzung vom: __________________________ Tagesordnungspunkt: ________________
Abstimmung:
Dafür: __________ Dagegen: __________ Enthaltungen: __________
(Protokollführerin / Protokollführer)
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Nummer: 26/7-0078
Sachverhalt:
Nach § 61 Abs. 1 Satz 4 NKomVG beschließt die Vertretung über die Stellvertretung der/des
Ratsvorsitzenden. Die Regelung der Geschäftsordnung der Samtgemeinde Kirchdorf ist zu be-
achten.
Der Vertreter wird aus der Mitte der Abgeordneten bestimmt.
Für den Beschluss sieht § 66 NKomVG eine einfache Mehrheit vor.
Es kann aber auch ein Beschluss durch Wahl nach § 67 NKomVG erfolgen.
Der Rat bestimmt auch die Zahl der Vertreter, soll es eine Reihenfolge geben, so ist auch diese
zu bestimmen.
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