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Wahl der/des Ratsvorsitzenden
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Samtgemeinde Kirchdorf |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Nummer: 26/7-0077
Fachbereich Aktenzeichen Verantwortlicher Datum Bezug-Nr.
Zentrale Dienste 10-24-02 Wiechmann, Maren 15.10.2026
Beratungsfolge Status
Samtgemeinderat 04.11.2026 öffentlich zur Kenntnis
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Wahl der/des Ratsvorsitzenden
Kurzinfo zum Sachverhalt:
Nach § 61 NKomVG wählt die Vertretung in ihrer ersten Sitzung aus der Mitte der Abgeordneten
die Ratsvorsitzende oder den Ratsvorsitzenden.
Die Wahl erfolgt gemäß § 67 NKomVG und wird von dem Mitglied geleitet, das der Vertretung die
längste Zeit angehört und hierzu bereit ist (Dienstälteste/r); bei gleicher Dauer der Zugehörigkeit
ist das Lebensalter entscheidend.
Beschlussvorschlag:
Unter der Leitung von __________________________________________________
wählt der Rat aus seiner Mitte __________________________________________________
zum/zur Ratsvorsitzenden.
(Fachbereichsleiterin) (Samtgemeindebürgermeister)
Sitzung vom: __________________________ Tagesordnungspunkt: ________________
Abstimmung:
Dafür: __________ Dagegen: __________ Enthaltungen: __________
(Protokollführerin / Protokollführer)
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Nummer: 26/7-0077
Sachverhalt:
Nach § 61 NKomVG wählt die Vertretung in ihrer ersten Sitzung aus der Mitte der Abgeordne-
ten die Ratsvorsitzende oder den Ratsvorsitzenden.
Die Aufgaben der/des Ratsvorsitzenden beinhalten die Eröffnung, Leitung und Schließung der
Sitzung, die Aufrechterhaltung der Ordnung und die Ausübung des Hausrechts im Sitzungssaal.
Weitere Aufgaben hat sie/er nicht.
Die Wahl erfolgt gemäß § 67 NKomVG und wird durch das dienstälteste anwesende hierzu be-
reite Ratsmitglied geleitet.
Die Wahl erfolgt schriftlich, steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen
gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu
wählen.
Das dienstälteste Ratsmitglied wäre Thorsten Grewe, vor Axel Knoerig und Matthias Stelloh.
Nach Annahme der Wahl übernimmt die/der Ratsvorsitzende die weitere Leitung der Sitzung.
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