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Bauleitplanung Stadt Niedenstein Hier: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 19 N "Vor der Altenburg", Stadtteil Niedenstein

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeNiedenstein
Datum2026-11-05
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Stadt Niedenstein Beschlussvorlage Nr. 059/2025 Datum: 01.09.2025 Amt: Bauamt Aktenzeichen: Verfasser/in: Dr. Rode, Bernd Bezug-Nr.: Beratungsfolge: Termin: Status: Magistrat 08.09.2025 nichtöffentlich Bau- und Umweltausschuss 18.09.2025 öffentlich Haupt- und Finanzausschuss 23.09.2025 öffentlich Ortsbeirat Niedenstein öffentlich Stadtverordnetenversammlung 25.09.2025 öffentlich Gegenstand: Bauleitplanung Stadt Niedenstein Hier: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 19 N "Vor der Alt- enburg", Stadtteil Niedenstein Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstel- lung des Bebauungsplanes Nr. 19 N „Vor der Altenburg“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Niedenstein in der Flur 9 die Flurstücke 75, 74 tlw., 73/1 tlw., 95 tlw. und 79 tlw. Ziel ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß BauGB öffentlich bekannt zu machen. Abstimmung: dafür: dagegen: Enthaltungen: Sach- und Rechtslage: Die Erweiterung des Gewerbegebietes „Am Frießelsbach“ (Bebauungsplan Nr. 15 N) wurde bereits im Jahr 1997 durch den Aufstellungsbeschluss zur Erstellung des Be- bauungsplanes Nr. 19 N „Vor der Altenburg“ von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Der damalige Aufstellungsbeschluss wurde nicht umgesetzt. Mit der erneuten Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 N soll eine bedarfsgerechte Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes verfolgt werden. Dementsprechend reduziert sich die Größe des Geltungsbereichs von ur- sprünglich 7,0 ha auf rund 1,56 ha. Der Bedarf einer Ausweisung weiterer Gewerbeflächen begründet das Interesse eines ortsansässigen Unternehmens. Das Unternehmen beabsichtigt zur Kapazitätserweite- rung seine Betriebsstätte zu vergrößern. In dem bestehenden Gewerbegebiet des Be- bauungsplanes Nr. 15 N sind keine Flächen verfügbar, die für eine Betriebserweite- rung herangezogen werden könnten. Zur Realisierung der aktuellen Erweiterungsabsichten besteht die Notwendigkeit zur Durchführung eines Bauleitplanverfahrens. Ziel ist die Ausweisung eines Gewerbege- bietes gemäß § 8 BauNVO. Das Verfahrensgebiet befindet sich im Stadtteil Niedenstein und umfasst die in der Gemarkung Niedenstein in der Flur 9 liegenden Flurstücke 75, 74 tlw., 73/1 tlw., 95 tlw. und 79 tlw. Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt rund 15.600 m². Nordwestlich, nordöstlich und südwestlich des Geltungsbereichs befinden sich land- wirtschaftlich genutzte Flächen. Im Südosten grenzt der Geltungsbereich an den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 15 N. Der Planbereich ist über die Gemeindestraße Altenburger Weg an das öffentliche Stra- ßennetz angebunden. Das Bauleitplanverfahren folgt den Vorgaben des Regionalplanes Nordhessen, wel- cher ebenfalls an dieser Stelle eine Fläche zur Erweiterung des bestehenden Gewer- begebietes ausweist. Übersichtsplan des räumlichen Geltungsbereichs Übersichtsplan ohne Maßstab

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