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Beschluss über die Bestimmung des Gemeindedirektors und Vereidigung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSamtgemeinde Dörpen
Datum2026-11-09
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Dörpen, 26.10.2026 Hauptamt Gemeinde Dörpen 04963/402-223 Voss, Annalena [email protected] Beschlussvorlage 02-056/2026 Beratungsfolge Termin Status Rat der Gemeinde Dörpen 09.11.2026 öffentlich Tagesordnungspunkt: Beschluss über die Bestimmung des Gemeindedirektors und Vereidigung Sachverhalt: Der Rat kann gem. § 106 Abs. 1 Satz 1 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode be- schließen, dass der Bürgermeister nur folgende Aufgaben hat: Die repräsentative Ver- tretung der Gemeinde, den Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss, die Einbe- rufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit der Gemeindedirektorin oder dem Gemeindedirektor und die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie die Belehrung über ihre Pflichten. Die übrigen Aufgaben gehen gem. §106 Abs. 1 Satz 2 NKomVG auf den Samtgemein- debürgermeister über, wenn dieser dazu bereit ist. Sodann führt er die Bezeichnung „Gemeindedirektor“ und ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt zunächst einstimmig den Beschluss gem. § 106 Abs. 1 Satz 1 NKomVG zu fassen. Daraufhin erklärt sich Samtgemeindebürgermeister Hermann Wocken bereit, das Amt des Gemeindedirektors auszuüben. Bürgermeister _______________________ beruft den Samtgemeindebürgermeister Hermann Wocken durch die Überreichung der Urkunde in das Ehrenbeamtenverhält- nis und weist ihn darauf hin, dass der früher geleistete Diensteid ihn auch in dem neuen Ehrenbeamtenverhältnis bindet. Beratungsergebnis: einstimmig Stimmenmehrheit Ja: Nein: Enthaltung:

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