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Kindertagesstättenbedarfsplan
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Limburgerhof |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Nummer: 2024/00349 26.10.2026
Sachgebiet 3.2 -Kinder, Jugend und Bezug-Nr.:
Soziales-
Schubert, Torsten
Beratungsfolge Termin
Sozialausschuss 04.11.2026 öffentlich zur Kenntnis
KindertagesstättenbedarfsplanAnlagen:
Sachdarstellung:
Der Kindertagesstätten-Bedarfsplan wird vom Kreisjugendamt des Rhein-Pfalz-
Kreises erstellt. Er legt fest, wie viele Betreuungsplätze für Kinder benötigt werden, in
welchen Gemeinde diese zur Verfügung stehen müssen und welche
Betreuungsangebote erforderlich sind. Grundlage hierfür ist §19 des
Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz (KiTaG). Der Bedarfsplan wird jährlich
fortgeschrieben.
Der aktuelle Kindertagesstätten-Bedarfsplan mit Stand vom 31.08.2026 wurde den
Leitungen der Kindertagesstätten in Limburgerhof sowie deren Trägern am 23.09.2026
im Rahmen einer Trägerrunde vorgestellt.
In dieser Sitzung erläuterten die Leitungen der sechs Kindertagesstätten die aktuelle
Situation der Platzvergabe für das laufende Kita-Jahr. Auf Grundlage dieser
Rückmeldungen ergibt sich zum Stand 23.09.2026 folgende Belegsituation:
Prot. Kita „Katharina-von-Bora“: keine freien Plätze
Prot. Kita „Der Kindergarten“: 7 freie Plätze
Kath. Kita „St. Bonifatius“: 16 freie Plätze
Komm. Kita „Haus des Kindes“: 15 freie Plätze (10 Hort)
Komm. Kita „Villa Kunterbunt“: 13 freie Plätze (3 Hort)
Komm. Kita „Altes Rathaus“: keine freien Plätze
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Kita-Bedarfsplan des Kreisjugendamtes zur Kenntnis.
Text aus PDF extrahiert