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Feststellungsbeschluss über den Samtgemeindeausschuss
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Samtgemeinde Dörpen |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Dörpen, 19.10.2026
Hauptamt
Samtgemeinde Dörpen
04963/402-223
Voss, Annalena
[email protected]
Beschlussvorlage 10-052/2026
Beratungsfolge Termin Status
Rat der Samtgemeinde Dörpen 05.11.2026 öffentlich
Tagesordnungspunkt:
Feststellungsbeschluss über den Samtgemeindeausschuss
Sachverhalt:
Dem Samtgemeindeausschuss gehören 8 Beigeordnete und der Samtgemeindebür-
germeister an, der den Vorsitz einnimmt.
Die Sitzverteilung wird gem. §71 Abs. 2 Satz 2 NKomVG errechnet nach dem Sainte-
Laguë/Schepers-Verfahren. Hierbei findet eine Anrechnung des Samtgemeindebür-
germeisters nicht statt, da er keiner Fraktion oder Gruppe angehört.
Für den Samtgemeindebürgermeister kann ein Vertreter nicht bestellt werden, so dass
bei seiner Verhinderung seine Stimme fehlt. Er wird lediglich als Vorsitzender des
Samtgemeindeausschusses durch die stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister
in der genannten Reihenfolge vertreten.
Die Fraktionen/Gruppen benennen gem. § 75 Abs. 1 Satz 1 NKomVG die Abgeordne-
ten namentlich, die als ihre Beigeordnete in den Samtgemeindeausschuss bestellt
werden. Ebenso ist jeweils ein Stellvertreter zu bestimmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 75 Abs. 1 Satz 4 NKomVG Stellvertreter, die
von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, sich untereinander vertre-
ten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt die Bildung und Besetzung des Samtgemeindeausschusses durch Be-
schluss gem. § 71 Abs. 5 NKomVG wie folgt fest:
Samtgemeindebürgermeister (Vorsitz) Hermann Wocken
Beigeordneter Vertreter
CDU-Fraktion Antonius Pohlmann Christian Meemken
Silke Kuhl Franziska Poll
Hermann Borchers Burkhard Hermes
Paul Hannen Heinz-Hermann Ross
Heinz Panjer Stefan Glandorf
UW-Gruppe
SPD/FDP/Wegmann-
Gruppe
Beratungsergebnis:
einstimmig Stimmenmehrheit
Ja: Nein: Enthaltung:
-2-
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