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Beschluss über die Bestimmung des Gemeindedirektors und Vereidigung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Samtgemeinde Dörpen |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Dörpen, 26.10.2026
Hauptamt
Gemeinde Dörpen
04963/402-223
Voss, Annalena
[email protected]
Beschlussvorlage 02-056/2026
Beratungsfolge Termin Status
Rat der Gemeinde Dörpen 09.11.2026 öffentlich
Tagesordnungspunkt:
Beschluss über die Bestimmung des Gemeindedirektors und Vereidigung
Sachverhalt:
Der Rat kann gem. § 106 Abs. 1 Satz 1 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode be-
schließen, dass der Bürgermeister nur folgende Aufgaben hat: Die repräsentative Ver-
tretung der Gemeinde, den Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss, die Einbe-
rufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der
Tagesordnung im Benehmen mit der Gemeindedirektorin oder dem Gemeindedirektor
und die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie die Belehrung über ihre
Pflichten.
Die übrigen Aufgaben gehen gem. §106 Abs. 1 Satz 2 NKomVG auf den Samtgemein-
debürgermeister über, wenn dieser dazu bereit ist. Sodann führt er die Bezeichnung
„Gemeindedirektor“ und ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt zunächst einstimmig den Beschluss gem. § 106 Abs. 1 Satz 1
NKomVG zu fassen.
Daraufhin erklärt sich Samtgemeindebürgermeister Hermann Wocken bereit, das Amt
des Gemeindedirektors auszuüben.
Bürgermeister _______________________ beruft den Samtgemeindebürgermeister
Hermann Wocken durch die Überreichung der Urkunde in das Ehrenbeamtenverhält-
nis und weist ihn darauf hin, dass der früher geleistete Diensteid ihn auch in dem neuen
Ehrenbeamtenverhältnis bindet.
Beratungsergebnis:
einstimmig Stimmenmehrheit
Ja: Nein: Enthaltung:
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