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Wahl einer/eines Vorsitzenden

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeOer-Erkenschwick
Datum2026-11-05
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Stadt Datum: 10.06.2026 Oer-Erkenschwick Fachdienst: Stabsstelle/Ratsangelegenheiten Auszüge: Wahlperiode: 2025/2030 Anlagen: Vorlage-Nr.: 25-30/0133 Dringliche Entscheidung gem. § 60 Sichtvermerke Abs. 1 Satz 1 GO NW (Haupt- und Finanzausschuss) BGM Dezernat Dezernat Dezernat Dezernat 1 2 3 4 Abs. 1 Satz 4 GO NW (Bürgermeister und Ratsmitglied) Abs. 2 Satz 1 GO NW (Bürgermeister und Ausschussvorsitzender) Finanzielle Auswirkungen für den Haushalt: keine haushaltsmäßige Auswirkung Auszahlung / Aufwendung Einzahlung / Ertrag Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Bemerkungen: Stadtkämmerer/ Vertreter nicht Sitzungsvorlage für öffentlich Sitzungstermin TOP öffentlich Seniorenbeirat X 02.07.2026 2 Betreff: Genehmigung der Dringlichen Entscheidung vom: Wahl einer/eines neuen Vorsitzenden Beschlussentwurf: Der Seniorenbeirat wählt Frau/Herrn __________________________ zur/zum Vorsitzenden. Erläuterungen: Der Vorsitzende des Seniorenbeirates der Stadt Oer-Erkenschwick, Herr Dr. Nicolaus Hellmuth Schuback, hat der Stadtverwaltung gegenüber am 23.10.2026 seinen Rücktritt als Vorsitzender des Seniorenbeirates zum 05.11.2026 zur Niederschrift erklärt. Demzufolge ist der Vorsitz neu zu wählen. Gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates wählt der Beirat für die Dauer seiner Amtszeit aus seiner Mitte in geheimer Abstimmung eine/n Vorsitzende/n. Gewählt ist die Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Sollte sich durch die Neuwahl des/der Vorsitzenden eine Veränderung in der Stellvertretung ergeben, sind auch hier Neuwahlen gem. § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates durchzuführen.

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