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Veränderung in der Zusammensetzung des Gemeinderats - Ausscheiden des Stadtrats Stefan Aßmus (Freie Wähler) - Nachrücken des Stadtrats Tobias Gutscher (Freie Wähler) Erläuterung: Der Gemeinderat erkennt den wichtigen Grund an, mit dem Stadtrat Stefan Aßmus sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt hat. Herr Tobias Gutscher soll als Ersatzperson des Wahlvorschlags der Freien Wähler festgestellt werden und in den Gemeinderat nachrücken.
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Mühlacker |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Mühlacker Sitzungsvorlage Nummer 198/2026
Der Oberbürgermeister
(zu Vorgang Nr. )
Federführendes Amt Rats- und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge Beschlussfassung
Termin Ja Nein Nichtteiln.
Gemeinderat öffentlich 20.10.2026
Betreff:
Veränderung in der Zusammensetzung des Gemeinderats
- Ausscheiden des Stadtrats Stefan Aßmus (Freie Wähler)
- Nachrücken des Stadtrats Tobias Gutscher (Freie Wähler)
Erläuterung:
Der Gemeinderat erkennt den wichtigen Grund an, mit dem Stadtrat Stefan Aßmus sein Aus-
scheiden aus dem Gemeinderat beantragt hat. Herr Tobias Gutscher soll als Ersatzperson des
Wahlvorschlags der Freien Wähler festgestellt werden und in den Gemeinderat nachrücken.
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat anerkennt den wichtigen Grund, mit dem Stadtrat Stefan Aßmus sein
Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt hat.
2. Herr Tobias Gutscher wurde bei der Erstzuteilung als Ersatzperson des Wahlvorschlags
der Freien Wähler festgestellt. Seinem Eintritt in den Gemeinderat stehen keine Hinde-
rungsgründe entgegen. Er rückt damit für Stadtrat Stefan Aßmus in den Gemeinderat
nach.
Sachdarstellung:
Stadtrat Stefan Aßmus beantragt sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigem
Grund. Nach § 31 Abs. 1 Satz 3 GemO kann ein Stadtrat aus dem Stadtratsmandat ausschei-
den, wenn ein wichtiger Grund i.S.d. § 16 Abs. 1 GemO vorliegt. Als wichtiger Grund gilt insbe-
sondere, wenn der Stadtrat durch die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Fürsorge
für die Familie erheblich behindert wird, § 16 Abs. 1 Nr. 7 GemO.
Gemäß § 31 Abs. 2 GemO i.V.m. § 26 Abs. 1 KomWG rückt für ein ausscheidendes Mitglied die
als nächste Ersatzperson festgestellte Person für den Rest der 5-jährigen Amtszeit in den Ge-
meinderat nach. Nach dem amtlichen Wahlergebnis der Gemeinderatswahl 2024 rückt der als
Ersatzperson des Wahlvorschlags der Freien Wähler festgestellte Bewerber, Tobias Gutscher,
in den Gemeinderat nach.
Herr Tobias Gutscher besitzt die Wählbarkeit; Hinderungsgründe nach § 29 GemO stehen sei-
nem Eintritt in den Gemeinderat nicht entgegen. Er rückt damit für Stadtrat Stefan Aßmus in
den Gemeinderat nach.
S C H A D
Finanzielle Sachkonto: Kostenstelle/
Auswirkungen: Investitionsauftrag:
Personalkosten:
Sachkosten:
Kalk. Kosten:
Klimarelevanz (Ja/Nein): Stichwort:
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