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Veränderung in der Zusammensetzung des Gemeinderats - Ausscheiden des Stadtrats Stefan Aßmus (Freie Wähler) - Nachrücken des Stadtrats Tobias Gutscher (Freie Wähler) Erläuterung: Der Gemeinderat erkennt den wichtigen Grund an, mit dem Stadtrat Stefan Aßmus sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt hat. Herr Tobias Gutscher soll als Ersatzperson des Wahlvorschlags der Freien Wähler festgestellt werden und in den Gemeinderat nachrücken.

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeMühlacker
Datum2026-11-10
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Stadt Mühlacker Sitzungsvorlage Nummer 198/2026 Der Oberbürgermeister (zu Vorgang Nr. ) Federführendes Amt Rats- und Öffentlichkeitsarbeit Beratungsfolge Beschlussfassung Termin Ja Nein Nichtteiln. Gemeinderat öffentlich 20.10.2026 Betreff: Veränderung in der Zusammensetzung des Gemeinderats - Ausscheiden des Stadtrats Stefan Aßmus (Freie Wähler) - Nachrücken des Stadtrats Tobias Gutscher (Freie Wähler) Erläuterung: Der Gemeinderat erkennt den wichtigen Grund an, mit dem Stadtrat Stefan Aßmus sein Aus- scheiden aus dem Gemeinderat beantragt hat. Herr Tobias Gutscher soll als Ersatzperson des Wahlvorschlags der Freien Wähler festgestellt werden und in den Gemeinderat nachrücken. Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat anerkennt den wichtigen Grund, mit dem Stadtrat Stefan Aßmus sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat beantragt hat. 2. Herr Tobias Gutscher wurde bei der Erstzuteilung als Ersatzperson des Wahlvorschlags der Freien Wähler festgestellt. Seinem Eintritt in den Gemeinderat stehen keine Hinde- rungsgründe entgegen. Er rückt damit für Stadtrat Stefan Aßmus in den Gemeinderat nach. Sachdarstellung: Stadtrat Stefan Aßmus beantragt sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigem Grund. Nach § 31 Abs. 1 Satz 3 GemO kann ein Stadtrat aus dem Stadtratsmandat ausschei- den, wenn ein wichtiger Grund i.S.d. § 16 Abs. 1 GemO vorliegt. Als wichtiger Grund gilt insbe- sondere, wenn der Stadtrat durch die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Fürsorge für die Familie erheblich behindert wird, § 16 Abs. 1 Nr. 7 GemO. Gemäß § 31 Abs. 2 GemO i.V.m. § 26 Abs. 1 KomWG rückt für ein ausscheidendes Mitglied die als nächste Ersatzperson festgestellte Person für den Rest der 5-jährigen Amtszeit in den Ge- meinderat nach. Nach dem amtlichen Wahlergebnis der Gemeinderatswahl 2024 rückt der als Ersatzperson des Wahlvorschlags der Freien Wähler festgestellte Bewerber, Tobias Gutscher, in den Gemeinderat nach. Herr Tobias Gutscher besitzt die Wählbarkeit; Hinderungsgründe nach § 29 GemO stehen sei- nem Eintritt in den Gemeinderat nicht entgegen. Er rückt damit für Stadtrat Stefan Aßmus in den Gemeinderat nach. S C H A D Finanzielle Sachkonto: Kostenstelle/ Auswirkungen: Investitionsauftrag: Personalkosten: Sachkosten: Kalk. Kosten: Klimarelevanz (Ja/Nein): Stichwort:

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