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Bauleitplanung Stadt Niedenstein Hier: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 19 N "Vor der Altenburg", Stadtteil Niedenstein
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Niedenstein |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Niedenstein
Beschlussvorlage Nr. 059/2025 Datum: 01.09.2025
Amt: Bauamt Aktenzeichen:
Verfasser/in: Dr. Rode, Bernd Bezug-Nr.:
Beratungsfolge: Termin: Status:
Magistrat 08.09.2025 nichtöffentlich
Bau- und Umweltausschuss 18.09.2025 öffentlich
Haupt- und Finanzausschuss 23.09.2025 öffentlich
Ortsbeirat Niedenstein öffentlich
Stadtverordnetenversammlung 25.09.2025 öffentlich
Gegenstand: Bauleitplanung Stadt Niedenstein
Hier: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 19 N "Vor der Alt-
enburg", Stadtteil Niedenstein
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstel-
lung des Bebauungsplanes Nr. 19 N „Vor der Altenburg“. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Niedenstein in der Flur 9 die Flurstücke
75, 74 tlw., 73/1 tlw., 95 tlw. und 79 tlw.
Ziel ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmung:
dafür: dagegen: Enthaltungen:
Sach- und Rechtslage:
Die Erweiterung des Gewerbegebietes „Am Frießelsbach“ (Bebauungsplan Nr. 15 N)
wurde bereits im Jahr 1997 durch den Aufstellungsbeschluss zur Erstellung des Be-
bauungsplanes Nr. 19 N „Vor der Altenburg“ von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossen. Der damalige Aufstellungsbeschluss wurde nicht umgesetzt.
Mit der erneuten Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19
N soll eine bedarfsgerechte Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes verfolgt
werden. Dementsprechend reduziert sich die Größe des Geltungsbereichs von ur-
sprünglich 7,0 ha auf rund 1,56 ha.
Der Bedarf einer Ausweisung weiterer Gewerbeflächen begründet das Interesse eines
ortsansässigen Unternehmens. Das Unternehmen beabsichtigt zur Kapazitätserweite-
rung seine Betriebsstätte zu vergrößern. In dem bestehenden Gewerbegebiet des Be-
bauungsplanes Nr. 15 N sind keine Flächen verfügbar, die für eine Betriebserweite-
rung herangezogen werden könnten.
Zur Realisierung der aktuellen Erweiterungsabsichten besteht die Notwendigkeit zur
Durchführung eines Bauleitplanverfahrens. Ziel ist die Ausweisung eines Gewerbege-
bietes gemäß § 8 BauNVO.
Das Verfahrensgebiet befindet sich im Stadtteil Niedenstein und umfasst die in der
Gemarkung Niedenstein in der Flur 9 liegenden Flurstücke 75, 74 tlw., 73/1 tlw., 95
tlw. und 79 tlw. Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt rund 15.600 m².
Nordwestlich, nordöstlich und südwestlich des Geltungsbereichs befinden sich land-
wirtschaftlich genutzte Flächen. Im Südosten grenzt der Geltungsbereich an den
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 15 N.
Der Planbereich ist über die Gemeindestraße Altenburger Weg an das öffentliche Stra-
ßennetz angebunden.
Das Bauleitplanverfahren folgt den Vorgaben des Regionalplanes Nordhessen, wel-
cher ebenfalls an dieser Stelle eine Fläche zur Erweiterung des bestehenden Gewer-
begebietes ausweist.
Übersichtsplan des räumlichen Geltungsbereichs
Übersichtsplan ohne Maßstab
Text aus PDF extrahiert