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Wahl der/des Ratsvorsitzenden

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSamtgemeinde Kirchdorf
Datum2026-11-04
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Sitzungsvorlage Nummer: 26/7-0077 Fachbereich Aktenzeichen Verantwortlicher Datum Bezug-Nr. Zentrale Dienste 10-24-02 Wiechmann, Maren 15.10.2026 Beratungsfolge Status Samtgemeinderat 04.11.2026 öffentlich zur Kenntnis TOP: Wahl der/des Ratsvorsitzenden Kurzinfo zum Sachverhalt: Nach § 61 NKomVG wählt die Vertretung in ihrer ersten Sitzung aus der Mitte der Abgeordneten die Ratsvorsitzende oder den Ratsvorsitzenden. Die Wahl erfolgt gemäß § 67 NKomVG und wird von dem Mitglied geleitet, das der Vertretung die längste Zeit angehört und hierzu bereit ist (Dienstälteste/r); bei gleicher Dauer der Zugehörigkeit ist das Lebensalter entscheidend. Beschlussvorschlag: Unter der Leitung von __________________________________________________ wählt der Rat aus seiner Mitte __________________________________________________ zum/zur Ratsvorsitzenden. (Fachbereichsleiterin) (Samtgemeindebürgermeister) Sitzung vom: __________________________ Tagesordnungspunkt: ________________ Abstimmung: Dafür: __________ Dagegen: __________ Enthaltungen: __________ (Protokollführerin / Protokollführer) - 2 - Nummer: 26/7-0077 Sachverhalt: Nach § 61 NKomVG wählt die Vertretung in ihrer ersten Sitzung aus der Mitte der Abgeordne- ten die Ratsvorsitzende oder den Ratsvorsitzenden. Die Aufgaben der/des Ratsvorsitzenden beinhalten die Eröffnung, Leitung und Schließung der Sitzung, die Aufrechterhaltung der Ordnung und die Ausübung des Hausrechts im Sitzungssaal. Weitere Aufgaben hat sie/er nicht. Die Wahl erfolgt gemäß § 67 NKomVG und wird durch das dienstälteste anwesende hierzu be- reite Ratsmitglied geleitet. Die Wahl erfolgt schriftlich, steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen. Das dienstälteste Ratsmitglied wäre Thorsten Grewe, vor Axel Knoerig und Matthias Stelloh. Nach Annahme der Wahl übernimmt die/der Ratsvorsitzende die weitere Leitung der Sitzung.

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