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Eigenbetrieb Stadtentwässerung Umstellung der Software für die Veranlagung der Niederschlagswassergebühr (KM-StA) - Auswirkungen auf die städtische Abwassersatzung Erläuterung: Der Kommunalmaster Veranlagung (KM-V) wird zum 31.12.2026 durch den Kommunalmaster Steuern/Abgaben (KM-StA) vollumfänglich abgelöst. Die Systemumstellung der Software bedingt Änderungen in der Abwassersatzung der Stadt Mühlacker.
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Mühlacker |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Mühlacker Sitzungsvorlage Nummer 165/2026
Der Oberbürgermeister
(zu Vorgang Nr. )
Federführendes Amt Haushalts- und Rechnungswesen
Beratungsfolge Beschlussfassung
Termin Ja Nein Nichtteiln.
Verwaltungsausschuss öffentlich 10.11.2026
Gemeinderat öffentlich 17.11.2026
Betreff:
Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Umstellung der Software für die Veranlagung der Niederschlagswassergebühr (KM-StA)
- Auswirkungen auf die städtische Abwassersatzung
Erläuterung:
Der Kommunalmaster Veranlagung (KM-V) wird zum 31.12.2026 durch den Kommunalmaster
Steuern/Abgaben (KM-StA) vollumfänglich abgelöst. Die Systemumstellung der Software be-
dingt Änderungen in der Abwassersatzung der Stadt Mühlacker.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
1. Der aus der Umstellung der Verwaltungssoftware systembedingten Änderung der Abwas-
sersatzung wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
Ausgangslage:
Die bisher von der Stadtverwaltung verwendete Version der SAP-Finanzsoftware wird vom Ent-
wickler nach dem Ende des Jahres 2027 nicht mehr gewartet. Aufgrund der auslaufenden War-
tung des Altsystems hat das landesweite Rechenzentrum Komm.ONE die sogenannte „Roadmap
KM-Finanzen 2030“ für jede Mitgliedskommune erstellt.
Hier wurde dargestellt und mitgeteilt wann die Umstellung auf die neue Softwarelösung erfolgt
und wann vorbereitende Umstellungen im System durchgeführt werden. Die Arbeiten der
Komm.ONE werden, nach aktuellem Stand, in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 durchgeführt.
Die Verwaltung setzt bei der Veranlagung ihrer Steuern und Gebühren die vom regionalen Re-
chenzentrum angebotene Veranlagungssoftware ein. Dieses Programm, der Kommunalmaster
Veranlagung (KM-V) wird zum 31.12.2026 durch den Kommunalmaster Steuern/Abgaben (KM-
StA) vollumfänglich abgelöst.
Die Systemumstellung der Software bedingt Änderungen und Anpassungen in der Abwassersat-
zung der Stadt Mühlacker.
Änderungen Abwassersatzung:
1. Abschlagszahlungen Niederschlagswasser
In § 47 Abs. 2 der aktuellen Abwassersatzung sind drei Fälligkeiten (30.03./30.06./30.09.) für die
Abschläge der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr festgelegt. Durch die Softwareumstel-
lung ergeben sich bei der Abrechnung der Niederschlagswassergebühren Änderungen, die eine
Änderung der Abwassersatzung erforderlich machen.
Neue Abrechnungssystematik bei der Niederschlagswassergebühr
Im KMV wurde je Fälligkeit ¼ der vorangegangenen Abrechnung als Abschlag festgesetzt. Das
letzte Viertel war dann die Endabrechnung. Im KM-StA entspricht die Anzahl der Abschläge im-
mer dem Divisor. D.h. dass künftig drei Abschläge mit je 1/3 der vorangegangenen Abrechnung
veranlagt werden. Die Abschläge fallen somit höher aus. Wenn sich bei der Veranlagung keine
Veränderungen zum Vorjahr ergeben haben ist die Endabrechnung Null.
Fiktives Beispiel:
Summe Jahresbetrag 265,50 €
KM-V:
30.03. 66,37 €
30.06. 66,37 €
30.09. 66,37 €
Endabrechnung 66,39 €
KM-StA:
30.03. 88,50 €
30.06. 88,50 €
30.09. 88,50 €
Endabrechnung 0,00 €
§ 45 a Abs. 2 ergänzt sich diesbezüglich wie folgt:
§ 45 a
Vorauszahlungen Niederschlagswassergebühr
(2) Bei der Niederschlagswassergebühr bemisst sich die Vorauszahlung jeweils zu einem Drittel
nach der zuletzt festgestellten Fläche.
2. Gebührenbescheid unter 50 Euro
Aktuell werden bei einer Gebührenschuld unter 50 Euro keine Abschläge festgesetzt. Eine gene-
relle Abschlagsunterdrückung kann im neuen Veranlagungsverfahren systembedingt nicht um-
gesetzt werden. Der Mindestbetrag kann beibehalten werden und Beträge unter 50 Euro werden
auf die erste Fälligkeit gebucht.
Fiktives Beispiel:
Summe Jahresbetrag 46,00 €
KM-V:
Endabrechnung 46,00 €
KM-StA:
30.03. 46,00 €
Endabrechnung 0,00 €
§ 45 Abs. 4 ändert sich diesbezüglich wie folgt:
§ 45 a
Vorauszahlungen Niederschlagswassergebühr
(4) Bei einer jährlichen Gebührenschuld unter 50 € werden keine Vorauszahlungen festgesetzt.
(4) Bei einer jährlichen Gebührenschuld unter 50 € wird die Jahresgebühr in einem Betrag auf den
30.03 des Kalenderjahres festgesetzt.
Rapp
Finanzielle Sachkonto: Kostenstelle/
Auswirkungen: Investitionsauftrag:
Personalkosten:
Sachkosten:
Kalk. Kosten:
Klimarelevanz (Ja/Nein): Stichwort:
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