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Ehrenamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters - 6. ehrenamtlicher OB-Stellvertreter Erläuterung: Durch das Ausscheiden von Stadtrat Stefan Aßmus muss der 6. ehrenamtliche OB-Stellvertreter neu besetzt und gewählt werden. Die Fraktion schlägt dafür Stadtrat Frank Alber vor.
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Mühlacker |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Mühlacker Sitzungsvorlage Nummer 206/2026
Der Oberbürgermeister
(zu Vorgang Nr. 181/2024)
Federführendes Amt Stabsstelle Kommunikation, Wirtschaftsförde-
rung, Ratsarbeit
Beratungsfolge Beschlussfassung
Termin Ja Nein Nichtteiln.
Gemeinderat öffentlich 20.10.2026
Betreff:
Ehrenamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters - 6. ehrenamtlicher OB-Stellvertreter
Erläuterung:
Durch das Ausscheiden von Stadtrat Stefan Aßmus muss der 6. ehrenamtliche OB-Stellvertre-
ter neu besetzt und gewählt werden. Die Fraktion schlägt dafür Stadtrat Frank Alber vor.
Beschlussvorschlag:
Wahl von StR Frank Alber als 6. ehrenamtlichen OB-Stellvertreter
Sachdarstellung:
Der § 6 der Hauptsatzung bestimmt, dass zum ständigen allgemeinen Stellvertreter des
Oberbürgermeisters ein hauptamtlicher Erster Beigeordneter bestellt wird. Außerdem bestellt
der Gemeinderat aus seiner Mitte weitere ehrenamtliche Stellvertreter des Oberbürgermeisters
nach § 48 Abs. 1 GemO. Mit Beschluss vom 01.07.2014 hat der Gemeinderat die Zahl der eh-
renamtlichen Stellvertreter auf sechs festgelegt.
Die ehrenamtlichen Stellvertreter werden nach jeder Wahl der Gemeinderäte neu bestellt. Ihre
Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung des Oberbürgermeisters und
zugleich des Ersten Beigeordneten.
Durch das Ausscheiden von Stadtrat Stefan Aßmus, der gemäß Beschluss vom 22.07.2024 (SV
181/2024) der 6. ehrenamtliche OB-Stellvertreter war, muss ein neuer OB-Stellvertreter be-
stimmt werden.
Erhält die vorgeschlagene Person nicht die absolute Mehrheit der Stimmen, ist ein zweiter
Wahlgang in einer der nächsten Sitzungen des Gremiums erforderlich. Gemäß § 37 Abs. 7
GemO kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.
Die Fraktion der Freien Wähler schlägt als neuen OB-Stellvertreter Frank Alber vor.
S C H A D
Finanzielle Sachkonto: Kostenstelle/
Auswirkungen: Investitionsauftrag:
Personalkosten:
Sachkosten:
Kalk. Kosten:
Klimarelevanz (Ja/Nein): Stichwort:
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