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Kindertagesstättenbedarfsplan

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Limburgerhof
Datum2026-11-04
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Beschlussvorlage Nummer: 2024/00349 26.10.2026 Sachgebiet 3.2 -Kinder, Jugend und Bezug-Nr.: Soziales- Schubert, Torsten Beratungsfolge Termin Sozialausschuss 04.11.2026 öffentlich zur Kenntnis KindertagesstättenbedarfsplanAnlagen: Sachdarstellung: Der Kindertagesstätten-Bedarfsplan wird vom Kreisjugendamt des Rhein-Pfalz- Kreises erstellt. Er legt fest, wie viele Betreuungsplätze für Kinder benötigt werden, in welchen Gemeinde diese zur Verfügung stehen müssen und welche Betreuungsangebote erforderlich sind. Grundlage hierfür ist §19 des Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz (KiTaG). Der Bedarfsplan wird jährlich fortgeschrieben. Der aktuelle Kindertagesstätten-Bedarfsplan mit Stand vom 31.08.2026 wurde den Leitungen der Kindertagesstätten in Limburgerhof sowie deren Trägern am 23.09.2026 im Rahmen einer Trägerrunde vorgestellt. In dieser Sitzung erläuterten die Leitungen der sechs Kindertagesstätten die aktuelle Situation der Platzvergabe für das laufende Kita-Jahr. Auf Grundlage dieser Rückmeldungen ergibt sich zum Stand 23.09.2026 folgende Belegsituation: Prot. Kita „Katharina-von-Bora“: keine freien Plätze Prot. Kita „Der Kindergarten“: 7 freie Plätze Kath. Kita „St. Bonifatius“: 16 freie Plätze Komm. Kita „Haus des Kindes“: 15 freie Plätze (10 Hort) Komm. Kita „Villa Kunterbunt“: 13 freie Plätze (3 Hort) Komm. Kita „Altes Rathaus“: keine freien Plätze Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt den Kita-Bedarfsplan des Kreisjugendamtes zur Kenntnis.

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