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6. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeNagold
Datum2026-11-12
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An den zur zur Beratung Beschlussfassung öffentlichen nichtöffentlichen am am Verwaltungsausschuss x 12.11.2026 DS 241/2026 Gemeinderat x 24.11.2026 III-32-grä 17.09.2026 6. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunter- künften Anlagen: Änderungssatzung Kalkulation Benutzungsgebühr (nichtöffentlich) Beschlussvorschlag Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte 6. Satzung zur Änderung der Sat- zung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften. Jürgen Großmann Oberbürgermeister Über-/Außerplanmäßige Ausgaben bei Von den Ausgaben sind finanziert durch VE Außer- Überplanmäßig sind bereitzustellen. Deckungsvorschlag: Gesehen Stadtkämmerei: ___________________________________ Für das Ziel „Klimaneutrale Stadt Nagold 2040“ ist diese Maßnahme förderlich nicht förderlich nicht relevant Weiterführende Erläuterungen / Begründung: Sachdarstellung Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wurde im Jahr 1999 erlassen. Zuletzt wurde die Satzung im Jahr 2016 geändert und an die allgemeinen Kostenentwicklungen angepasst. Aus diesem Grund soll nun eine Aktualisierung der Satzung erfolgen. Hierbei soll die aktuelle Liegenschaft und die aktuellen Kostenentwicklungen berücksichtigt werden. Die Benutzungsgebühren sollen demnach einschließlich der Betriebsnebenkosten ab 01.01.2027 betragen: • Für Personen ab dem 16. Lebensjahr monatlich 285 € (bisher: 230 €) • Für Familien mit 2 Personen monatlich 456 € (bisher: 368 €) • Für Familien mit 3 Personen monatlich 599 € (bisher: 483 €) • Für Familien mit 4 Personen monatlich 684 € (bisher: 552 €) • Jede weitere Person 143 € (bisher: 115 €)

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