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Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und Ratsherren
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Samtgemeinde Kirchdorf |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Nummer: 26/7-0076
Fachbereich Aktenzeichen Verantwortlicher Datum Bezug-Nr.
Zentrale Dienste 10-24-03 Wiechmann, Maren 15.10.2026
Beratungsfolge Status
Samtgemeinderat 04.11.2026 öffentlich zur Kenntnis
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Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und Ratsherren
Kurzinfo zum Sachverhalt:
Samtgemeindebürgermeister Gerd Kemmann hat gemäß § 60 NKomVG die Ratsmitglieder zu Be-
ginn der ersten Sitzung nach der Wahl förmlich zu verpflichten.
Beschlussvorschlag:
(Fachbereichsleiterin) (Samtgemeindebürgermeister)
Sitzung vom: __________________________ Tagesordnungspunkt: ________________
Abstimmung:
Dafür: __________ Dagegen: __________ Enthaltungen: __________
(Protokollführerin / Protokollführer)
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Nummer: 26/7-0076
Sachverhalt:
Samtgemeindebürgermeister Gerd Kemmann hat gemäß § 60 NKomVG die Ratsmitglieder zu
Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl förmlich zu verpflichten.
Demnach werden alle Ratsmitglieder dazu verpflichtet, ihre Aufgabe nach bestem Wissen und
Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Eine Pflichtenbelehrung nach § 54 NKomVG i. V. m. § 43 NKomVG ist insofern vorzunehmen,
dass alle Ratsmitglieder einen Hinweis auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG erhal-
ten:
§ 40 Amtsverschwiegenheit
§ 41 Mitwirkungsverbot
§ 42 Vertretungsverbot
Eine Ablichtung der betreffenden Paragraphen liegt den Ratsmitgliedern vor.
Es wird um entsprechende Kenntnisnahme gebeten.
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