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Fragestellungen von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Neuberg Alle Neuberger Bürgerinnen und Bürger können Fragen an die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Gemeindevorstands, der Gemeindevertretung oder einzelne Fraktionen zu Themen stellen, die den Wirkungsbereich der Gemeinde Neuberg betreffen. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Fragen vorab in der Verwaltung direkt oder auch per Email an [email protected] und [email protected] einzureichen. Dies sollte jedoch bis spätestens 14:00 Uhr des Vortages der Einwohnerfragestunde geschehen.

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeNeuberg
Datum2026-11-04

Für dieses Dokument ist nur der Titel verfügbar. Das Quelldokument wurde von der Gemeinde nicht digital veröffentlicht.