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Beschluss über die Hauptsatzung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSamtgemeinde Kirchdorf
Datum2026-11-04
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Sitzungsvorlage Nummer: 26/7-0080 Fachbereich Aktenzeichen Verantwortlicher Datum Bezug-Nr. Zentrale Dienste 10-20-02/00 Wiechmann, Maren 15.10.2026 Beratungsfolge Status Samtgemeinderat 04.11.2026 öffentlich zur Kenntnis TOP: Beschluss über die Hauptsatzung Kurzinfo zum Sachverhalt: Gemäß § 12 NKomVG muss jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die vorliegende Hauptsatzung. (Fachbereichsleiterin) (Bürgermeister) Sitzung vom: __________________________ Tagesordnungspunkt: ________________ Abstimmung: Dafür: __________ Dagegen: __________ Enthaltungen: __________ (Protokollführerin / Protokollführer) - 2 - Nummer: 26/7-0080 Sachverhalt: Gemäß § 12 NKomVG muss jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen. Diese ergänzt die Vorschriften des NKomVG um die Regelungen, die für die Samtgemeinde eine grundsätzliche und dauerhafte Bedeutung haben.

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